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Latein

Das Unterrichtsangebot

Das Fach Latein wird als Unterrichtsfach angeboten

  • in Gymnasien
  • in Gesamtschulen
  • in den Weiterbildungskollegs

In den allgemeinbildenden Schulen kann Latein in verschiedenen Lehrgängen belegt werden:

  • als zweite Fremdsprache ab Klasse 5
  • als zweite Fremdsprache ab Klasse 7 (neunjähriger Bildungsgang) bzw. ab Klasse 6 (achtjähriger Bildungsgang)
  • als dritte Fremdsprache (Wahlpflichtbereich) ab Klasse 9 (neunjähriger Bildungsgang) bzw. ab Klasse 8 (achtjähriger Bildungsgang)
  • in der gymnasialen Oberstufe als neu einsetzende Fremdsprache ab Einführungsphase
  • In der gymnasialen Oberstufe kann Latein darüber hinaus als fortgeführte Fremdsprache in Grund- und Leistungskursen bis zum Abitur und als Fach der Abiturprüfung gewählt werden.

Das Latinum

Das Latinum ist die Definition eines Standards an Kenntnissen und Kompetenzen im Umgang mit lateinischen Texten hinsichtlich der Fähigkeit, lateinische Originaltexte zu verstehen und zu übersetzen. Der Nachweis des Latinums wird bei der Zulassung zum Studium bzw. bei der Zulassung zum Examen in zahlreichen Fächern/Studiengängen gefordert. An den einzelnen Universitäten in Nordrhein-Westfalen und den übrigen Bundesländern gelten hinsichtlich ggf. nachzuweisender Lateinkenntnisse unterschiedliche Bedingungen. In der Regel können über die Homepages der jeweiligen Universitäten die konkreten Bedingungen abgefragt werden.

Das Latinum ist eine Qualifikation, die in der Regel durch aufsteigenden Unterricht in diesem Fach erworben wird, sofern im je nach Beginn unterschiedlich definierten Abschlusshalbjahr die Note ausreichend (5 Punkte) erreicht wird.

 Das Latinum kann auf unterschiedlichen Wegen erworben werden:

  • bei Lateinbeginn ab Klasse 5 am Ende der Klasse 9 (achtjähriger Bildungsgang) bzw. der Klasse 10 (neunjähriger Bildungsgang)  bei mindestens 20 Wochenstunden (mit Stunden aus dem Deputat der Ergänzungsstunden), Lektüre ab Klasse 8 (achtjähriger Bildungsgang) bzw. ab dem zweiten Halbjahr der Klasse 8 (neunjähriger Bildungsgang) und mindestens ausreichenden Leistungen im Abschlussjahr,
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 5 oder 6 (achtjähriger Bildungsgang) bzw. 7 (neunjähriger Bildungsgang) am Ende der Einführungsphase und mindestens ausreichenden Leistungen im Abschlussjahr,
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 9 (neunjähriger Bildungsgang) am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase und mindestens ausreichenden Leistungen im Abschlussjahr,
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 8 (achtjähriger Bildungsgang am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase auf der Grundlage von insgesamt 14 Wochenstunden und mindestens ausreichenden Leistungen im Abschlussjahr,
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 8 (achtjähriger Bildungsgang) am Ende der Qualifikationsphase und mindestens ausreichenden Leistungen im Abschlussjahr,
  • bei Lateinbeginn ab Einführungsphase am Ende der Qualifikationsphase plus Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Ist Latein 3. oder 4. Abiturprüfungsfach, so wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt.

Schülerinnen und Schüler, die Lateinunterricht ab Klasse 5 ohne zusätzliche Stunden besucht haben, und ab der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe drei weitere Fremdsprachen, darunter eine neu einsetzende Fremdsprache, belegen und das Fach Latein nach der Sekundarstufe I nicht fortführen wollen, können am Ende der Sekundarstufe I zu einer Prüfung zum Erwerb des Latinums (APO-GOSt Anlage 15 Nr. 1.4) zugelassen werden. Voraussetzungen sind mindestens gute Leistungen in den Halbjahren 8.2 und 9.1 (achtjähriger Bildungsgang) bzw. 9.2 und 10.1 (neunjähriger Bildungsgang).

Bei nicht ausreichenden Leistungen im Abschlussjahr oder Vorversetzung oder bei Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthaltes kann das Latinum

  • durch Teil­nahme am Latein­unter­richt einer Jahrgangsstufe, die mit dem Latinum abschließt (Einführungsphase oder Qualifi­ka­tions­phase), und mindestens ausreichenden Leistungen erworben werden,
  • über eine Prüfung gemäß den Anforderungen für eine "Prüfung zum Erwerb des Latinums" (APO-GOSt Anlage 15 Nr. 1.4). Die Prüflinge werden von der Schulleitung spätestens bis zum 1. Februar des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde angemeldet. Die Prüfung umfasst eine dreistündige Klausur und eine mündliche Prüfung im Umfang von bis zu 20 Minuten. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden landeseinheitlich zentral gestellt und von einer Fachlehrkraft der Schule korrigiert und bewertet. Die mündliche Prüfung wird von der Schule durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden jährlich Themen und Autoren genannt. Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Verantwortung der Prüflinge und der Erziehungsberechtigten. Die Schule berät die Schülerinnen und Schüler dabei. Ein Anspruch auf ein zusätzliches Unterrichtsangebot besteht nicht.

Für Studierende, die den Nachweis des Latinums für die Aufnahme eines Studiums oder die Zulassung zum Examen an einer Hochschule benötigen, diese Qualifikation aber während ihrer Schulzeit nicht erworben haben, werden an den Universitäten (in der Regel über das betreffende Seminar für Klassische Philologie bzw. die Institute für Altertumskunde) Kurse angeboten, die auf eine Prüfung vorbereiten: Das Latinum kann in diesen Fällen über eine Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis erworben werden. 

Wettbewerbe

Informationen zu Schulwettbewerben rund um die lateinische Sprache finden Sie hier.