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Anerkennung schulischer Bildungsabschlüsse und Schulsystemwechsel mit BeNeLux

Auf Grundlage der politischen Erklärung der Regierungen der Benelux-Länder und von Nordrhein-Westfalen über die Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit (2008) intensivieren die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Luxemburg, die Niederlande und NRW ihre Beziehungen auch im Bildungsbereich.

Auf der Grundlage der politischen Erklärung der Regierungen der Benelux-Länder und von Nordrhein-Westfalen über die Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit vom 9. Dezember 2008 intensivieren die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande und Nordrhein-Westfalen ihre Beziehungen auch im Bildungsbereich. In einem zusammenwachsenden Europa soll damit Mobilität gefördert werden, indem die Anerkennung schulischer Bildungsabschlüsse und der Wechsel zwischen den Schulsystemen erleichtert werden.

Der Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern zwischen den Ländern kann zukünftig direkt über die jeweils aufnehmende Schulleitung eingeleitet werden. Grundlage für die Eingliederung in die jeweiligen Schulsysteme sind sogenannte Äquivalenzlisten, in denen die unterschiedlichen Bildungsgänge gegenübergestellt werden und Aussagen zu den im jeweiligen Partnerland damit verbundenen Abschlüssen und Berechtigungen enthalten sind.

Verfahren

Die Äquivalenzlisten sind als Bestandteile der Gemeinsamen Erklärungen verbindlich und bilden die Grundlage für die Eingliederung in das jeweilige Schulsystem. Die Eingliederung von Schülerinnen und Schülern erfolgt während eines Bildungsgangs durch die Schulleitung der aufnehmenden Schule (§ 46 SchulG). Ist ein Schulwechsel mit der gleichzeitigen Anerkennung eines Bildungsabschlusses verbunden, erfolgt die Eingliederung durch die Schulleitung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (§ 51 Abs. 4 SchulG). Bei der notwendigen Kontaktaufnahme mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde sind die Schulleitungen den Antragstellern behilflich. Zuständige Schulaufsichtsbehörde im Sinne von § 51 Abs. 4 SchulG ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 48, Zeughausstr. 2-10, 60667 Köln, Tel.: 0221-147-0.

 
Belgien

Deutschsprachige Gemeinschaft

Die "Gemeinsame Erklärung" wurde am 1. Dezember 2009 auf Regierungsebene unterzeichnet.


Luxemburg

Die "Gemeinsame Erklärung" wurde am 31. März 2010 auf Regierungsebene unterzeichnet.


Niederlande

Die "Gemeinsame Erklärung" wurde am 11. Juni 2010 auf Regierungsebene unterzeichnet.