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Latein

Schüler mit Lateinbuch

[Seitenanfang]Das Unterrichtsangebot

Das Fach Latein wird als Unterrichtsfach angeboten

  • in Gymnasien
  •  in Gesamtschulen
  • in den Weiterbildungskollegs

In den allgemein bildenden Schulen kann Latein in verschiedenen Lehrgängen belegt werden:

  • als erste Fremdsprache ab Klasse 5
  • als zweite Fremdsprache ab Klasse 6
  • als dritte Fremdsprache ab Klasse 8 (Wahlpflichtbereich)
  • in der gymnasialen Oberstufe als neu einsetzende Fremdsprache ab Einführungsphase
  • In der gymnasialen Oberstufe kann Latein darüber hinaus als fortgeführte Fremdsprache in Grund- und Leistungskursen bis zum Abitur und als Fach der Abiturprüfung gewählt werden


[Seitenanfang]Das Latinum

Das Latinum ist die Definition eines Standards an Kenntnissen und Kompetenzen im Umgang mit lateinischen Texten hinsichtlich der Fähigkeit, lateinische Originaltexte zu verstehen und zu übersetzen. Der Nachweis des Latinums wird bei der Zulassung zum Studium bzw. bei der Zulassung zum Examen in zahlreichen Fächern gefordert, und zwar sowohl in Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abschließen, wie auch bei hochschulinternen Prüfungen (Magister, Promotion). An den einzelnen Universitäten in Nordrhein-Westfalen und den übrigen Bundesländern gelten hinsichtlich des Latinums unterschiedliche Bedingungen. In der Regel können über die Homepages der jeweiligen Universitäten die konkreten Bedingungen abgefragt werden.  

Das Latinum ist eine Qualifikation, die in der Regel durch aufsteigenden Unterricht in diesem Fach erworben wird, sofern im Abschlusshalbjahr die Note ausreichend (5 Pkte) erreicht wird.

Aufgrund der erfolgten Umstellungen im Schulsystem (Schulzeitverkürzung, Beginn der zweiten Fremdsprache ab Klasse 6; Beginn der dritten Fremdsprache ab Klasse 8)  sowie der KMK-Vereinbarungen ergeben sich unterschiedliche Fallgruppen:

 

1.  Jahrgänge, die ab dem Schuljahr 2005/06 in die fünfte Klasse des Gymnasiums oder der Gesamtschule eingetreten sind:  

Latinum

  • bei Lateinbeginn ab Klasse 5 oder 6 am Ende der Einführungsphase
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 8 am Ende der Qualifikationsphase
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 8 am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase auf der Grundlage von insgesamt 14 Wochenstunden
  • bei Lateinbeginn ab Einführungsphase am Ende der Qualifikationsphase plus Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Ist Latein 3. oder 4. Abiturprüfungsfach, so wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt.

 

2.  Jahrgang, der im Schuljahr 2004/05 in die fünfte Klasse des Gymnasiums oder der Gesamtschule eingetreten ist:  

Latinum

  • bei Lateinbeginn ab Klasse 5 am Ende der Klasse 10
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 7 am Ende der Jahrgangsstufe 11
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 9 am Ende der Jahrgangsstufe 12/II
  • bei Lateinbeginn ab Jahrgangsstufe 11 am Ende der Jahrgangsstufe 13 plus Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Ist Latein 3. oder 4. Abiturprüfungsfach, so wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt.

 

3. Jahrgänge, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die fünfte Klasse des Gymnasiums oder der Gesamtschule eingetreten sind:  

Latinum

  • bei Lateinbeginn ab Klasse 5 am Ende der Klasse 10
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 7 am Ende der Jahrgangsstufe 11
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 9 am Ende der Jahrgangsstufe 12/II
  • bei Lateinbeginn ab Jahrgangsstufe 11 am Ende der Jahrgangsstufe 13 (zwei Grundkurse und vier Leistungskurse incl. Abiturprüfung).

 

4. Schülerinnen und Schüler, die Lateinunterricht ab Klasse 5 besucht haben, und ab der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe drei weitere Fremdsprachen, darunter eine neu einsetzende Fremdsprache, belegen, können am Ende der Sekundarstufe I zu einer Prüfung zum Erwerb des Latinums (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3) zugelassen werden. Voraussetzungen sind mindestens gute Leistungen in den Halbjahren 8.2 und 9.1.

Um Benachteiligungen zu vermeiden, können Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 erstmals im verkürzten Bildungsgang in die gymnasiale Oberstufe eintreten, das Latinum im Rahmen einer schulinternen schriftlichen und mündlichen Prüfung im Umfang und auf der Anforderungsebene der Prüfung (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3) erwerben. Die Prüfung findet beim Übergang in die Einführungsphase in der letzten Ferienwoche oder der ersten Unterrichtswoche des Schuljahres 2010/11 statt.

