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Editorial

 (© Dragon Images/Shutterstock)
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[Schule NRW 01-19]

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn Sie diese Zeilen lesen, halten Sie Schule NRW / Amtsblatt erstmals nicht mehr als gedruckte Zeitschrift in den Händen, sondern blicken auf den Bildschirm ihres Tablets, Smartphones oder Desktop-Computers.

Mit Beginn dieses Jahres beschreiten Schule NRW / Amtsblatt und die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS) neue, digitale Wege. Das alte Abonnementsystem ist Geschichte. Ab sofort stehen Ihnen beide Angebote absolut kostenfrei zur Verfügung. Unter www.schule.nrw haben Sie nun jederzeit Zugriff auf sämtliche Schulvorschriften in Nordrhein-Westfalen – und das stets aktuell. Dabei bleiben die bekannten und bewährten Strukturen der BASS erhalten und erleichtern Ihnen die Orientierung.

Auch das Amtsblatt wird digital: ein monatliches Rundschreiben an Ihr jeweiliges dienstliches Schulmail-Postfach informiert Sie ab sofort über die aktuellen Themen und Bekanntmachungen des Ministeriums für Schule und Bildung. Die digitale Publikation genügt den Anforderungen an die Veröffentlichung von Amtlichen Bekanntmachungsblättern. Dieses Service-Angebot richtet sich an Schulleitungen, Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Schulaufsicht und alle am Thema Schule Interessierten. Die Anmeldung ist auch mit jeder anderen E-Mail-Adresse möglich.

So bleiben Sie stets auf dem Laufenden und erhalten regelmäßig alle Informationen über Änderungen und Neuheiten der Schulvorschriften – ganz bequem per Mail. Ergänzt wird dieses Angebot nach wie vor durch die redaktionellen Inhalte von Schule NRW. Die bewährte Kombination aus fachlichen Artikeln, Nachrichten, Wettbewerbshinweisen und Veranstaltungstipps wird beibehalten.

Selbstverständlich geschieht die Digitalisierung von Schule NRW / Amtsblatt und BASS nicht zum Selbstzweck, sondern bietet zahlreiche Vorteile. Mit Veröffentlichung der Schulvorschriften im Amtsblatt fließen alle Änderungen nun automatisch in die BASS ein. Sie bildet somit jederzeit den aktuellen Stand der Schulvorschriften ab. Eine jährliche Bereinigung zum Schuljahresbeginn stellt sicher, dass die gewohnt hohe Qualität der BASS auch weiterhin bestehen bleibt.

Auch das Auffinden von Schulvorschriften wird deutlich vereinfacht: Über das Stichwortverzeichnis oder die erweiterte Suche kommen Sie schnell zum Ziel. Das Besondere der erweiterten Suche: ein speziell für die Schulen in Nordrhein-Westfalen entwickelter Themenfeld-Filter. Mit nur einem Klick können Sie Ihre Suche einschränken und Sie erhalten beispielsweise nur die Vorschriften zum Dienstrecht oder zum Gemeinsamen Lernen.

Neu sind auch die Möglichkeiten zur Vervielfältigung: Vorschriften können als PDF oder Word-Dokument gespeichert, einzelne Passagen kopiert oder Texte per E-Mail weitergeleitet werden. Natürlich ist auch der Ausdruck für die Handakte möglich, ebenso wie das Teilen über Social Media.

Bitte leiten Sie die Neuigkeiten an Ihr Kollegium weiter und informieren Sie auch weitere mögliche Interessentinnen und Interessenten wie Eltern oder Schülervertretungen über die neuen Möglichkeiten von Schule NRW / Amtsblatt und BASS. Damit entsprechen Sie auch den Erfordernissen des § 3 Absatz 6 der Allgemeinen Dienstordnung (BASS 21-02 Nr. 4), der lautet: „Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet und müssen von der Schulleiterin und Schuleiter die Möglichkeit erhalten, sich über die für sie maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren.“

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns: redaktion [at] schule.nrw (redaktion[at]schule[dot]nrw)

Eine interessante Lektüre wünscht

Ihre Schule NRW-Redaktion