
Lernmittel dürfen an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind. Die Zulassung von Lernmitteln regelt der Erlass des Ministeriums vom 3.12.2003.
Es wird unterschieden in pauschale Zulassung, Zulassung im vereinfachten Verfahren und Gutachterverfahren.
Das Ministerium legt jeweils für die Fächer der Schulformen den Zulassungsweg fest. Die Einzelheiten finden Sie in der Liste Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen.
Fächer mit pauschaler Zulassung finden Sie in der Liste Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen.
Grundsätzlich pauschal zugelassen sind
Alle ergänzenden Medien, die kurzfristig im Unterricht eingesetzt werden, gelten ebenfalls als pauschal zugelassene Lernmittel.
Im nachstehenden Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel finden Sie alle im vereinfachten Verfahren oder im Gutachterverfahren zugelassenen Lernmittel.
In vielen Fällen können Sie über den Hinweis Weitere Informationen sofort auf die umfangreichen Informationsseiten des Verlags über das Lernmittel gelangen (z.B. Preise, Inhaltsangaben, ergänzende Materialien zum Lernmittel).
Informationen zu Lernmitteln finden Sie auch unter www.medienberatung.nrw.de (Schulen / Lernmittel).
© 2006 - 2011 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zum Seitenanfang