Handlungskonzept Unterrichtsversorgung

 

Haben Sie das Lehramt Gymnasien und Gesamtschulen (Master o.E.) studiert und interessieren sich für einen Einsatz an Grundschulen oder Schulen der Sekundarstufe I ?

Masterabsolventinnen und -absolventen des Lehramts Gymnasien und Gesamtschulen haben nach Inkrafttreten der Maßnahmen des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung (Link zum Konzept) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich auf eine Stelle des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes (OBAS) für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt HRSGe zu bewerben. Für die Inanspruchnahme dieser Option benötigen Sie u.A. eine Stelle an einer Grundschule oder an einer der Schulformen des Lehramts HRSGe.  

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den originären, 18-monatigen Vorbereitungsdienst zum Einstellungstermin am 01.Mai 2024 im Lehramt Grundschule bzw. im Lehramt HRSGe mit dem Masterabschluss für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in diesem Portal NICHT möglich ist.  Sollten Sie mit einem Master für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt HRSGe interessiert sein, dann beachten Sie bitte die Hinweise zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach der OBAS auf den Internetseiten des Bildungsportals.

Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW zum 01. November 2024

Im Rahmen des laufenden Bewerbungsverfahrens sind Bewerbungen zum Einstellungstermin 01. November 2024 für den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter möglich. Bewerbungsschluss ist der 23. Mai 2024. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Das heißt, eine Bewerbung nach diesem Termin ist nicht mehr möglich.



Bitte informieren Sie sich vorab in den aktuellen Hinweisen für Bewerbende über das Verfahren.



Bitte beachten Sie:
          Nur noch 24 Tage
          und der Rest von heute
          bis zum Ausschlusstermin - 23.05.2024
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Zur Wahrung der vorgenannten Bewerbungsfrist ist es zwingend erforderlich, dass der Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung mit den erforderlichen Unterschriften und beizufügenden Anlagen fristgerecht der Einstellungsbehörde (Bezirksregierung) vorliegt. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der erforderlichen Unterlagen bei der Einstellungsbehörde, das bloße Ausfüllen des Einstellungsantrags im Internet ist zur Fristwahrung nicht ausreichend. Reichen Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen daher bitte rechtzeitig ein.


Der Ausdruck kann nach erfolgreichem Abschluss der Online-Bewerbung erstellt werden. Hierfür ist es zum Abschluss Ihrer Online-Bewerbung erforderlich, dass Sie eine PDF-Datei aus dem Internet laden. Bitte achten Sie darauf, dass die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers dies zulassen.


Das Zeugnis über die Lehramtsprüfung oder der Anerkennungsbescheid können nachgereicht werden. Spätester Nachreichtermin ist der 16. Oktober 2024 bzw. für Lehrämter mit Zulassungsbeschränkung der 07. August 2024.


Soweit ein Lehramt einer Zulassungsbeschränkung gem. §§ 40 ff Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung, unterworfen werden muss, informiert die zuständige Bezirksregierung die betroffenen Bewerbende ab dem 04. Juni 2024 darüber.


Über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie sich in der Statusanzeige der Online-Bewerbung informieren.

 
Infoline Zukunftsberuf Lehrer/in NRW 0211 - 837 1905
 
Stand 26.03.2024