Seiteneinstieg mit Anerkennung der Ersten Staatsprüfung

Bewerber/innen ohne Lehramtsabschluss können sich unter nachfolgenden Voraussetzungen bewerben:

  1. Nachweis einer anerkannten I. Staatsprüfung und einer mindestens zweijährigen berufspraktischen  Tätigkeit  oder einer mindestens zweijährigen Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Studiums zum jeweiligen Bewerbungsschluss,
  2. Bereitschaft, sich schulrechtlich, schulorganisatorisch, didaktisch, methodisch und pädagogisch nachzuqualifizieren.
  3. Mit der Annahme des Einstellungsangebotes für die Sekundarstufe I im Wege des Seiteneinstiegs müssen sich die Bewerber/innen vertraglich zur Teilnahme an der angebotenen Qualifizierungsmaßnahme verpflichten. Bis zur Beendigung erfolgt die Beschäftigung als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L mit entsprechender Entgeltgruppe.

Der Einstellung geht verpflichtend ein einwöchiges Orientierungsseminar zur Vorbereitung auf die Anforderungen und Arbeitsbedingungen des neuen Arbeitsplatzes voraus.

  • Nicht eingestellt werden grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber,

    1. die eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben,
    2. die eine Erste Staatsprüfung abgelegt oder anerkannt bekommen haben und eine Zweite Staatsprüfung nicht mehr ablegen können,
    3. deren Nichteignung bereits festgestellt worden ist.

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