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Stichprobe zur Erhebung des Unterrichtsausfalls

Am 25.06.2014 fand im Landtag die 41. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung statt. Thema war der Sachstand zur Erhebung von Unterrichtsfall und Vertretungsunterricht an öffentlichen Schulen. Zu einem Gespräch mit den Ausschussmitgliedern waren die Verfasser des Gutachtens „Möglichkeiten einer Ermittlung des Unterrichtsausfalls an den Schulen in Nordrhein-Westfalen“, Frau Professorin Bellenberg und Herr Professor Reintjes, sowie die Präsidentin des Landesrechnungs­hofs, Frau Dr. Brigitte Mandt, eingeladen.

 

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(© Silke Kirchhoff)

Im Rahmen dieses Gesprächs hat Frau Ministerin Löhrmann erklärt, dass sie trotz der Probleme der Datenqualität und der beschränkten Aussagekraft einer Unterrichtsausfallstatistik, auf welche die Gutachterin Frau Professorin Bellenberg erneut hingewiesen hatte, noch in diesem Jahr eine Erhebung des Unterrichtsausfalls in Form einer Stichprobe durchführen lassen werde:

„Die Öffentlichkeit und die Politik haben ein berechtigtes Interesse an Daten. Deshalb wird es noch in diesem Jahr eine erneute Erfassung des Unterrichtsausfalls analog zu der Erhebung durch die Vorgänger­regierung geben“, so Ministerin Löhrmann.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW (MSW) hatte seit 2001 über Stichprobenuntersuchungen, anfangs im zeitlichen Abstand von zwei Schuljahren, seit 2005 jährlich, die Unterrichtssituation der allgemein bildenden Schulen erhoben. Die letzte landesweite Erhebung betraf das Schuljahr 2009/10 und wurde im Juni 2011 veröffentlicht.

Gemäß dieser Untersuchung betrug der Unterrichtsausfall im zwei Wochen währenden Untersuchungszeitraum 2,4 Prozent. Die Wahrnehmung von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern vor Ort wich jedoch deutlich von den Ergebnissen der Unterrichtsausfallstatistik des MSW ab. Zu einer anderen Einschätzung kam auch der Landesrechnungshof (LRH) mit seiner Prüfung zum „Unterrichtsausfall an öffentlichen Schulen“ in Nordrhein-Westfalen. Nach den Feststellungen des LRH sind im Schuljahr 2008/09 5,8 Prozent der Unterrichtsstunden an den teilnehmenden Schulen (hochgerechnet auf NRW gemäß Gewichtung der Schulformen 4,8 Prozent) ausgefallen.

Aufgrund dieser Diskrepanzen wurde die Erhebung des Unterrichtsausfalls in Nordrhein-Westfalen zunächst ausgesetzt. Dass das Problem der Datenqualität jedoch nicht nur in NRW besteht, machten die Ausführungen von Frau Professorin Bellenberg deutlich. Gemäß der Gutachterin weichen in allen Bundesländern, in welchen der Unterrichtsausfall sowohl von den Landesrechnungshöfen als auch von den Bildungs- bzw. Kultusministerien erhoben werden, erheblich voneinander ab. Daher warnte die Bildungswissenschaftlerin davor, „Nachkommastellen“ bei Erhebungen zu interpretieren.

„Die neue Erhebung löst allerdings nicht die Frage, welche Aus­wirkungen ausfallender Unterricht auf die Qualität des Lernens hat“, so die Ministerin. „Wir müssen Schulen ermutigen, an guten Vertretungskonzepten zu arbeiten. Denn deutlich wurde in dem Gespräch mit dem Landesrechnungshof und den Wissenschaftlern, dass an Schulen, die gute Konzepte haben, weniger Unterricht ausfällt.“ In diesem Zusammenhang wies Frau Ministerin Löhrmann auf die positiven Erfahrungen hin, welche sie bei ihren zahlreichen Schulbesuchen gemacht habe.