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Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen

Stand: 01.08.2010

Die Zulassung von Lernmitteln erfolgt auf einem von drei Wegen:

Lernmittel können

  • pauschal zugelassen werden,
  • im vereinfachten Verfahren zugelassen werden,
  • im Gutachterverfahren zugelassen werden.

Diese Übersicht legt jeweils für die Fächer der Schulformen den Zulassungsweg fest:

[Seitenanfang]Grundschule

  pauschal

zugelassen

vereinfachtes

Verfahren

Gutachter-

verfahren

Deutsch    
Englisch     X
Sachunterricht   X  
Mathematik     X
Musik, Kunst X

 

 
Evangelische Religionslehre   X  
Katholische Religionslehre   X  
Islamkunde in deutscher Sprache     X

 

[Seitenanfang]Sonderpädagogische Förderung

ISonderpädagogische Förderung findet gemäß § 20 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen an unterschiedlichen Orten statt:

  1. Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen)
  2. Förderschulen
  3. Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs
  4. Schule für Kranke

Bei sonderpädagogischer Förderung sind im Grundsatz alle Lernmittel zugelassen, die auch für allgemeine Schulen zugelassen sind.

Speziell konzipierte Lernmittel für sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation sowie Geistige Entwicklung sind pauschal zugelassen.

Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen:

Die Unterrichtsfächer und die Stundentafeln für den Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen richten sich nach denen der Grundschule und der Hauptschule (vgl. § 26 Abs. 1 der ASO-SF). Es gelten daher die Zulassungswege für die entsprechenden Fächer der Grundschule und der Hauptschule.

 

[Seitenanfang]Sekundarstufe I Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium

Die Fachkonferenz einer Schule ist berechtigt, auch ein Lernmittel auszuwählen, das für eine andere Schulform der Sekundarstufe I zugelassen ist, wenn dies besser geeignet erscheint.

  pauschal

zugelassen

vereinfachtes

Verfahren

Gutachter-

verfahren

Deutsch     X
Fremdsprachen     X
Mathematik     X
Erdkunde     X
Geschichte     X
Gesellschaftslehre     X
Politik und Sozialwissenschaften     X
Physik, Chemie, Biologie     X 
Praktische Philosophie     X
Islamkunde in deutscher Sprache     X
Evangelische Religionslehre   X  
Katholische Religionslehre   X  
alle anderen Fächer X    

 

[Seitenanfang]Sekundarstufe II - Gymnasiale Oberstufe

  pauschal

zugelassen

vereinfachtes

Verfahren

Gutachter-

verfahren

Geschichte     X
Sozialwissenschaften     X 
Evangelische Religionslehre   X  
Katholische Religionslehre   X  
alle anderen Fächer, solange kein neuer Lehrplan vorliegt X    

 

[Seitenanfang]Sekundarstufe II - APO-BK

  Für alle Bildungsgänge des Berufskollegs (Anlagen A - E)

[Seitenanfang]  Bildungsgänge der Anlage A:
  - Berufsschule
  - Fachklasse des dualen Systems
  - Berufsschule Berufsorientierungsjahr
  - Berufsschule Berufsgrundschuljahr
  - Berufsschule Klassen für Schüler (o. Ausbildungsverhältnis)
  Bildungsgänge der Anlage B
  - Berufsfachschule Berufsabschluss
  - Berufsfachschule Berufliche Grundbildung
  Bildungsgänge der Anlage C
  - Berufsfachschule Berufsabschluss + Fachhochschulreife (Techn. + kfm. Assistent (Gymnastiklehrer) (C 1 - C 4, C 7)
  - Berufsfachschule Fachhochschulreife + berufliche Kenntnisse (C 5 + C 6 )
  - Fachoberschule Fachhochschulreife Kl. 11, 12 und Kl. 12 B (C 9 - C 11 )
  - Fachoberschule Allgemeine Hochschulreife Fachoberschule Kl. 13 (siehe Lernmittel zu Anlage D 29)
  Bildungsgänge der Anlage D
  - Berufsfachschule Allgemeine Hochschulreife + Berufsabschluss  (Assistenten, D 01 - D 13)
  - Berufsfachschule Allgemeine Hochschulreife + berufliche Kenntnisse (D 14 - D 28)
  - Fachoberschule Allgemeine Hochschulreife Fachoberschule Kl 13 (D 29 )
  Bildungsgänge der Anlage E
  - Fachschule Fachhochschulreife + berufliche Weiterbildung

 

  pauschal
zugelassen
vereinfachtes
Verfahren
Gutachter-verfahren
Deutsch / Kommunikation    X  
Fremdsprachen    X  
Evangelische u. Katholische Religionslehre    X  
Sport / Gesundheitsförderung  X    
Politik / Gesellschaftslehre    X  
Praktische Philosophie / Philosophie    X  
Für den "Berufsbezogenen Lernbereich" sind alle Lernmittel pauschal zugelassen,
außer:
X    
Englisch   X  
Rechtskunde (Umweltrecht)   X  
Wirtschaftsrecht   X  
Recht und Verwaltung   X  
Mathematik   X  
Chemie, Physik, Biologie   X  
Wirtschaftslehre (d. Haushalts)   X  
Volkswirtschaftslehre   X  
Ernährungslehre (m. Chemie)   X  
Gesundheitslehre / Gesundheitserziehung, Gesundheitswissenschaften, Hygiene   X  
Erziehungswissenschaft   X  
Pädagogik   X  
Hauswirtschaft   X  
Heilpädagogik / Heilerziehung   X  
Sozialpädagogik / Sozialpflege   X  
Sozial- und Erziehungslehre   X  
Psychologie   X  
Soziologie   X  
Didaktik und Methodik   X  
Für den "Fachrichtungsbezogenen Lernbereich" der Fachschulen sind alle Lernmittel pauschal zugelassen, außer: X    
an den Fachschulen des Sozialwesens (Fachrichtungen Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Familienpflege, Motopädie)   X  

 

[Seitenanfang]Lernmittel für den Unterricht in der Herkunftssprache

(für Schülerinnen und Schüler mit einer Zuwanderungsgeschichte)

  pauschal

zugelassen

vereinfachtes

Verfahren

Gutachter-

verfahren

Lernmittel, die von einem Landesinstitut der Bundesländer entwickelt oder die bereits durch das Hessische Kultusministerium genehmigt wurden X    
Für die Sprachen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

 

X

 
Für die übrigen Sprachen     X

 

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