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[21.09.2010] Startschuss für NRW-Gemeinschaftsschule

An die
Leitungen der
öffentliche und privaten Schulen


nachrichtlich:
An die Bezirksregierungen
An die Schulträger
An die Ersatzschulträger
An die am Schulleben beteiligten Verbände und Organisationen
An die Hauptpersonalräte für Lehrerinnen und Lehrer

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

am vergangenen Freitag hat das nordrhein-westfälische Kabinett die von Schulministerin Sylvia Löhrmann vorgelegten Eckpunkte für das Modellvorhaben "Gemeinschaftsschule" gebilligt, die nachstehend bekannt gegeben werden.

Die Gemeinschaftsschule bietet den Schulträgern bei zurückgehenden Schülerzahlen vor allem im ländlichen Raum die Möglichkeit, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot auch mit gymnasialen Standards vor Ort zu erhalten. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für ein längeres gemeinsames Lernen geschaffen: die Bildungswege der Schülerinnen und Schüler werden an der Gemeinschaftsschule länger offen gehalten. Ziel der neuen Konzeption ist es, die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Schulwesens zu erhöhen und die Kinder letztlich zu besseren Schulabschlüssen zu führen.

Das Modellvorhaben "Gemeinschaftsschule" ist - beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 - auf sechs Jahre angelegt. Interessierte Schulträger können ihre Anträge auf Teilnahme ab sofort über die jeweilige Bezirksregierung an das Ministerium für Schule und Weiterbildung richten. Eine Realisierung zum kommenden Schuljahr ist allerdings nur möglich, wenn die Unterlagen bis spätestens 31.12.2010 bei der Genehmigungsbehörde eingegangen sind.

- Zentrale Eckpunkte für das Modellvorhaben "Gemeinschaftsschule"
(Schulversuch gem. § 25 Abs. 1 und 4 SchulG)

Zielsetzung
Ziel des Modellvorhabens ist es, zu erproben, wie durch längeres gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden kann und Kinder dadurch zu besseren Abschlüssen geführt werden können. Außerdem soll erprobt werden, wie im Hinblick auf die demografische Entwicklung und der sich wandelnden Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden kann.

Zeitdauer
Sechs Jahre beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 (01.08.2011). Danach auslaufend für die während des Versuchszeitraums eingeschulten Schülerinnen und Schüler.

Bezeichnung
Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I, Gemeinschaftsschule der Primarstufe und der Sekundarstufe I, Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II

Projektgruppe
Einrichtung einer Projektgruppe beim MSW

Beirat
Bestellung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)
Wissenschaftliche Begleitung
Bestellung durch MSW; Zwischenevaluation des Vorhabens nach einer Laufzeit von drei Jahren.

Grundlegende Vorgaben
- In der Regel Schule der Sekundarstufe I
- In der Regel gebundener Ganztag, ausnahmsweise offene, fle-xible Angebote
- Errichtung in der Regel durch Zusammenführung bestehender Schulen
- Gewährleistung auch gymnasialer Standards
- Integrierter Unterricht in Klassen 5 und 6
- Ab Klasse 7 oder später Unterricht in integrierter oder kooperativer Form (Einrichtung von schulformspezifischen Bildungsgängen)
- Erreichbarkeit aller für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse (Anerkennung der Abschlüsse muss gesichert sein)
- Eigene gymnasiale Oberstufe oder Kooperation mit Gymnasium oder einer anderen Gemeinschaftsschule mit Sekundarstufe II und/oder Gesamtschule und/oder Berufskolleg, das den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht
- Abitur nach 9 Jahren (G 9); bei herausragenden Leistungen Übergang nach der Sekundarstufe I in die Qualifikationsphase möglich

Schulgröße, Klassengröße
Für eine Gemeinschaftsschule sind 4 Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert, mindestens erforderlich sind 3 Parallelklassen pro Jahrgang (Sicherung wohnortnaher Beschulung im ländlichen Raum).
Mindestklassengröße bei Errichtung 23 Schülerinnen und Schüler statt der gesetzlich ansonsten vorgesehenen Mindestklassengröße von 28 Schülerinnen und Schülern. Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25; in der kooperativen Form ab Kl. 7 zur Erreichung vertretbarer Klassengrößen 29. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Diese Werte orientieren sich an der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.

Lehrerarbeitszeit
Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstun-denzahl von 25,5. Dies entspricht der Pflichtstundenzahl an der Gesamtschule und am Gymnasium.

Besoldungsstruktur
Sie orientiert sich an der Bewertung der Ämter an Gesamtschulen:
- Als Eingangsämter können der Gemeinschaftsschule A 12-Stellen (gehobener Dienst) und A 13-Stellen (höherer Dienst; bis zu 33 v.H.) zugewiesen werden.
- Für die Schulleiterinnen und Schulleiter sind - je nach Ausbauzu-stand der Schule - Ämter der Besoldungsgruppe A 15, A 15 mit Zulage und A 16 vorgesehen.
- Für die stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter ergeben sich Ämter der Besoldungsgruppe A 14 mit Zulage, A 15 und A 15 mit Zulage.
- Als allgemeine Beförderungsämter ergeben sich für die Lehrkräfte des gehobenen Dienstes die Besoldungsgruppe A 13 und für den höheren Dienst die Besoldungsgruppen A 14 und A 15.
- Ab einem bestimmten Ausbauzustand werden darüber hinaus spezifische Beförderungsämter zur Verfügung gestellt entsprechend der Ausbringung vergleichbarer Funktionen an Gesamtschulen.

