Informationen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Elternzeit oder einer sonstigen Beurlaubung innerhalb von NRW (LVV)
Hinweis:
Lehrkräfte in der Jahresfreistellung (Sabbatjahr), die sich im Anschluss daran an eine andere Schule versetzen lassen möchten, dürfen keinen Rückkehrantrag stellen, sondern nehmen am Versetzungsverfahren aus persönlichen Gründen teil.
Lehrkräfte in der Jahresfreistellung (Sabbatjahr), die an ihre alte Schule zurückkehren möchten, müssen keinen Versetzungsantrag stellen. Sie kehren automatisch an ihre alte Schule zurück.
Rechtzeitig vor Beendigung der Beurlaubung werden von den Bezirksregierungen Beratungsgespräche angeboten, in denen über die Möglichkeit der Beschäftigung nach der Rückkehr informiert wird. Bitte machen Sie hiervon Gebrauch und melden sich bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung.
Wer muss teilnehmen?
An diesem Verfahren nehmen alle Personen teil,
Wann ist ein Rückkehrantrag entbehrlich?
Ist die Elternzeit - einschließlich Mutterschutz - oder die sonstige Beurlaubung kürzer als ein Jahr, kehren Sie grundsätzlich an Ihre alte Schule zurück, ohne dass es hierfür eines Antrags bedarf!
Auf Ihren Wunsch können Zeiten der Mutterschutzfrist unberücksichtigt bleiben, sodass die Jahresfrist erst ab dem ersten Tag der Elternzeit beginnt.
Personen, die Elternzeit und Elterngeld/Elterngeld-Plus in Anspruch nehmen, können auf Wunsch auch nach Ausschöpfung des Bezugszeitraumes gemäß § 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz von einem Jahr oder mehr an die bisherige Schule zurückkehren.
Welche Fristen und Termine gibt es?
Die Versetzungen werden jeweils zum individuellen Ende der Elternzeit oder der sonstigen Beurlaubung durchgeführt.
Im Rückkehrverfahren gibt es jährlich zwei Versetzungsverfahren. Aus organisatorischen Gründen wird Ihr Antrag automatisch dem für Sie maßgeblichen Versetzungsverfahren (01.02. oder 01.08.) zugeordnet. Diese Zuordnung ist unabhängig von Ihrem individuellen Rückkehrdatum; es ist also nicht erforderlich, die Beurlaubung zum 01.2. oder 01.08. zu beenden.

Personen, die
  • im Zeitraum vom 01.12. bis 31.05. zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.02.
    In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30.06. des Vorjahres. Der Antrag muss bis zu diesem Termin online übermittelt werden.
  • im Zeitraum vom 01.06. bis 30.11. zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.08.
    In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30.11. des Vorjahres. Der Antrag muss bis zu diesem Termin online übermittelt werden.
Der Rückkehrantrag ist in ausgedruckter Form innerhalb von sieben Kalendertagen bei Ihrer Schulleitung einzureichen (es zählt das Datum des Posteingangs). Nur dann wird die Antragsfrist gewahrt.
Achtung: Sofern Sie beabsichtigen, Ihre Beurlaubung vorzeitig zu beenden, ist eine Genehmigung durch Ihre Personalgruppe erforderlich. Der Versetzungsantrag ersetzt den entsprechenden Antrag nicht.
Kann ich mich während meiner Beurlaubung versetzen lassen?
Nein. Versetzungen während einer fortdauernden Beurlaubung sind nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Versetzung muss der Dienst angetreten werden.
Wo werde ich eingesetzt?
Lehrkräfte, die nach einer Elternzeit -einschließlich Mutterschutz- bzw. Beurlaubung von grundsätzlich acht Monaten und mehr zurückkehren, haben einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz im Umkreis von 50 km an einer Schule mit entsprechendem Bedarf. Auf ihren Wunsch können Zeiten der Mutterschutzfrist unberücksichtigt bleiben, sodass die Achtmonatsfrist erst ab dem ersten Tag der Elternzeit beginnt.
Wie stelle ich einen Rückkehrantrag?
