Informationen zum Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland (LTV)
Wer kann teilnehmen?
An diesem Verfahren können alle Lehrkräfte teilnehmen, die
Die Übernahmemodalitäten (z. B. Fragen der Anerkennung, der Besoldung/des Gehaltes etc.) richten sich nach dem aufnehmenden Bundesland.
Welche Termine und Fristen gibt es und wie halte ich sie ein?
Versetzungen werden zum 01.02. oder 01.08. eines jeden Schuljahres durchgeführt.
  • Im Verfahren zum 01.02. endet die Antragsfrist am 30.06. des Vorjahres.
  • Im Verfahren zum 01.08. endet die Antragsfrist am 10.01. des laufenden Jahres.
Der Versetzungsantrag ist innerhalb der angegebenen Frist online zu stellen und auszudrucken. Der Papierausdruck muss sodann in ausreichender Anzahl (s. u.) innerhalb von sieben Kalendertagen bei Ihrer Schulleitung eingereicht werden (es zählt das Datum des Posteingangs).
Welche Bundesländer nehmen teil?
Am Lehreraustauschverfahren
  • zum 01.08 nehmen alle Bundesländer teil
  • zum 01.02 nehmen nur die folgenden Bundesländer teil:
    • Baden-Württemberg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Thüringen
Wie stelle ich einen Versetzungsantrag?
Der Versetzungsantrag ist innerhalb der angegebenen Frist online zu stellen und auszudrucken. Bitte registrieren Sie sich zunächst im Bildungsportal. Folgen Sie dann der vorgegebenen Navigation. Unter Ihren Zugangsdaten bleiben Ihre Angaben gespeichert, sodass Sie eventuelle Änderungen leichter vornehmen können.
Der Online-Antrag ist dann erfolgreich übermittelt worden, wenn er nach erfolgter Eingabe von Ihnen ausgedruckt werden kann. Der Papierausdruck muss anschließend in 4-facher Ausfertigung von Ihnen unterschrieben und fristgerecht bei Ihrer Schulleitung eingereicht werden.
Sollten Sie eine Versetzung in verschiedene Bundesländer wünschen, fügen Sie je Bundesland zusätzlich zwei weitere Kopien bei.
Fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt alle geforderten Nachweise in Kopie bei (z. B. Zertifikate, Erweiterungsprüfungen, Zusatzqualifikationen, Schwerbehinderungsnachweis, Gleichstellungsbescheid etc.). Ohne Nachweis wird der betreffende Eintrag in Ihrem Antrag gelöscht.
Achtung:
Im LTV gibt es keine Folgeanträge. Sollte die Versetzung nicht gleich bei der ersten Antragstellung Erfolg haben, können Sie für das nächste Verfahren einen neuen Antrag stellen.
Wie geht es weiter?
Ihre Schulleitung legt den Versetzungsantrag mit einem Votum zur Freigabe der Bezirksregierung zur Prüfung vor. Bei Grundschullehrkräften wird zuvor das Schulamt beteiligt.
Sowohl die Schulen als auch die Schulämter sind zu einer umgehenden Weiterleitung verpflichtet.
Eine Übernahme des Online-Antrages erfolgt bei den Bezirksregierungen ausschließlich erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten Papierantrags in erforderlicher Anzahl.
Nach erfolgter Übernahme erhalten Sie als Nachweis einen entsprechenden Datenbeleg auf dem Postweg.
Die Bezirksregierung entscheidet dann über Ihre Freigabe.
Anträge mit Freigabevoten werden sodann an die Zielländer zur Prüfung der Aufnahmemöglichkeit weitergeleitet. Bei Erstanträgen oder auf Wunsch werden die Personalakten beigefügt.
Die Entscheidung über die Tauschanträge erfolgt letztendlich in einer zentralen Lehreraustauschsitzung der Bundesländer. Über das Ergebnis erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Bescheid.
Was ist eine Freigabe?
Eine Freigabe ist die Grundvoraussetzung für eine Versetzung.
Die Entscheidung darüber wird von der zuständigen Bezirksregierung unter Abwägung Ihrer persönlichen Gründe mit den dienstlichen Interessen an einer Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der Schulen getroffen.
Eine Freigabe führt aber nicht automatisch auch zu einer Versetzung.
Was muss ich im Antrag angeben?
Folgen Sie bitte der vorgegebenen Navigation. Füllen Sie unbedingt alle Felder im Online-Antrag aus. Aus Ihren Angaben wird nämlich der bundeseinheitlich geltende Vordruck generiert. Unvollständige Angaben führen zur Nichtberücksichtigung Ihres Antrages durch die anderen Bundesländer.
Sollten Sie alternativ mehrere Zielländer wünschen, müssen Sie eine Rangfolge angeben.
Wichtig ist die Antragsbegründung. Zusätzliche Nachweise zu der Antragsbegründung sind schriftlich und in ausreichender Anzahl dem ausgedruckten Antrag beizufügen.
Kann ich eine Teilzeitbeschäftigung beantragen?
Sofern Sie beabsichtigen, eine Teilzeitbeschäftigung zu beantragen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Personalgruppe in Verbindung. Der Versetzungsantrag ersetzt nicht den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung.
Wie ändere ich meine Daten im laufenden Verfahren?
Unter Ihren Zugangsdaten können Sie Ihre persönlichen Daten oder Ihre Zielland-, Orts- und Schulformwünsche ändern. Bitte folgen Sie auch hier der entsprechenden Navigation.
Achtung:
Zielland-, Orts- und Schulformwünsche können nur innerhalb der Antragsfrist geändert werden!
Gibt es noch andere Möglichkeiten zum Wechsel des Bundeslandes?
Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei anderen Bundesländern direkt auf dort ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
Hierfür benötigen Sie unbedingt eine eigene Freigabeerklärung für das Bewerbungsverfahren, die Sie - unabhängig vom LTV Antrag - bei der Bezirksregierung auf dem Dienstweg beantragen müssen.