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Rechtsfragen bei der Nutzung des Internet an Schulen

Was darf man auf seinen Seiten im Internet - und was sollte man lieber lassen? 

Bei der Einrichtung, Gestaltung und Einstellung von Internet-Seiten sind insbesondere folgende Themenschwerpunkte für Schulen von Bedeutung:

Auch bei der Nutzung des Internet im Unterricht gibt es Regelungen, die zu beachten sind. Behilflich ist hier die Muster-Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen. Sie kann selbstverständlich den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Schule angepasst werden.

Weitere Hinweise und Informationen:

  • Über den Aktionsplan des Europäischen Parlaments zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internets durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte informieren das Internetangebot der Europäischen Kommission "Safer Internet".

  • Unter dem Titel "Handeln Hand in Hand" unterhält die gemeinnützige TIME for kids Foundation eine WebSite, in der man jugendgefährdende Internet-Seiten melden kann. Dadurch wird eine Sperrung dieser Seite in Schul- und Internetfiltern beantragt und ein Beschwerdeverfahren bei der Kommission für Jugendmedienschutz eingeleitet.

  • Wann ist ein Werk geschützt? Wer ist Inhaber des Urheberrechts? Der remus-Infopool der Universität des Saarlandes gibt einen Überblick über die wichtigsten urheberrechtlichen Fragen im Bildungsbereich.

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