Informationen zum Laufbahnwechselverfahren in das Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Es handelt sich hier ausschließlich um Stellen der Besoldungsgruppe A 13/EG 13 in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt LBesO (vormals gehobener Dienst).
Wer kann sich auf Stellenausschreibungen für den Laufbahnwechsel in das Lehramt für sonderpädagogische Förderung bewerben?
An diesen Verfahren können alle Lehrkräfte teilnehmen, die
  1. unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind und
  2. die eine Lehramtsbefähigung für allgemeine Schulen besitzen und
    1. sich verpflichten, sich zeitnah um den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung zu bewerben oder
    2. die die Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung oder ein entsprechendes Altlehramt bereits besitzen und
  3. die das Profil der Stellenausschreibung erfüllen.
An welchen Schulen werden diese Stellen ausgeschrieben?
Die Stellen werden
  • an Förderschulen sowie
  • für das Gemeinsame Lernen an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Schulversuche PRIMUS, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Berufkollegs
ausgeschrieben.
Wie bewerbe ich mich?
  1. Online über www.oliver.nrw.de und parallel
  2. direkt bei der ausschreibenden Schule.
Eine Bewerbung per E-Mail ist NICHT zulässig.
Bei der Online-Bewerbung folgen Sie bitte der vorgegebenen Navigation. Bei erstmaliger Bewerbung registrieren Sie sich bitte im Bildungsportal. Unter Ihren Zugangsdaten bleiben Ihre Angaben gespeichert, sodass Sie eventuelle Änderungen leichter vornehmen können.
Die Online-Bewerbung ist dann erfolgreich übermittelt worden, wenn diese nach erfolgter Eingabe ausgedruckt werden kann. Bewerbungsschluss ist jeweils der letzte Tag der Veröffentlichung.
Zum Bewerbungsschluss
  1. muss die Onlinebewerbung über www.oliver.nrw.de durchgeführt sein (s. o.). Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (s. u.) sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Bezirksregierung einzureichen (auch hier gilt das Datum des Posteingangs).
  2. müssen die Bewerbung und die erforderlichen Unterlagen (s. u.) bei der ausschreibenden Schule vorliegen (es gilt das Datum des Posteingangs).
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Der Bezirksregierung Der ausschreibenden Schule
  • unterschriebener Ausdruck der Online-Bewerbung und
  • Kopien der Ersten und Zweiten Staatsprüfung bzw. Bachelor- und Masterurkunden und
  • ggf. Kopie der Lehramtsanerkennung des Landes NRW
  • Bewerbungsschreiben
  • übliche Bewerbungsunterlagen
  • ggf. in der Ausschreibung geforderte Dokumente
Achtung:
Unvollständig eingereichte Bewerbungen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Wie geht es weiter?
Eine Übernahme der Online-Bewerbung in das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich erst nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Bezirksregierung.
Das Einstellungsbüro der Bezirksregierung informiert Ihre derzeitige Schule über Ihre Bewerbung.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt entsprechend den Regelungen des Grundlagenerlasses zur Lehrereinstellung und des jährlichen Einstellungserlasses in der jeweils aktuellen Fassung. Die Erlasse finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.
Der Laufbahnwechsel erfolgt mit bestandener Staatsprüfung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung bzw. bei bereits vorhandener sonderpädagogischer Lehramtsbefähigung mit der Versetzung.