I - Bewerbung - allgemein

Wann ist der nächste Einstellungstermin?

Regelmäßiger Einstellungstermin ist nach derzeitiger Rechtslage jeweils der 01. Mai eines Jahres. Hierfür muss die Bewerbung stets bis zum 15. November des Vorjahres bei der Einstellungsbehörde (Bezirksregierung) vorliegen. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Zusätzlicher Einstellungstermin ist der 01. November eines Jahres.  Aktuelle Informationen und Vorankündigungen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren werden im Bewerbungsportal unter http://www.sevon.nrw.de veröffentlicht.

Gibt es ein "Verfallsdatum" für die Erste Staatsprüfung / das Masterzeugnis?

Nein. Liegt die Prüfung länger als fünf Jahre zurück, kann die Zulassung zum Vorbereitungsdienst jedoch vom Ergebnis eines Kolloquiums abhängig gemacht werden, in dem nachzuweisen ist, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten den Ausbildungsvoraussetzungen noch entsprechen.
Sollten Sie noch über eine Anerkennung eines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses als Erste Staatsprüfung nach altem Recht verfügen, so beachten Sie bitte die im Anerkennungsbescheid getroffene Regelung über dessen Gültigkeitsdauer!

Wie bewerbe ich mich, wenn ich mich im Ausland aufhalte?

Eine Online-Bewerbung ist über http://www.sevon.nrw.de auch aus dem Ausland möglich. Die Übersendung des ausgedruckten, unterschriebenen Antragsformulars mit den erforderlichen Unterlagen ist zur Einhaltung der Frist auch vorab per Fax oder E-Mail möglich. Die Originalunterlagen sind danach per Post nachzusenden.  
Sie können auch einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese kann dann unter Vorlage der Vollmacht für Sie im gesamten Bewerbungsverfahren mit Ausnahme der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses tätig werden, z.B. Bewerbung und Unterlagen einreichen. Allerdings wird ein eventuelles Versäumnis (z.B. Fristversäumnis) dieser Person Ihnen zugerechnet werden.

Wie beantrage ich ein erweitertes Führungszeugnis, wenn ich mich im Ausland aufhalte?

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines erweiterten  Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde  (Belegart OE) unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post oder Telefax (nicht per  E-Mail) gestellt werden. Informationen hierzu finden Sie hier: http://www.bundesjustizamt.de
 

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Wann die Bewerbungsfrist (= Ausschlussfrist!) endet, erfahren Sie im laufenden Bewerbungsverfahren auf der Startseite (http://www.sevon.nrw.de). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich fristgerecht online bewerben und der ausgedruckte und vollständig unterschriebene Antrag mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist bei der zuständigen Bezirksregierung vorliegt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel der Bezirksregierung.  
Bitte beachten Sie, dass die ausbildungsrechtlichen Vorgaben auch bei unverschuldetem Fristversäumnis (aus welchen Gründen auch immer) ausdrücklich keine Überschreitung der Bewerbungsfrist zulassen.
Verlängerte Postlaufzeiten oder sonstige Gründe für eine verspätete Einreichung Ihrer Antragsunterlagen werden Ihnen zugerechnet.
Die Behörde, die Ihre Bewerbung entgegen nimmt, bemüht sich im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten zu überprüfen, ob Unterlagen fehlen oder fehlerhaft sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass keine rechtliche Verpflichtung besteht, Sie zu benachrichtigen, wenn die Unterlagen fehlerhaft ausgefüllt oder unvollständig sind. Besonders zum Bewerbungsschluss kann keine zeitnahe Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgen.

Ist eine nachträgliche Bewerbung möglich?

Nein. Bewerbungen, die nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen, werden durch die Bezirksregierung zurückgewiesen. Auch bei unverschuldetem Fristversäumnis ist eine nachträgliche Bewerbung nicht möglich. Sie haben die Möglichkeit sich zum nächsten Einstellungstermin neu zu bewerben.

An welche Adresse muss ich meine Bewerbung senden?

Die Adresse, an die Sie Ihre Bewerbung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen senden müssen, steht nach erfolgreichem Durchlauf der Online-Bewerbung im ausgedruckten Antragsformular auf der ersten Seite oben. Es wird automatisch die Bezirksregierung eingefügt, in deren Zuständigkeit sich Ihr erster Ortswunsch befindet.

Was habe ich zu tun, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?

Rufen Sie unter http://www.sevon.nrw.de den Menüpunkt "Online Bewerbung" auf. Öffnen Sie den Anmeldebildschirm, in dem Sie zur Statusabfrage gehen. Folgen Sie im letzten Absatz der Anmeldung ("Kennwort vergessen?") dem Link "neues Kennwort". Sie können nun durch Eingabe Ihres Anmeldenamens ein neues Kennwort anfordern. Dieses neue Kennwort wird an die von Ihnen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Bestehen die gleichen Chancen auf Einstellung, wenn ich nicht in Nordrhein-Westfalen studiert habe?

Ja, es gibt keinen Landeskinderbonus. Sie müssen aber rechtzeitig die Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums als gleichwertig geeignet für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für das entsprechende Lehramt beantragen und spätestens zum letzten Nachreichtermin bei der für Ihre Bewerbung zuständigen Bezirksregierung vorlegen.

Gibt es ein Zulassungsverfahren?

Ob ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungsschluss durch das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung in Kenntnis der Anzahl gültiger Bewerbungen entschieden werden. Ein entsprechender Hinweis wird nach der Entscheidung auf der Internetseite http://www.sevon.nrw.de veröffentlicht. Zudem erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungsverfahren betroffen sind, rechtzeitig ein diesbezügliches Informationsschreiben.

Ich kann den angebotenen Platz im Vorbereitungsdienst nicht annehmen. Was nun?

Bitte teilen Sie dies zeitnah schriftlich oder per E-Mail der für Sie zuständigen Bezirksregierung mit.