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Ministerin Gebauer: Wir gehen den nächsten Schritt auf dem Weg zum neuen G9

Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I

20.11.2018

Stundentafel, zweite Fremdsprache und Zentrale Prüfung „ZP10“ – das Landeskabinett hat den Entwurf für eine geänderte Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) behandelt. Darin ist geregelt, wie das neue G9 an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen weiter umgesetzt werden soll. Der Entwurf geht nun in die Verbändebeteiligung, in der noch Änderungswünsche der Verbände berücksichtigt werden können. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wir gehen den nächsten Schritt auf dem Weg zum neuen G9 in Nordrhein-Westfalen. Mit der rechtlichen Umsetzung legen wir verbindlich fest, wie der Weg zum Abitur nach 13 Jahren in Zukunft aussehen soll. Für beste Bildung am Gymnasium setzen wir um, was wir versprochen haben: Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für ihre schulische Ausbildung und die individuelle Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Gleichzeitig stärken wir die Fachlichkeit und vertiefen die ökonomische sowie die informatische Bildung.“

Nach der Verbändeanhörung entscheidet der Landtag abschließend über die geänderte Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO), die dann rechtzeitig zum neuen Schuljahr 2019/20 in Kraft treten kann. Zentraler Bestandteil der geänderten APO-S I für die dann wieder sechsjährige Sekundarstufe I an G9-Gymnasien ist die Stundentafel. Darin ist festgelegt, welche Unterrichtsfächer zwischen der 5. und 10. Klasse in welchem Umfang unterrichtet werden. Im neuen G9 erhöht sich die Zahl der Gesamtwochenstunden gegenüber G8 in allen Pflichtfächern. Im Lernbereich der Gesellschaftslehre wird die ökonomische Bildung gestärkt und gesondert herausgestellt, im Lernbereich der Naturwissenschaften wird künftig die Möglichkeit eröffnet, allen Schülerinnen und Schülern Angebote der informatischen Bildung im Umfang von zwei Wochenstunden zu unterbreiten.

Insgesamt umfasst die neue Stundentafel für die Sekundarstufe I an G9-Gymnasien 188 Wochenstunden, von denen 180 für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich sind. Die übrigen acht Stunden dienen zur individuellen Förderung leistungsstarker und -schwächerer Schülerinnen und Schüler sowie zur besonderen Profilbildung der einzelnen Schulen und sind nicht verbindlich. Damit stehen für einen neuen G9-Jahrgang bei Vollausschöpfung der Stundentafel im Vergleich zum vorherigen G8 bis zu 1.000 Unterrichtsstunden mehr zur Verfügung.

Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache wird an den G9-Gymnasien künftig wieder ab der 7. Klasse erteilt. Nach Teilnahme an der Zentralen Prüfung am Ende der 10. Klasse (ZP10) erhalten die Jugendlichen an G9-Gymnasien mit der erfolgreichen Versetzung den mittleren Schulabschluss. Um besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler im neuen G9 bestmöglich zu fördern, sollen die Möglichkeiten zur individuellen Schulzeitverkürzung gestärkt werden.

Alle öffentlichen Gymnasien, die sich nicht bis spätestens zum 31. Januar 2019 mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder ihrer Schulkonferenz für einen Verbleib bei G8 entscheiden, werden zum Schuljahr 2019/2020 in den Jahrgängen 5 und 6 auf das neue G9 umgestellt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw



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