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Anerkennungsverfahren
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Anerkennung von Lehramtsprüfungen und/oder Studienabschlüssen
Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer
Einstellung in Nordrhein-Westfalen (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz. Die im Einzelfall
zuständige Bezirksregierung finden Sie
hier
Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr
für die Einstellung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem
berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.