Informationen zu den Versetzungsverfahren innerhalb von NRW aus persönlichen Gründen (LVV)
Wer kann teilnehmen?
An diesen Verfahren können alle Personen teilnehmen,
Professionsübergreifende Veränderungswünsche sind mit einem formlosen Antrag an die zuständigen personalsachbearbeitenden Dezernate der Bezirksregierungen zu richten. Diese beraten die jeweilige Person unter anderem zu folgenden Aspekten: Qualifikation, Arbeitsvertrag mit Vertragsänderung/Vertragsauflösung, Stufenzuordnung, Arbeitszeit, Urlaubsregelungen etc. Es erfolgt eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalles mit dem Ziel, die persönlichen und dienstlichen Interessen bei dem Veränderungswunsch zu berücksichtigen.
Auch Lehrkräfte in der Jahresfreistellung (Sabbatjahr), die sich im Anschluss daran an eine andere Schule versetzen lassen möchten, müssen einen Versetzungsantrag über dieses Verfahren stellen.
Lehrkräfte in der Jahresfreistellung (Sabbatjahr) ohne Versetzungswunsch kehren dagegen automatisch an ihre alte Schule zurück; hier ist kein Versetzungsantrag erforderlich.
In den ersten drei Jahren nach Neueinstellung ist eine Versetzung nur in Ausnahmefällen möglich, damit eine Kontinuität der Unterrichtsversorgung gewahrt wird.
Welche Termine und Fristen gibt es?
Versetzungen aus persönlichen Gründen werden ausschließlich zum 01.08 eines jeden Schuljahres durchgeführt.
Die Antragsfrist endet am 30.11. des Vorjahres.
Der Antrag muss bis zu dem jeweiligen Termin online übermittelt werden. Zusätzlich ist er in ausgedruckter Form innerhalb von sieben Kalendertagen bei Ihrer Schulleitung einzureichen (es zählt das Datum des Posteingangs). Nur dann wird die Antragsfrist gewahrt.
Wie stelle ich einen Versetzungsantrag?
Der Versetzungsantrag ist innerhalb der angegebenen Frist online zu stellen und auszudrucken. Bei erstmaliger Antragstellung registrieren Sie sich zunächst im Bildungsportal. Folgen Sie dann der vorgegebenen Navigation. Unter Ihren Zugangsdaten bleiben Ihre Angaben gespeichert, sodass Sie eventuelle Änderungen leichter vornehmen können.
Der Online-Antrag ist dann erfolgreich übermittelt worden, wenn er nach erfolgter Eingabe von Ihnen ausgedruckt werden kann. Der Papierausdruck muss anschließend von Ihnen unterschrieben und fristgerecht bei Ihrer Schulleitung eingereicht werden.
Fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt alle geforderten Nachweise in Kopie bei (z. B. Zertifikate, Erweiterungsprüfungen, Zusatzqualifikationen, Schwerbehinderungs-nachweis, Gleichstellungsbescheid etc.). Ohne Nachweis wird der betreffende Eintrag in Ihrem Antrag gelöscht.
Wie geht es weiter?
Ihre Schulleitung legt den Versetzungsantrag mit einem Votum zu der Freigabeentscheidung der Bezirksregierung zur Prüfung vor. Bei Grundschullehrkräften wird zuvor das Schulamt beteiligt.
Sowohl die Schulen als auch die Schulämter sind zu einer umgehenden Weiterleitung verpflichtet.
Eine Übernahme des Online-Antrages erfolgt bei den Bezirksregierungen ausschließlich erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten, unterschriebenen und mit dem Votum der Schulleitung versehenen Papierantrags.
Nach erfolgter Übernahme erhalten Sie als Nachweis einen entsprechenden Datenbeleg auf dem Postweg.
Die Bezirksregierung entscheidet in einem ersten Schritt über Ihre Freigabe und prüft dann in einem zweiten Schritt die Aufnahmemöglichkeiten gemäß Ihren Versetzungswünschen.
Die Entscheidung über den Antrag erfolgt letztendlich in einer Versetzungskonferenz. Über das Ergebnis erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Bescheid.
Was ist eine Freigabe?
Eine Freigabe ist die Grundvoraussetzung für eine Versetzung.
Die Entscheidung darüber wird von der zuständigen Bezirksregierung unter Abwägung Ihrer persönlichen Gründe mit den dienstlichen Interessen an einer Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der Schulen getroffen.
Eine Freigabe führt jedoch nicht automatisch auch zu einer Versetzung.
Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag erfolgt eine automatische Freigabe.
Nach einer erfolgreichen Versetzung beginnt eine neue Fünf-Jahres-Frist.
Was kann ich im Antrag angeben?
In Ihrem Antrag können Sie Versetzungswünsche in Bezug auf die
  • Schulformen (Achtung: nur laufbahngleich!) und auf
  • Orte (Kreise und Kreisfreie Städte im Land NRW)
angeben. Innerhalb der gewünschten Kreise können bevorzugte Dienstorte angegeben werden.
Es wird versucht, Sie nach Möglichkeit Ihren Wünschen entsprechend zu versetzen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Einsatz auch in weiteren Orten innerhalb der angegebenen Kreise geprüft.
Achtung: Die Reihenfolge der angegebenen Wünsche stellt ein Ranking dar. Dabei 'sticht' der Schulformwunsch den Ortswunsch.
Wie begründe ich den Antrag?
OLIVER bietet Ihnen eine Auswahl an allgemeinen Gründen an. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Papierantrag weitere schriftliche Nachweise beizufügen, die eine Versetzung aus Ihrer Sicht notwendig erscheinen lassen. Die wichtigsten Informationen daraus sollten Sie aber mit Hinweis auf die ggf. beigefügten Nachweise stichpunktartig in das entsprechende Freitextfeld 'Weitere Begründungen' eintragen.
Kann ich eine Teilzeitbeschäftigung beantragen?
Sofern Sie beabsichtigen, eine Teilzeitbeschäftigung zu beantragen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Personalgruppe in Verbindung. Der Versetzungsantrag ersetzt nicht den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung.
Wie ändere ich meine Daten im laufenden Verfahren?
Unter den Zugangsdaten Ihres Erstantrags können Sie Ihre persönlichen Daten oder Ihre Orts- und Schulformwünsche zum aktuellen Versetzungstermin ändern. Bitte folgen Sie auch hier der entsprechenden Navigation.
Achtung: Orts- und Schulformwünsche können nur innerhalb der Antragsfrist geändert werden!
Wann stelle ich einen Folgeantrag?
Sollte die Versetzung nicht gleich bei der ersten Antragstellung Erfolg haben, können Sie für das nächste Verfahren einen Folgeantrag stellen.
Bitte verwenden Sie auch hier unbedingt die Zugangsdaten Ihres Erstantrages!
Ihre persönlichen Angaben bleiben unter diesen Zugangsdaten gespeichert, sodass Sie Ihre Versetzungswünsche vereinfacht für jedes Versetzungsverfahren erneuern können.