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Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen mit berufsbegleitender Ausbildung

Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (§ 13) die Eckpunkte einer neuen berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger festgelegt. Der Zugang zu diesem neuen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (und nur zu dieser Form des Vorbereitungsdienstes) ist nicht wie bisher von der formalen Anerkennung eines Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abhängig. Stattdessen entscheidet die Schule unter Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Lehrerausbildung über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung.

Wenn Bewerberinnen und Bewerber das Ziel haben, im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) zu absolvieren, müssen sie sich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule bewerben, die mit dem Zusatz ?Öffnung für den Seiteneinstieg? oder vergleichbaren Zusätzen die Bewerbungsmöglichkeit für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eröffnet. Stellen schreiben Schulen im Internet unter www.lois.nrw.de aus.

 

Weiter müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Universitätsabschluss nach Regelstudienzeiten von insgesamt mindestens 8 Semestern, der zu den in der Ausschreibung genannten Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen passt.
  • Mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes, beides allerdings erst nach Abschluss des Hochschulstudiums.
  • Die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorhanden sein.
  • Eine Einstellung in den Schuldienst mit positiver Prognose über die Ausbildung in zwei Fächern erfolgt.

 

Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung der Bewerberin/ des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird. Bei dieser Prognoseentscheidung sind insbesondere für das erste Fach vorgelegte Hochschulabschlüsse und Studieninhalte zu berücksichtigen. Für das zweite Fach sind im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums für dieses Fach zu erbringen sind. Alter und Note des Abschlusses können in die Gesamtbewertung einfließen; einschlägige Berufserfahrungen sollen berücksichtigt werden. Auch die Eignung für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist für die Entscheidung von Bedeutung.

Die Ausbildung umfasst im Regelfall 24 Monate.

Sie schließt mit der Staatsprüfung und Erwerb der Lehramtsbefähigung. Mit Bestehen der Staatsprüfung werden diese Lehrkräfte den grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt und in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen.

Bei der vorgesehenen Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis werden diese Lehrkräfte bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen. Sie können sich im Weiteren auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.

Umfassende Informationen zum Seiteneinstieg mit berufsbegleitender Ausbildung sind in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.

 

Auskünfte zum Vorbereitungsdienst, Seiteneinstieg oder zum Eignungspraktikum erhalten Sie unter: 0 180 3 100 117 (9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute)

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