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Lehramtsstudium

[Seitenanfang]Reform der Lehrerausbildung

Mit dem am 26. Mai 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung wird das Lehramtsstudium in Nordrhein-Westfalen neu ausgestaltet. Universitäten haben bis zum Beginn des Wintersemesters 2011/2012 Zeit, ihre Studiengänge auf die neue Lehrerausbildung umzustellen.

Mehr zur Reform können Sie hier erfahren: http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/index.html

[Seitenanfang]Voraussetzungen

Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung..

Die Ausbildung der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen ist durch das Lehrerausbildungsgesetz und die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Danach besteht die Ausbildung zum Lehramt aus einem mit dem Master of Education abschließenden Studium und einem mit der Staatsprüfung abschließenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst. Beide Abschlüsse sind für die Ausübung des Lehrerberufs an öffentlichen Schulen erforderlich.

Der Lehrerberuf setzt die Freude an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen voraus. Lehrerinnen und Lehrer müssen begeistern können - und sie müssen das Ziel verfolgen, mit großem Engagement zur Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler beizutragen. Wer andere fördern möchte, muss Interesse an der Entwicklung des eigenen Fähigkeitsprofils haben. Das schließt die Bereitschaft ein, fachliche, kommunikative und soziale Kompetenzen ständig weiterzuentwickeln. Organisatorische Kompetenzen sind ebenso gefragt wie die Fähigkeit zum selbstständigen, gruppenorientierten und reflektierten Lernen und Arbeiten

[Seitenanfang]Zulassungsbedingungen

In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Zulassungsbedingungen:

  • In den Fächern Sport, Musik und Kunst wird eine Eignungsprüfung verlangt.
  • Im Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen setzen die Fächer Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Geschichte Kenntnisse in Latein voraus; für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie Kenntnisse in Latein oder Griechisch; für das Fach evangelische Religionslehre Kenntnisse in Griechisch und Latein oder Hebräisch. Das Fach katholische Religionslehre setzt Kenntnisse in Latein voraus, Griechisch- und Hebräischkenntnisse sind erwünscht.
    Diese Kenntnisse sind keine Voraussetzung für die Immatrikulation, sie müssen aber mit Abschluss des Studiums nachgewiesen werden. Bei den übrigen Lehramtsstudiengängen können die Studienordnungen an den Hochschulen den Besuch bestimmter Veranstaltungen von speziellen Fremdsprachenkenntnissen abhängig machen.
  • Für einige Fächer wie Mathematik oder Physik sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig. Sie können in Vorkursen an den Hochschulen erworben werden.
  •  Im Bereich Sonderpädagogik wird vor Studienbeginn ein Informationspraktikum an Sonderschulen empfohlen.
  •  Beim Studium für das Lehramt an Berufskollegs ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit abzuleisten. Deren überwiegender Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. Die fachpraktische Tätigkeit muss spätestens bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst abgeschlossen sein. Eine entsprechende Berufsausbildung ersetzt die fachpraktische Tätigkeit.
     

Zu jedem Lehramtsstudium gehören Praxiselemente. Im Bachelorstudium umfassen sie ein mindestens einmonatiges Orientierungspraktikum sowie ein vierwöchiges außerschulisches Berufsfeldpraktikum; im Masterstudiengang ein Praxissemester von mindestens fünf Monaten Dauer. Diese lehramtsbezogenen Praxiselemente sind regelmäßig an Lehrveranstaltungen der Hochschulen angebunden und finden an Schulen und schulnahen Einrichtungen statt. Auskunft erteilt in der Regel das Praktikumsbüro an den Universitäten. Ergänzt wird das Lehramtstudium durch ein Eignungspraktikum mit mindestens zwanzig Praktikumstagen, das auch vor Aufnahme des Studiums geleistet werden kann.

[Seitenanfang]Numerus clausus

In stark nachgefragten Fächern legen die Universitäten einen Numerus clausus (NC) fest, der die Zulassung zum Studium begrenzt. Der örtliche NC ergibt sich aus der Konkurrenz der Bewerberinnen und Bewerber um die knappen Studienplätze. Über die Zulassung entscheidet dann i. d. R. die Abiturnote, ggf. unter Berücksichtigung von Wartezeit und sozialen Gesichtpunkten. Wenn die starke Nachfrage nach Studienplätzen die Aufnahmekapazität aller Hochschulen im Lande übersteigt, kommt die Stiftung für Hochschulzulassung ins Spiel. Als zentraler Marktplatz sorgt sie dafür, dass möglichst viele Studienwünsche realisiert werden.

Adressen und Telefonnummern der Prüfungsämter für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter in NRW finden sich unter http://www.staatliches-prüfungsamt.de/

[Seitenanfang]Hochschulen in NRW mit Lehrerausbildung

Das Lehramtsstudium kann in NRW an den unten aufgeführten elf Universitäten, der Sporthochschule Köln sowie den Kunst- bzw. Musikhochschulen in Köln, Detmold, Essen, Düsseldorf, Münster und Alfter absolviert werden.

Technische Hochschule Aachen  http://www.rwth-aachen.de/
Universität Bielefeld http://www.uni-bielefeld.de/
Universität Bochum http://www.ruhr-uni-bochum.de/
Universität Dortmund http://www.uni-dortmund.de/
Universität Duisburg-Essen http://www.uni-duisburg-essen.de/
Universität zu Köln http://www.uni-koeln.de/
Universität Münster http://www.uni-muenster.de/
Universität Paderborn http://www.uni-paderborn.de/
Universität Siegen http://www.uni-siegen.de/
Universität Wuppertal http://www.uni-wuppertal.de/
Universität Bonn (im Aufbau) http://www.uni-bonn.de/ 


Nicht alle Hochschulen bieten Studiengänge für alle Lehrämter oder alle Fächer an. Über die örtlichen Studienangebote geben die Zentrale Studienberatung und das Zentrum für Lehrerbildung der jeweiligen Hochschule Auskunft

Das Studium kann im Wintersemester (Oktober) oder im Sommersemester (April) begonnen werden. Viele Studiengänge lassen aber nur einen Studienbeginn zum Wintersemester zu; für die übrigen wird der Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen.

Studienberatungen für Studierende mit dem Berufsziel Lehrerin/Lehrer werden an den Universitäten von der Zentralen Studienberatung und dem Zentrum für Lehrerbildung angeboten. Auch viele Fachbereiche bieten fachbezogene Beratungen an.

[Seitenanfang]Weitere Informationen zur Studien- und Berufswahl

 Einen nach Bundesländern geordneten Überblick über die Lehramtsstudiengänge an Hochschulen bietet die jährlich aktualisierte Broschüre "Studien- und Berufswahl", die kostenlos für alle Abgänger und Abgängerinnen der Sekundarstufe II an Gymnasien und entsprechender Bildungsgänge an den Berufskollegs in ihren Schulen verteilt wird.

Für weitere Interessierte (z. B. Absolventen und Absolventinnen des zweiten Bildunsgwegs) gibt es Einzelexemplare in den Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen.

Online erhalten Sie Informationen unter http://www.studienwahl.de/

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Auskünfte zum Vorbereitungsdienst, Seiteneinstieg oder zum Eignungspraktikum erhalten Sie unter: 0211 - 837 1905

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