Inklusion
(© Frank Böttner)
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der VN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können.
Nordrhein-Westfalen kann auf eine langjährige erfolgreiche Erfahrung des Gemeinsamen Lernens blicken. Inklusive Schulen in NRW wurden mehrfach ausgezeichnet, und immer mehr Eltern wünschen für ihr Kind ein sonderpädagogisches Angebot in allgemeinen Schulen.
Die Landesregierung wird den Ausbau des Gemeinsamen Lernens weiterhin mit zusätzlichen Stellen, Fortbildungen und anderen Maßnahmen begleiten. In den vergangenen Jahren ist der „Inklusionsanteil“, also die Zahl unter den Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die in allgemeinen Schulen lernen, kontinuierlich auf aktuell 38,0 Prozent in der Primastufe und der Sekundarstufe I (Schuljahr 2015/2016, öffentliche Schulen) gewachsen. Die Inklusionsanteile variieren zwischen den Regionen des Landes allerdings erheblich. Die konkrete Ausgestaltung auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot muss deshalb mit allen Beteiligten und mit Blick auf die Bedingungen vor Ort abgestimmt werden. Dabei gilt es „auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW“ neben den neuen gesetzlichen Grundlagen auch weitere verbindliche Regelungen und Absprachen auszugestalten, die für alle gelten, und gleichzeitig die nötigen Gestaltungsspielräume erhalten, um bei der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens an die sehr unterschiedliche Ausgangslage in den verschiedenen Regionen des Landes anknüpfen zu können.
Hier finden Sie einen Text zur Inklusion in Leichter Sprache.
Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
Der Inklusionsbeirat NRW hat am 30. März 2017 die vom Fachbeirat inklusive schulische Bildung erarbeiteten „Empfehlungen zu den zentralen Fragestellungen bei der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes“ angenommen und empfiehlt der Landesregierung, diese umzusetzen bzw. auf eine Umsetzung hinzuwirken.
Aktionsplan der Landesregierung
Mit dem Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" wird seit 2012 mit mehr als 100 Maßnahmen aus allen Ministerien die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorangetrieben. Den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "UN-Konvention zu Inklusion in der Schule umsetzen" können Sie hier nachlesen.
Nachteilsausgleiche – Arbeitshilfen für Schulen
Hier finden Sie Orientierungshilfen für Schulen zum Thema "Gewährung von Nachteilsausgleichen".
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW – ein Blick aus der Wissenschaft in die Praxis
Die Publikation „Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW – ein Blick aus der Wissenschaft in die Praxis“ zeigt die aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussionsstände auf und gibt somit eine orientierende Einordnung über die sonderpädagogischen Schwerpunkte, die Autismus-Spektrum-Störung gemäß AO-SF, die Beschulung chronisch kranker Kinder sowie Ansätze für die pädagogisch-didaktische Gestaltung an inklusiven Lernorten.
Diese Veröffentlichung soll in der pädagogischen Praxis eine kurze, grundlegende Orientierung in komprimierter Form für alle am Schulleben beteiligten Personen im Gemeinsamen Lernen bieten.
Auf dem Weg zur inklusiven Schule
- Kompetenzzentren
- Gutachten "Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in NRW" von Prof. Dr. Rolf Werning