Sie ist mindestens dreizügig. Der Errichtungsgröße beträgt 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Wenn Bedarf für eine integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, kann eine mindestens vierzügige Gesamtschule gegründet werden. Die bisher für Gesamtschulen geltende Errichtungsgröße von 28 Schülerinnen und Schülern pro Klasse wird auf 25 (wie bei der Sekundarschule) abgesenkt.
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