Weiterbildungseinrichtungen in NRW, die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannt sind, haben die Möglichkeit, zusätzliche Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu beantragen, um das lebensbegleitende Lernen zu unterstützen.
In dem ESF-Fördermerkblatt "Neue Schwerpunkte der lebens- und erwerbsweltbezogenen Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung" sind die Intentionen und Modalitäten dargestellt. Dabei geht es auch darum, das Projekt "Weiterbildung geht zur Schule" landesweit umzusetzen.
Im Jahr 2006 standen ESF-Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung, für die Jahre 2007 bis 2010 sind es jährlich 6 Mio. Euro. Ab 2007 bis 2010 stehen den Weiterbildungseinrichtungen jährlich weitere 6 Mio. Euro für Vorhaben zur Verfügung, die sie im Rahmen der arbeitsmarktorientierten Programme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales durchführen.
ESF-Fördermerkblatt und die FAQs
enthalten weitere Informationen.
Wenn Sie sich als Weiterbildungseinrichtung beraten lassen möchten, wenden
Sie sich bitte an:
Landesverband der
Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung
Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben DGB/VHS NW
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