Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Islamkunde (Islamische Unterweisung)

Mehr als 320.000 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sind Muslime. Die Landesregierung zählt ihre schulische religiöse Bildung zum Auftrag der öffentlichen Schulen. Das Land bietet ihnen deshalb einen religionskundlichen Islamunterricht (Islamkunde) an.

Die Islamkunde, früher islamische Unterweisung, wird in zwei Formen erteilt:

  • als Teil des in Nordrhein-Westfalen staatlichen herkunftssprachlichen Unterrichts

  • als eigenständiges Unterrichtsfach in deutscher Sprache im Rahmen eines zeitlich nicht befristeten Schulversuchs.

Bereits seit 1986 wird für die muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen "Islamische Unterweisung" im Rahmen des Herkunftssprachlichen Unterrichts erteilt. An dem entsprechenden Unterricht in albanischer, arabischer, bosnischer und türkischer Sprache nahmen im Schuljahr 2009/2010 mehr als 63.500 Schülerinnen und Schüler teil. Wie viele Schülerinnen und Schüler tatsächlich in diesem Rahmen auch eine religiöse Unterweisung erhalten, ist nicht bekannt.

Seit 1999 gibt es in Nordrhein-Westfalen zudem den Schulversuch "Islamkunde in deutscher Sprache" als religionskundliches Angebot ohne Verkündungscharakter. 80 Lehrkräfte unterrichteten z. B. im Schuljahr 2009/2010 an 133 Schulen 10.541 Schülerinnen und Schüler. Dieser Unterricht genießt eine hohe Akzeptanz bei Schülern, Eltern und Moscheegemeinden.

Der Unterricht wird von muslimischen Lehrerinnen und Lehrern bzw. Islamwissenschaftlern erteilt. Die Lehrkräfte besitzen nach einer entsprechenden Fortbildung eine Unterrichtserlaubnis Islamkunde. Die an deutschen Universitäten ausgebildeten Islamwissenschaftler, die im Schulversuch unterrichten, wurden ebenfalls pädagogisch qualifiziert.

Für die Vermittlung der Unterrichtsinhalte stehen folgende Lehrpläne zur Verfügung:

  • Islamkunde in deutscher Sprache Klasse 1 bis 4
  • Islamkunde in deutscher Sprache Sekundarstufe I

Da die Unterrichtssprache Deutsch ist, können alle Schülerinnen und Schüler, die sich für Islamkunde interessieren, unabhängig von ihrer Nationalität und Herkunftssprache den Unterricht besuchen. Die Mindestschülerzahl für Lerngruppen ist zwölf. Die in diesem Fach erbrachten Leistungen sind im gleichen Maße versetzungs- und abschlusswirksam wie Leistungen in katholischer oder evangelischer Religionslehre in der besuchten Schulform. Die Anmeldung zum Islamkundenunterricht verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme.

Seit dem Schuljahr 2008/2009 gibt es den Schulversuch "Alevitischer Religionsunterricht" an einigen Grundschulen. Der Versuch stieß bei den Eltern auf so gute Resonanz, dass er ausgeweitet wurde.