An die
Leitungen der
öffentliche und privaten Schulen
nachrichtlich:
An die Bezirksregierungen
An die Schulträger
An die Ersatzschulträger
An die am Schulleben beteiligten Verbände und Organisationen
An die Hauptpersonalräte für Lehrerinnen und Lehrer
Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Freitag hat das nordrhein-westfälische Kabinett die von Schulministerin Sylvia Löhrmann vorgelegten Eckpunkte für das Modellvorhaben "Gemeinschaftsschule" gebilligt, die nachstehend bekannt gegeben werden.
Die Gemeinschaftsschule bietet den Schulträgern bei zurückgehenden Schülerzahlen vor allem im ländlichen Raum die Möglichkeit, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot auch mit gymnasialen Standards vor Ort zu erhalten. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für ein längeres gemeinsames Lernen geschaffen: die Bildungswege der Schülerinnen und Schüler werden an der Gemeinschaftsschule länger offen gehalten. Ziel der neuen Konzeption ist es, die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Schulwesens zu erhöhen und die Kinder letztlich zu besseren Schulabschlüssen zu führen.
Das Modellvorhaben "Gemeinschaftsschule" ist - beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 - auf sechs Jahre angelegt. Interessierte Schulträger können ihre Anträge auf Teilnahme ab sofort über die jeweilige Bezirksregierung an das Ministerium für Schule und Weiterbildung richten. Eine Realisierung zum kommenden Schuljahr ist allerdings nur möglich, wenn die Unterlagen bis spätestens 31.12.2010 bei der Genehmigungsbehörde eingegangen sind.
- Zentrale Eckpunkte für das Modellvorhaben "Gemeinschaftsschule"
(Schulversuch gem. § 25 Abs. 1 und 4 SchulG)
Zielsetzung
Ziel des Modellvorhabens ist es, zu erproben, wie durch längeres gemeinsames
Lernen in der Sekundarstufe I die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit
des Schulwesens erhöht werden kann und Kinder dadurch zu besseren Abschlüssen
geführt werden können. Außerdem soll erprobt werden, wie im Hinblick auf die
demografische Entwicklung und der sich wandelnden Abschlussorientierung der
Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden kann.
Zeitdauer
Sechs Jahre beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 (01.08.2011). Danach
auslaufend für die während des Versuchszeitraums eingeschulten Schülerinnen und
Schüler.
Bezeichnung
Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I, Gemeinschaftsschule der Primarstufe und
der Sekundarstufe I, Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I und der
Sekundarstufe II
Projektgruppe
Einrichtung einer Projektgruppe beim MSW
Beirat
Bestellung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)
Wissenschaftliche Begleitung
Bestellung durch MSW; Zwischenevaluation des Vorhabens nach einer Laufzeit von
drei Jahren.
Grundlegende Vorgaben
- In der Regel Schule der Sekundarstufe I
- In der Regel gebundener Ganztag, ausnahmsweise offene, fle-xible Angebote
- Errichtung in der Regel durch Zusammenführung bestehender Schulen
- Gewährleistung auch gymnasialer Standards
- Integrierter Unterricht in Klassen 5 und 6
- Ab Klasse 7 oder später Unterricht in integrierter oder kooperativer Form
(Einrichtung von schulformspezifischen Bildungsgängen)
- Erreichbarkeit aller für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse
(Anerkennung der Abschlüsse muss gesichert sein)
- Eigene gymnasiale Oberstufe oder Kooperation mit Gymnasium oder einer anderen
Gemeinschaftsschule mit Sekundarstufe II und/oder Gesamtschule und/oder
Berufskolleg, das den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht
- Abitur nach 9 Jahren (G 9); bei herausragenden Leistungen Übergang nach der
Sekundarstufe I in die Qualifikationsphase möglich
Schulgröße, Klassengröße
Für eine Gemeinschaftsschule sind 4 Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert,
mindestens erforderlich sind 3 Parallelklassen pro Jahrgang (Sicherung
wohnortnaher Beschulung im ländlichen Raum).
Mindestklassengröße bei Errichtung 23 Schülerinnen und Schüler statt der
gesetzlich ansonsten vorgesehenen Mindestklassengröße von 28 Schülerinnen und
Schülern. Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25; in der
kooperativen Form ab Kl. 7 zur Erreichung vertretbarer Klassengrößen 29. Der
Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Diese Werte
orientieren sich an der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der
Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule
unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.
Lehrerarbeitszeit
Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstun-denzahl von
25,5. Dies entspricht der Pflichtstundenzahl an der Gesamtschule und am
Gymnasium.
Besoldungsstruktur
Sie orientiert sich an der Bewertung der Ämter an Gesamtschulen:
- Als Eingangsämter können der Gemeinschaftsschule A 12-Stellen (gehobener
Dienst) und A 13-Stellen (höherer Dienst; bis zu 33 v.H.) zugewiesen werden.
- Für die Schulleiterinnen und Schulleiter sind - je nach Ausbauzu-stand der
Schule - Ämter der Besoldungsgruppe A 15, A 15 mit Zulage und A 16 vorgesehen.
- Für die stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter ergeben sich Ämter
der Besoldungsgruppe A 14 mit Zulage, A 15 und A 15 mit Zulage.
