Laufbahnwechsel für Technische Lehrkräfte, Werkstattlehrkräfte und sonstige Lehrkräfte mit FH-Abschluss für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Chemietechnik
Es handelt sich hier um Stellen an Berufskollegs der Besoldungsgruppe A 13 BBesO/EG 13 TV-L der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt LBesO (vormals höherer Dienst).
Wer kann sich auf Stellenausschreibungen für den Laufbahnwechsel bewerben?
An diesem Verfahren können Technische Lehrkräfte, Werkstattlehrkräfte und sonstige Lehrkräfte teilnehmen,
  • die einen Fachhochschulabschluss in ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen besitzen, der grundsätzlich den Bereichen Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik oder Chemietechnik zuzuordnen ist und
  • die in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind und
  • die sich verpflichten, eine vollständige Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Berufskollegs zu erwerben. Dies erfolgt durch die Teilnahme an
    • einem berufsbegleitenden Studium zum Master of Education an der Bergischen Universität Wuppertal und
    • dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst mit abschließender Staatsprüfung.
Wie bewerbe ich mich?
  1. Online über www.oliver.nrw.de und parallel
  2. direkt bei der ausschreibenden Schule.
Eine Bewerbung per E-Mail ist NICHT zulässig.
Bei der Online-Bewerbung folgen Sie bitte der vorgegebenen Navigation. Bei erstmaliger Bewerbung registrieren Sie sich bitte im Bildungsportal. Unter Ihren Zugangsdaten bleiben Ihre Angaben gespeichert, sodass Sie eventuelle Änderungen leichter vornehmen können.
Die Online-Bewerbung ist dann erfolgreich übermittelt worden, wenn diese nach erfolgter Eingabe in Papierform ausgedruckt werden kann.
Bewerbungsschluss ist jeweils der letzte Tag der Veröffentlichung.
Zum Bewerbungsschluss
  1. muss die Onlinebewerbung über www.oliver.nrw.de durchgeführt sein (s. o.). Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (s. u.) sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Bezirksregierung einzureichen (auch hier gilt das Datum des Posteingangs).
  2. müssen die Bewerbung und die erforderlichen Unterlagen (s. u.) bei der ausschreibenden Schule vorliegen (es gilt das Datum des Posteingangs).
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Der Bezirksregierung Der ausschreibenden Schule
  • unterschriebener Ausdruck der Online-Bewerbung und
  • Kopien des FH-Abschlusses in (mindestens) einer ingenieurwissen- schaftlichen Fachrichtung
  • Bewerbungsschreiben
  • übliche Bewerbungsunterlagen
  • ggf. in der Ausschreibung geforderte Dokumente
Achtung:
Unvollständig eingereichte Bewerbungen können zum Ausschluss aus den Verfahren führen.
Wie geht es weiter?
Eine Übernahme der Online-Bewerbung in das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich erst nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Bezirksregierung.
Das Einstellungsbüro der Bezirksregierung informiert Ihre derzeitige Schule über Ihre Bewerbung.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt entsprechend den Regelungen des Grundlagenerlasses zur Lehrereinstellung und des jährlichen Einstellungserlasses in der jeweils aktuellen Fassung. Die Erlasse finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.
Nach Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Berufskollegs erfolgt der Laufbahnwechsel in die Laufbahn des höheren Dienstes.