Modellversuch zur Erprobung des Erwerbs des Latinums am Ende der Sekundarstufe I
Schulen, zu deren Profil spätestens seit dem Schuljahr 2008/09 Lateinunterricht ab Klasse 5 gehört, können nach Entscheidung in der Schulkonferenz im Rahmen eines Modellversuchs den Nachweis des Latinums am Ende der Sekundarstufe I unter bestimmter Maßgabe erproben:
Der Modellversuch beginnt für Schülerinnen und Schüler der Klassen mit Lateinunterricht ab Klasse 5, die im Schuljahr 2010/11 die Klassen 5 oder 6 besuchen, und endet mit Abschluss des Schuljahres 2014/15. Schülerinnen und Schüler, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Klasse 7 befinden, können ausnahmsweise einbezogen werden, sofern die Schule durch geeignete ergänzende Maßnahmen die erforderlichen Kompetenzen zum Erwerb des Latinums bis zum Ende der Sekundarstufe I vermittelt. Das Latinum wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3) am Ende der Sekundarstufe I erworben. Um eine Benachteiligung zu vermeiden können ausnahmsweise Schülerinnen und Schüler der Modellschulen, die im Schuljahr 2010/11 oder im Schuljahr 2011/12 im verkürzten Bildungsgang in die gymnasiale Oberstufe eintreten, das Latinum im Rahmen einer dezentralen schulinternen schriftlichen und mündlichen Prüfung auf der Anforderungsebene gemäß RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3 erwerben. Die Prüfung findet beim Übergang in die Einführungsphase jeweils in der letzten Ferienwoche oder der ersten Unterrichtswoche des Schuljahres statt.


5. Bei nicht ausreichenden Leistungen im Abschlusskurs oder  Vorversetzung oder bei Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthaltes kann das Latinum

  • über die Teilnahme am Lateinunterricht im Abschlusskurs der Einführungsphase oder Qualifikationsphase erworben werden, wenn mindestens ausreichende Leistungen vorliegen oder
  • über eine Prüfung gemäß den Anforderungen für eine "Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis" (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3) .Die Prüflinge werden von der  Schulleitung spätestens bis zum  1. Februar  des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde angemeldet. Die Prüfung umfasst eine dreistündige Klausur und eine mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden landeseinheitlich zentral gestellt und von einer Fachlehrkraft der Schule korrigiert und bewertet. Die mündliche Prüfung wird von der Schule durchgeführt.  Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden jährlich Themen und Autoren genannt. Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Verantwortung der Prüflinge und der Erziehungsberechtigten. Die Schule berät die Schülerinnen und Schüler dabei. Ein Anspruch auf ein zusätzliches Unterrichtsangebot besteht nicht.


6. Schülerinnen und Schüler, die noch keine Lateinkenntnisse nachweisen können, das Latinum aber als Berechtigung für ihr Studium benötigen, haben die Möglichkeit, das Latinum im Rahmen der Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis zu erwerben.


7. Für Studierende, die den Nachweis des Latinums für die Aufnahme eines Studiums oder die Zulassung zum Examen an einer Hochschule benötigen, diese Qualifikation aber während ihrer Schulzeit nicht erworben haben, werden an den Universitäten (in der Regel über das betreffende Seminar für Klassische Philologie bzw. die Institute für Altertumskunde) Kurse angeboten, die auf eine Prüfung vorbereiten: Das Latinum kann in diesen Fällen über eine Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis erworben werden.

[Seitenanfang]Wettbewerbe

[Seitenanfang]Bundeswettbewerb Fremdsprachen 

Wettbewerb für die Sekundarstufe I

Die Anforderungen in den Wettbewerbsaufgaben sind so gestaltet, dass sie im 4. Lernjahr Latein bewältigt werden können. Eine Zulassung bereits im 3. Lernjahr ist nicht ausgeschlossen. Der Wettbewerb wird in zwei Formen angeboten:

  • Einzelwettbewerb: In fünf verschiedenen Aufgabentypen findet sich eine Mischung von Aufgabenstellungen, wie sie für den altsprachlichen Unterricht  typisch sind, mit solchen, die eher für die modernen Fremdsprachen verwendet werden.
  • Gruppenwettbewerb: Eine Schülergruppe, bestehend aus mindestens 6 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern, wählt das Thema einer Gruppenarbeit, ebenso die Art der Präsentation. Voraussetzung ist, dass die Texte überwiegend in lateinischer Sprache abgefasst werden. Die Lehrerin bzw. der Lehrer fungieren als Beraterin bzw. Berater.


Mehrsprachenwettbewerb

Dieser Wettbewerb im Rahmen des  Bundeswettbewerbs  Fremdsprachen ist zugänglich für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Schulen.  Er setzt voraus, dass wenigstens zwei Wettbewerbssprachen eingesetzt werden.

Weitere Informationen erhält man auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen.


[Seitenanfang]Certamen Carolinum

Dieser Wettbewerb wird getragen von dem Verein der Freunde des altsprachlichen Unterrichts und der Antike e.V. in Aachen. In Erinnerung an Karl den Großen trägt der Wettbewerb auch den Namen "Carolinum".

Dieser Wettbewerb ist zugänglich für Schülerinnen und Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe Latein und/oder Griechisch als fortgeführte Fremdsprachen belegt haben. Er besteht aus folgenden Teilen:

  • 1. Runde: Essay zu einem von mehreren Themen aus dem Lateinischen oder Griechischen oder aus der Archäologie
  • 2. Runde: Übersetzungsklausur (ca. 200 Wörter Originaltext mit Hilfen in 3 Zeitstunden)
  • 3. Runde: Vortrag zu einem selbst gewählten Thema mit anschließender Befragung durch die Jury und Diskussion

 

Dazu kommt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Endrunde noch ein Auswahlgespräch entsprechend dem Reglement der Studienstiftung des Deutschen Volkes.

Ein erster Einstieg in diesen Wettbewerb ist ab der Einführungsphase möglich. Informationen finden Sie unter http://www.certamencarolinum.de

Im Menü "Im Kontext" finden Sie den im Jahre 2010 preisgekrönten Vortrag der Schülerin Frau Virginia Theis, die damit die Endrunde des Certamen Carolinum für sich entschieden hat.

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