Zusätzliche Hinweise zu den Bewerbungsmöglichkeiten für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, dem Lehramt für die Sekundarstufe II und dem Lehramt am Gymnasium

Mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, dem Lehramt für die Sekundarstufe II und dem Lehramt am Gymnasium können Sie sich auch auf Stellenausschreibungen an Grundschulen, an Schulen der Sekundarstufe I, an Berufskollegs und an Förderschulen bewerben, wenn diese auch für andere Lehrämter geöffnet sind. Beachten Sie hierzu bitte die Formulierungen in jeder konkreten Stellenausschreibung.

Bitte beachten Sie die folgenden laufbahnrechtlichen Besonderheiten:

1. Bewerbungen auf Ausschreibungen der Grundschulen oder Primusschulen:

Es sind Dauerbeschäftigungsverhältnisse vorgesehen. Die Einstellung erfolgt zunächst im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Sie sind verpflichtet, an der angebotenen Qualifizierungsmaßnahme zur allgemeinen Einführung in die Grundschuldidaktik teilzunehmen. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule gem. § 20 Abs. 9 LABG zu erwerben und damit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt zu schaffen.

a) Lehrkräfte ohne das Fach Geschichte, Griechisch, Italienisch, Katholische Religionslehre, Pädagogik, Philosophie, Russisch oder Spanisch:

Sofern Sie im Auswahlgespräch erfolgreich waren, wird Ihnen ein Dauerbeschäftigungsverhältnis an der Grundschule angeboten mit der Zusage, dass nach vier Jahren ohne erneute Bewerbung ein Angebot zur Versetzung an eine Schule der Schulformen Gesamtschule, Gymnasium, Sekundarschule, Schulversuch Gemeinschaftsschule, Schulversuch Primusschule, Weiterbildungskolleg oder Berufskolleg auf eine Stelle der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt erfolgt. Die Versetzung orientiert sich an dem Dienstort der Grundschule (im Umkreis von 50 Kilometern unter Berücksichtigung der Unterrichtsversorgung).

b) Lehrkräfte mit dem Fach Geschichte, Griechisch, Italienisch, Katholische Religionslehre, Pädagogik, Philosophie, Russisch oder Spanisch:

Sofern Sie im Auswahlgespräch erfolgreich waren, wird Ihnen ein Dauerbeschäftigungsverhältnis an der Grundschule angeboten.

2. Bewerbungen auf Ausschreibungen der Sekundarstufe I:

Es sind Dauerbeschäftigungsverhältnisse vorgesehen. Die Einstellung erfolgt zunächst im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Befähigung für das Lerhamt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule gem. § 20 Abs. 9 LABG zu erwerben und damit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt zu schaffen.

Abhängig von der Ausschreibung erhalten Sie entweder ein Angebot mit oder ohne Laufbahnwechselgarantie.

a) Ohne Laufbahnwechselgarantie:

Sofern Sie im Auswahlgespräch erfolgreich waren, wird Ihnen ein Dauerbeschäftigungsverhältnis an der Sek-I-Schule angeboten.

b) Mit Laufbahnwechselgarantie:

Sofern Sie im Auswahlgespräch erfolgreich waren, wird Ihnen ein Dauerbeschäftigungsverhältnis an der Sek-I-Schule angeboten mit der Zusage, nach vier bzw. sechs Jahren ohne erneute Bewerbung ein Angebot zur Versetzung auf eine Stelle der Sekundarstufe II, soweit möglich an derselben Schule, zu erhalten. Ist dort ein Laufbahnwechsel nicht möglich, erhalten Sie ohne erneute Bewerbung ein Versetzungsangebot an eine Schule in der Nähe der Sek-I-Schule (im Umkreis von 50 Kilometern unter Berücksichtigung der Unterrichtsversorgung).

3. Bewerbungen auf Ausschreibungen an Berufskollegs:

Sofern Sie im Auswahlgespräch erfolgreich waren, ist - da es sich bei einer Einstellung an Berufskollegs um eine Einstellung in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt handelt - eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe als Studienrätin/Studienrat vorgesehen, sofern Sie die laufbahn- und sonstigen dienstrechtlichen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis insgesamt erfüllen.

4. Bewerbungen auf Ausschreibungen an Förderschulen und allgemeinen Schulen für das Gemeinsame Lernen (außer Grundschule und PRIMUS):

Sofern Sie im Auswahlgespräch erfolgreich waren, müssen Sie sich verpflichten, die Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung berufsbegleitend zu erwerben (VOBASOF - Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung). Die Einstellung erfolgt in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Nach Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung erfolgt die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe in der Laufbahn der Förderschullehrkraft (A13 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt).

© 2006 - 2022 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen