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Pauschale Zulassung

Für Fächer mit pauschaler Zulassung überprüft die einzelne Schule selbst, ob das ausgewählte Lernmittel die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Das Lernmittel kann dann an der Schule eingeführt werden.

Lernmittel müssen

  • den Richtlinien, Lehrplänen und weiteren Unterrichtsvorgaben entsprechen,
  • Kinder ganzheitlich ansprechen und individuelle Lernwege eröffnen, entdeckendes Lernen und selbstständiges Arbeiten durch methodische und mediale Vielfalt fördern,
  • auf dem Stand der Fachwissenschaften sein,
  • mit der verfassungsmäßigen Ordnung und den rechtlichen Vorgaben für die Schulen vereinbar sein.

Fächer mit pauschaler Zulassung finden Sie in der Liste "Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen".

Ebenso pauschal zugelassen sind

  • Atlanten
  • Formelsammlungen,
  • Grammatiken, Wörterbücher, Lexika,
  • Bibeln, Alte und Neue Testamente, Katechismen, Gebetbücher,
  • Liederbücher, Kochbücher,
  • wissenschaftliche Literatur.

Die einzelne Schule gestaltet den Unterricht im Rahmen der Richtlinien und Lehrpläne in eigener Verantwortung. Deshalb gelten auch ergänzende Medien, die nur kurzfristig im Unterricht eingesetzt werden, als pauschal zugelassene Lernmittel.

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