- Als allgemeine Beförderungsämter ergeben sich für die Lehrkräfte des gehobenen
Dienstes die Besoldungsgruppe A 13 und für den höheren Dienst die
Besoldungsgruppen A 14 und A 15.
- Ab einem bestimmten Ausbauzustand werden darüber hinaus spezifische
Beförderungsämter zur Verfügung gestellt entsprechend der Ausbringung
vergleichbarer Funktionen an Gesamtschulen.
Auswirkungen auf den Haushalt/ Lehrerstellenberechnung für die
Gemeinschaftsschule
Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse wegen des erhöhten
Differenzierungs-/Förderbedarfs.
"Versuchszuschlag" in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule wegen des erhöhten
Schulentwicklungsaufwands.
Zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 EUR pro Schule wegen des
erhöhten Fortbildungsbedarfs.
Antrag auf Teilnahme an dem Schulversuch
Einbindung in anlassbezogene Schulentwicklungsplanung einschließlich
vorangegangener förmlicher Elternbeteiligung. Standardisierte Bausteine für die
Schulentwicklungsplanung, Formblätter für die Elternbeteiligung und ein Muster
für einen Kooperationsvertrag zwischen Schul-trägern werden entwickelt.
Verpflichtung zur überregionalen Abstimmung der Schulentwicklungsplanung
(regionaler Konsens im Sinne der Herstellung des Benehmens, regionale
Zusammenarbeit). Der Versuchsantrag ist abzulehnen, wenn eine Bestandsgefährdung
einer Schule eines anderen Schulträgers durch die Errichtung eintritt. Eine
solche Bestandsgefährdung liegt vor, wenn die konkurrierende Schule des
Nachbarschulträgers voraussichtlich unter die für die betreffende Schulform zur
Fortführung grundsätzlich erforderliche Mindestzügigkeit fällt. Die
Erreichbarkeit einer Haupt-schule bzw. eines Hauptschulbildungsgangs in
zumutbarer Entfernung muss gewährleistet sein.
Die Bildung von Teilstandorten nach § 83 Abs. 4 SchulG ist möglich.
In Ballungsgebieten müssen sich Gesamtkonzepte auf die einzelnen Stadtteile
beziehen.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist darzulegen, wie die
Leistungsheterogenität der Schülerschaft in dem Planungszeitraum von 5 Jahren
gesichert werden kann.
Nachweis ausreichenden und geeigneten Schulraums.
Vorlage eines pädagogischen Konzepts, das die individuelle Förderung der
Schülerinnen und Schüler sichert.
Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und
Schülern soll im Modellversuch an mindestens einer Schule exemplarisch erprobt
werden. Hierzu ist ein entsprechendes pädagogisches Konzept vorzulegen.
Zeitplan für den Start des Modellvorhabens "Gemeinschaftsschule" zum
Schuljahr 2011/2012
Beteiligung einzelner Schulen an dem Schulversuch
Maßnahme Zeitplan
Beratung von Kommunen, die sich am Modellversuch beteiligen wollen läuft
Abstimmung mit Nachbarkommunen 10 - 11/2010
Entscheidung der Schulkonferenzen unter 10 - 11/2010
Entscheidung der kommunalen Gremien über Beteiligung an dem Schulversuch 11/2010
Antragstellung über BR an MSW Eingang MSW bis 31.12.2010
Entscheidung MSW bis spätestens Mitte 01/2011
Organisationsentscheidung Schulträger bis Anfang 02/2011
Bestellung komm. Schulleitung durch BR bis Mitte 02/2011 (Anmeldeverfahren)
Anmeldeverfahren 02/2011
Org. + päd. Vorber. Erstes Schuljahr ab 01/2011 (Zeitpunkt Genehmigung)
Personalmaßnahmen durch BR Ab 01/2011 (Zeitpunkt Genehmigung)
Start des Modellvorhabens 07.09.2011
Sollten Sie eine Teilnahme am Modellvorhaben erwägen, stehen Ihnen zur
Beratung und Information die Projektgruppe Gemeinschaftsschule im MSW die
Schulabteilungen der Bezirksregierungen zur Verfügung:
- für die Projektgruppe im MSW:
Herr GER Rainer Michaelis
Tel.: 0211/5867-3630
Email: Rainer.Michaelis@msw.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Arnsberg:
Herr AD Christian Salomon
Tel.: 0293182-3000
Email: christian.salomon@bezreg-arnsberg.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Detmold:
Herr AD Michael Uhlich
Tel.: 020523171-4000
Email: michael.uhlich@bezreg-detmold.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Düsseldorf:
Herr AD Thomas Hartmann
Tel.: 0211/475-5482
Email: thomas.hartmann@brd.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Köln:
Frau AD` in Gertrud Bergkemper-Marks
Tel.: 0221 147 - 2475
Email: gertrud.bergkemper@bezreg-koeln.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Münster:
Herr AD Wolfgang Weber
Tel.: 0251/411-4102
Email: Wolfgang.Weber@bezreg-muenster.nrw.de
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Hecke
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSW NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalens (MSW NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu dieser Nachricht wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Rainer
Michaelis (rainer.michaelis@msw.nrw.de)
Bitte benutzen Sie bei Fragen oder Rückmeldungen nicht die automatische Antwort-Funktion Ihres Mailprogramms, da diese Adresse nur dem Mailversand dient!
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