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EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW

EU-Schulobstprogramm (© gfp/Uli Grohs)
EU-Schulobst- und -gemüseprogramm (© gfp/Uli Grohs)

Das zum Schuljahr 2017/2018 neu geltende EU-Schulprogramm NRW ersetzt die bisher getrennt laufenden Förderprogramme für Obst und Gemüse sowie für Milch.

Für den Programmteil Schulobst und -gemüse können sich alle Grundschulen und Förderschulen, die eine Primarstufe haben, bewerben. Bei Qualifizierung erhalten alle Schulkinder dreimal pro Woche je 100 Gramm frisches Obst und Gemüse. Interessierte Grund- und Förderschulen können sich ab dem 13. März 2017 für die Teilnahme am Programm für das Schuljahr 2017/2018 bewerben. Bewerbungsschluss ist der  28. April 2017. Sowohl die Bewerbung neuer Schulen als auch die Rückmeldung bereits teilnehmender Schulen sind ausschließlich online unter www.schulobst.nrw.de möglich. Unter diesem Link gibt es auch ausführliche Informationen zum Programm.

Im Programmteil Schulmilch erfolgt die Bestellung wie bisher über die Schulmilchlieferanten. Die Preise für eine Portion Milch bleiben unverändert. Interessierte Schulen können sich an die Milchlieferanten oder an die Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.V. (www.milch-nrw.de) wenden. Nähere Informationen zum Programmteil Schulmilch gibt es auch unter www.schulmilch.nrw.de.