Auswirkungen auf den Haushalt/ Lehrerstellenberechnung für die Gemeinschaftsschule
Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse wegen des erhöhten Differenzierungs-/Förderbedarfs.
"Versuchszuschlag" in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands.
Zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 EUR pro Schule wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs.

Antrag auf Teilnahme an dem Schulversuch
Einbindung in anlassbezogene Schulentwicklungsplanung einschließlich vorangegangener förmlicher Elternbeteiligung. Standardisierte Bausteine für die Schulentwicklungsplanung, Formblätter für die Elternbeteiligung und ein Muster für einen Kooperationsvertrag zwischen Schul-trägern werden entwickelt.
Verpflichtung zur überregionalen Abstimmung der Schulentwicklungsplanung (regionaler Konsens im Sinne der Herstellung des Benehmens, regionale Zusammenarbeit). Der Versuchsantrag ist abzulehnen, wenn eine Bestandsgefährdung einer Schule eines anderen Schulträgers durch die Errichtung eintritt. Eine solche Bestandsgefährdung liegt vor, wenn die konkurrierende Schule des Nachbarschulträgers voraussichtlich unter die für die betreffende Schulform zur Fortführung grundsätzlich erforderliche Mindestzügigkeit fällt. Die Erreichbarkeit einer Haupt-schule bzw. eines Hauptschulbildungsgangs in zumutbarer Entfernung muss gewährleistet sein.
Die Bildung von Teilstandorten nach § 83 Abs. 4 SchulG ist möglich.
In Ballungsgebieten müssen sich Gesamtkonzepte auf die einzelnen Stadtteile beziehen.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist darzulegen, wie die Leistungsheterogenität der Schülerschaft in dem Planungszeitraum von 5 Jahren gesichert werden kann.
Nachweis ausreichenden und geeigneten Schulraums.
Vorlage eines pädagogischen Konzepts, das die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sichert.
Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern soll im Modellversuch an mindestens einer Schule exemplarisch erprobt werden. Hierzu ist ein entsprechendes pädagogisches Konzept vorzulegen.

Zeitplan für den Start des Modellvorhabens "Gemeinschaftsschule" zum Schuljahr 2011/2012
Beteiligung einzelner Schulen an dem Schulversuch

Maßnahme Zeitplan
Beratung von Kommunen, die sich am Modellversuch beteiligen wollen läuft
Abstimmung mit Nachbarkommunen 10 - 11/2010
Entscheidung der Schulkonferenzen unter 10 - 11/2010
Entscheidung der kommunalen Gremien über Beteiligung an dem Schulversuch 11/2010
Antragstellung über BR an MSW Eingang MSW bis 31.12.2010
Entscheidung MSW bis spätestens Mitte 01/2011
Organisationsentscheidung Schulträger bis Anfang 02/2011
Bestellung komm. Schulleitung durch BR bis Mitte 02/2011 (Anmeldeverfahren)
Anmeldeverfahren 02/2011
Org. + päd. Vorber. Erstes Schuljahr ab 01/2011 (Zeitpunkt Genehmigung)
Personalmaßnahmen durch BR Ab 01/2011 (Zeitpunkt Genehmigung)
Start des Modellvorhabens 07.09.2011

Sollten Sie eine Teilnahme am Modellvorhaben erwägen, stehen Ihnen zur Beratung und Information die Projektgruppe Gemeinschaftsschule im MSW die Schulabteilungen der Bezirksregierungen zur Verfügung:
- für die Projektgruppe im MSW:
Herr GER Rainer Michaelis
Tel.: 0211/5867-3630
Email: Rainer.Michaelis@msw.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Arnsberg:
Herr AD Christian Salomon
Tel.: 0293182-3000
Email: christian.salomon@bezreg-arnsberg.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Detmold:
Herr AD Michael Uhlich
Tel.: 020523171-4000
Email: michael.uhlich@bezreg-detmold.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Düsseldorf:
Herr AD Thomas Hartmann
Tel.: 0211/475-5482
Email: thomas.hartmann@brd.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Köln:
Frau AD` in Gertrud Bergkemper-Marks
Tel.: 0221 147 - 2475
Email: gertrud.bergkemper@bezreg-koeln.nrw.de
- für den Regierungsbezirk Münster:
Herr AD Wolfgang Weber
Tel.: 0251/411-4102
Email: Wolfgang.Weber@bezreg-muenster.nrw.de


Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Hecke


<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSW NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalens (MSW NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu dieser Nachricht wenden Sie sich bitte direkt an  Herrn  Rainer Michaelis (rainer.michaelis@msw.nrw.de)

Bitte benutzen Sie bei Fragen oder Rückmeldungen nicht die automatische Antwort-Funktion Ihres Mailprogramms, da diese Adresse nur dem Mailversand dient!

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