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Zukunftsberuf Lehrer/in Nordrhein-Westfalen
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Vorbereitungsdienst (Referendariat)

[Seitenanfang]Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben. Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Ausbildungsbehörden. Einstellungstermin ist nach derzeitiger Rechtslage jeweils der 01. Mai eines Jahres. Hierfür muss die Bewerbung stets bis zum 15. November des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Zusätzlicher Einstellungstermin ist der 01. November eines Jahres. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren, sowie zu allen anderen Fragen den Vorbereitungsdienst betreffend sind unter http://www.sevon.nrw.de/ eingestellt.

[Seitenanfang]Bewerbungen

Die Bewerbung sollte - möglichst online - an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt.

Für die Ausbildung stehen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (http://www.zfsl.nrw.de/) an vielen Standorten in allen fünf Regierungsbezirken zur Verfügung. Standorte, die zum nächsten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden können, sind jeweils in den aktuellen Bewerbungsunterlagen aufgeführt. In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.

[Seitenanfang]Anerkennung

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. ihren Master of Education nicht in Nordrhein-Westfalen erworben haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen.

[Seitenanfang]Ausbildung und Prüfung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst

Mit der neuen Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP vom 10.4.2011) reformiert Nordrhein-Westfalen die schulpraktische Phase der Lehrerausbildung. Nach Entscheidung der Landesregierung wird der neue Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter zukünftig eine einheitliche Dauer von 18 Monaten aufweisen.

Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung prägen den reformierten Vorbereitungsdienst.

Am Ende des 18monatigen Vorbereitungsdienstes steht die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung.

[Seitenanfang]Kerncurriculum

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Auskünfte zum Vorbereitungsdienst, Seiteneinstieg oder zum Eignungspraktikum erhalten Sie unter: 0211 - 837 1905

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