Das UnterrichtsangebotDas Fach Latein wird als Unterrichtsfach angeboten
In den allgemein bildenden Schulen kann Latein in verschiedenen Lehrgängen belegt werden:
Das LatinumDas Latinum ist die Definition eines Standards an Kenntnissen und Kompetenzen im Umgang mit lateinischen Texten hinsichtlich der Fähigkeit, lateinische Originaltexte zu verstehen und zu übersetzen. Der Nachweis des Latinums wird bei der Zulassung zum Studium bzw. bei der Zulassung zum Examen in zahlreichen Fächern gefordert, und zwar sowohl in Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abschließen, wie auch bei hochschulinternen Prüfungen (Magister, Promotion). An den einzelnen Universitäten in Nordrhein-Westfalen und den übrigen Bundesländern gelten hinsichtlich des Latinums unterschiedliche Bedingungen. In der Regel können über die Homepages der jeweiligen Universitäten die konkreten Bedingungen abgefragt werden.
Das Latinum ist eine Qualifikation, die in der Regel durch aufsteigenden Unterricht in diesem Fach erworben wird, sofern im Abschlusshalbjahr die Note ausreichend (5 Pkte) erreicht wird.
Aufgrund der erfolgten Umstellungen im Schulsystem (Schulzeitverkürzung, Beginn der zweiten Fremdsprache ab Klasse 6; Beginn der dritten Fremdsprache ab Klasse 8) sowie der KMK-Vereinbarungen ergeben sich unterschiedliche Fallgruppen:
1. Jahrgänge, die ab dem Schuljahr 2005/06 in die fünfte Klasse des Gymnasiums oder der Gesamtschule eingetreten sind:
Latinum
2. Jahrgang, der im Schuljahr 2004/05 in die fünfte Klasse des Gymnasiums oder der Gesamtschule eingetreten ist:
Latinum
3. Jahrgänge, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die fünfte Klasse des Gymnasiums oder der Gesamtschule eingetreten sind:
Latinum
4. Schülerinnen und Schüler, die Lateinunterricht ab Klasse 5 besucht haben, und ab der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe drei weitere Fremdsprachen, darunter eine neu einsetzende Fremdsprache, belegen, können am Ende der Sekundarstufe I zu einer Prüfung zum Erwerb des Latinums (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3) zugelassen werden. Voraussetzungen sind mindestens gute Leistungen in den Halbjahren 8.2 und 9.1.
Um Benachteiligungen zu vermeiden, können Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 erstmals im verkürzten Bildungsgang in die gymnasiale Oberstufe eintreten, das Latinum im Rahmen einer schulinternen schriftlichen und mündlichen Prüfung im Umfang und auf der Anforderungsebene der Prüfung (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3) erwerben. Die Prüfung findet beim Übergang in die Einführungsphase in der letzten Ferienwoche oder der ersten Unterrichtswoche des Schuljahres 2010/11 statt.
Modellversuch zur Erprobung des Erwerbs des Latinums am Ende der Sekundarstufe I
Schulen, zu deren Profil spätestens seit dem Schuljahr 2008/09 Lateinunterricht ab Klasse 5 gehört, können nach Entscheidung in der
Schulkonferenz im Rahmen eines Modellversuchs den Nachweis des Latinums am Ende der Sekundarstufe I unter bestimmter Maßgabe erproben:
Der Modellversuch beginnt für Schülerinnen und Schüler der Klassen mit Lateinunterricht ab Klasse 5, die im Schuljahr 2010/11 die Klassen
5 oder 6 besuchen, und endet mit Abschluss des Schuljahres 2014/15. Schülerinnen und Schüler, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Klasse 7
befinden, können ausnahmsweise einbezogen werden, sofern die Schule durch geeignete ergänzende Maßnahmen die erforderlichen Kompetenzen
zum Erwerb des Latinums bis zum Ende der Sekundarstufe I vermittelt.
Das Latinum wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3) am Ende der Sekundarstufe I erworben.
Um eine Benachteiligung zu vermeiden können ausnahmsweise Schülerinnen und Schüler der Modellschulen, die im Schuljahr 2010/11 oder im Schuljahr
2011/12 im verkürzten Bildungsgang in die gymnasiale Oberstufe eintreten, das Latinum im Rahmen einer dezentralen schulinternen schriftlichen
und mündlichen Prüfung auf der Anforderungsebene gemäß RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3 erwerben. Die Prüfung findet beim Übergang in die
Einführungsphase jeweils in der letzten Ferienwoche oder der ersten Unterrichtswoche des Schuljahres statt.
5. Bei nicht ausreichenden Leistungen im Abschlusskurs oder Vorversetzung oder bei Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthaltes kann das Latinum
6. Schülerinnen und Schüler, die noch keine Lateinkenntnisse nachweisen können, das Latinum aber als Berechtigung für ihr Studium benötigen, haben die Möglichkeit, das Latinum im Rahmen der Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis zu erwerben.
7. Für Studierende, die den Nachweis des Latinums für die Aufnahme eines Studiums oder die Zulassung zum Examen an einer Hochschule benötigen, diese Qualifikation aber während ihrer Schulzeit nicht erworben haben, werden an den Universitäten (in der Regel über das betreffende Seminar für Klassische Philologie bzw. die Institute für Altertumskunde) Kurse angeboten, die auf eine Prüfung vorbereiten: Das Latinum kann in diesen Fällen über eine Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis erworben werden.
Wettbewerbe
Bundeswettbewerb Fremdsprachen Die Anforderungen in den Wettbewerbsaufgaben sind so gestaltet, dass sie im 4. Lernjahr Latein bewältigt werden können. Eine Zulassung bereits im 3. Lernjahr ist nicht ausgeschlossen. Der Wettbewerb wird in zwei Formen angeboten:
Dieser Wettbewerb im Rahmen des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen ist zugänglich für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Schulen. Er setzt voraus, dass wenigstens zwei Wettbewerbssprachen eingesetzt werden.
Weitere Informationen erhält man auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen.
Certamen CarolinumDieser Wettbewerb wird getragen von dem Verein der Freunde des altsprachlichen Unterrichts und der Antike e.V. in Aachen. In Erinnerung an Karl den Großen trägt der Wettbewerb auch den Namen "Carolinum".
Dieser Wettbewerb ist zugänglich für Schülerinnen und Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe Latein und/oder Griechisch als fortgeführte Fremdsprachen belegt haben. Er besteht aus folgenden Teilen:
Dazu kommt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Endrunde noch ein Auswahlgespräch entsprechend dem Reglement der Studienstiftung des Deutschen Volkes.
Ein erster Einstieg in diesen Wettbewerb ist ab der Einführungsphase möglich. Informationen finden Sie unter http://www.certamencarolinum.de
Im Menü "Im Kontext" finden Sie den im Jahre 2010 preisgekrönten Vortrag der Schülerin Frau Virginia Theis, die damit die Endrunde des Certamen Carolinum für sich entschieden hat.
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