Im Land NRW gibt es für Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind, unterschiedliche Verfahren zur Versetzung:
  1. Versetzungsverfahren – LVV und LTV
    1. Versetzungen innerhalb von NRW aus persönlichen Gründen (LVV)
      Auch bei Versetzungswunsch nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr)
    2. Rückkehrverfahren aus einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung innerhalb von NRW (LVV)
      Nicht bei Versetzungswunsch nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr) → s. 1.
    3. Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland (LTV)
    In diesen Verfahren sind entsprechende Anträge einzureichen.
  2. Laufbahnwechselverfahren – LBW
    1. Laufbahnwechsel in die Sekundarstufe II
    2. Laufbahnwechsel in das Lehramt für sonderpädagogische Förderung
    3. Laufbahnwechsel für Technische Lehrkräfte, Werkstattlehrkräfte und sonstige Lehrkräfte mit FH-Abschluss für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Chemietechnik
    Laufbahnwechselstellen werden immer unter www.oliver.nrw.de ausgeschrieben. Daher sind in diesen Verfahren Bewerbungen auf die konkret ausgeschriebenen Stellen erforderlich.
OLIVER ermöglicht Ihnen die Teilnahme an den o.g. Verfahren.
Hierzu müssen Sie sich im Bildungsportal anmelden. Den Anmeldenamen und das Kennwort können Sie dabei selbst auswählen.
Die Registrierung im Bildungsportal ist seit dem 30.6.2016 erforderlich. Dies gilt auch für Personen, die bereits vor diesem Termin am Versetzungsverfahren teilgenommen haben. Nach der Neuregistrierung steht Ihnen ausschließlich die Option 'Erstantrag' zur Verfügung. Sofern Sie bereits an vergangenen Versetzungsverfahren teilgenommen haben, wird Ihr Erstantrag mit Ihren bisherigen Anträgen im Versetzungsbüro der Bezirksregierung automatisch verknüpft.
Bitte beachten Sie:
Die unter dem Menüpunkt Termine aufgelisteten Fristen und Termine sind unbedingt einzuhalten, um die Teilnahme an dem gewünschten Verfahren sicherzustellen.