III - Ausbildungsstandorte

An welchen Orten / Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung kann ich den Vorbereitungsdienst absolvieren?

Die in einem Bewerbungsverfahren wählbaren Ausbildungsstandorte können Sie den lehramtsspezifischen Übersichten der Orte der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) entnehmen, die im Online-Bewerbungsformular sowie unter http://www.sevon.nrw.de (Rubrik ?Hinweise zum Verfahren?) jeweils ab Bewerbungsstart zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie, dass vor Auswertung der Anträge auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in den einzelnen Fächerkombinationen nicht bekannt ist. Deshalb kann eine verbindliche Aussage über die einzurichtenden Fachseminare an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Vorfeld nicht gemacht werden. Änderungen sind nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens daher nicht ausgeschlossen.
Informationen über die lokalen Ausbildungsmöglichkeiten in zukünftigen Bewerbungsverfahren können vor dem jeweiligen Bewerbungsstart nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Ausbildungsmöglichkeiten erst in Vorbereitung des jeweiligen Einstellungstermins für die verschiedenen Fächer und Fächerkombinationen bilanziert werden können.

Wie kann ich meine Chancen auf Zuweisung zum gewünschten Ausbildungsort (Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) erhöhen?

Im Bewerbungsverfahren können schwerwiegende soziale Gesichtspunkte zur Begründung einer Ortsgebundenheit geltend gemacht werden. Über deren Berücksichtigung in Form von Sozialpunkten entscheidet die für Ihre Bewerbung jeweils zuständige Bezirksregierung im Einzelfall.  
Sozialpunkte werden grundsätzlich nur anerkannt, sofern sie bis zum Bewerbungsschluss geltend gemacht werden und die entsprechenden Nachweise der Bezirksregierung bis zum Bewerbungsschluss vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten und die örtliche Zuweisung zurückzunehmen sind, wenn sie durch wahrheitswidrige Angaben herbeigeführt wurden.  
Den rechtlichen Vorgaben entsprechend werden Bewerberinnen und Bewerber mit sogenannten Sozialpunkten vorrangig dem gewünschten Ausbildungsstandort zugewiesen. Sie wirken sich lediglich auf die Ortsvergabe nicht jedoch auf die Zulassung zum Vorbereitungsdienst aus.
Weitere Hinweise zu den Sozialpunkten finden Sie in den Hinweisen für Bewerberinnen und Bewerber unter Punkt 4.9

Wer ist für die Zuweisung der Ausbildungsschulen zuständig?

Die Zuweisung zu einer Ausbildungsschule erfolgt durch die Leitung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL).
Bevor Sie in Ihrer Bewerbung verbindliche Angaben zu Ihren Ortswünschen machen, sollten Sie eventuelle Fragen zur Zuordnung von Ausbildungsschulen zum Einzugsbereich eines ZfsL vorab klären. Über die Ausbildungsschulen, die im Einzugsbereich eines ZfsL liegen, können Sie sich beim jeweiligen ZfsL in der Regel im Internet auf dessen Homepage informieren. Die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.zfsl.nrw.de .