Der Rückkehrantrag ist innerhalb der angegebenen Frist online zu stellen und auszudrucken. Bitte registrieren Sie sich zunächst im Bildungsportal. Folgen Sie dann der vorgegebenen Navigation. Unter Ihren Zugangsdaten bleiben Ihre Angaben gespeichert, sodass Sie eventuelle Änderungen leichter vornehmen können.
Der Online-Antrag ist dann erfolgreich übermittelt worden, wenn er nach erfolgter Eingabe von Ihnen ausgedruckt werden kann. Der Papierausdruck muss anschließend von Ihnen unterschrieben und fristgerecht bei Ihrer Schulleitung eingereicht werden.
Fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt alle geforderten Nachweise in Kopie bei (z. B. Zertifikate, Erweiterungsprüfungen, Zusatzqualifikationen, Schwerbehinderungsnachweis, Gleichstellungsbescheid etc.) Ohne Nachweis wird der betreffende Eintrag in Ihrem Antrag gelöscht.
Wie geht es weiter?
Ihre Schulleitung legt den Versetzungsantrag der Bezirksregierung zur Prüfung vor. Bei Grundschullehrkräften wird zuvor das Schulamt beteiligt.
Sowohl die Schulen als auch die Schulämter sind zu einer umgehenden Weiterleitung verpflichtet.
Eine Übernahme des Online-Antrages erfolgt bei den Bezirksregierungen ausschließlich erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten, unterschriebenen und mit dem Votum der Schulleitung versehenen Papierantrags.
Nach erfolgter Übernahme erhalten Sie als Nachweis einen entsprechenden Datenbeleg auf dem Postweg.
Die Entscheidung über den Antrag erfolgt letztendlich in einer Versetzungskonferenz. Über das Ergebnis erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Bescheid.
Was kann ich im Antrag angeben?
In Ihrem Antrag können Sie die Rückkehr an Ihre bisherige Schule wünschen. Sollten Sie jedoch eine Versetzung anstreben, können Sie Ihre Wünsche in Bezug auf die
  • Schulformen (Achtung: nur laufbahngleich!) und auf
  • Orte (Kreise und kreisfreie Städte im Land NRW)
angeben. Innerhalb der gewünschten Kreise können bevorzugte Dienstorte angegeben werden.
Es wird versucht, Sie nach Möglichkeit Ihren Wünschen entsprechend einzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Einsatz auch in weiteren Orten innerhalb der angegebenen Kreise geprüft.
Achtung:
Die Reihenfolge der angegebenen Wünsche stellt ein Ranking dar. Dabei „sticht“ der Schulformwunsch den Ortswunsch.
Wie viele Wochenstunden muss ich nach einer Beurlaubung leisten?
Verbeamtete Lehrkräfte müssen mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenstunden zurückkehren.
Tarifbeschäftigte können auch mit unterhälftiger Wochenstundenzahl die Arbeit wieder aufnehmen.
Wie begründe ich den Antrag?
OLIVER bietet Ihnen eine Auswahl an allgemeinen Gründen an. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Papierantrag weitere schriftliche Nachweise beizufügen, die eine Versetzung aus Ihrer Sicht notwendig erscheinen lassen. Die wichtigsten Informationen daraus sollten Sie aber mit Hinweis auf die ggf. beigefügten Nachweise stichpunktartig in das entsprechende Freitextfeld 'Weitere Begründungen' eintragen.
Kann ich eine Teilzeitbeschäftigung beantragen?
Sofern Sie beabsichtigen, eine Teilzeitbeschäftigung zu beantragen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Personalgruppe in Verbindung. Der Versetzungsantrag ersetzt nicht den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung.
Wie ändere ich meine Daten im laufenden Verfahren?
Unter Ihren Zugangsdaten können Sie Ihre persönlichen Daten oder Ihre Orts- und Schulformwünsche ändern. Bitte folgen Sie auch hier der entsprechenden Navigation.
Achtung:
Orts- und Schulformwünsche können nur innerhalb der Antragsfrist geändert werden!