Im Rahmen der "Qualitätsoffensive Hauptschule" werden die Stellen für besondere Förderung und für Vertretungsaufgaben vorrangig den Schulen zugewiesen, die in einem schwierigen sozialräumlichen Umfeld arbeiten und einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen unterrichten, die besondere individuelle Förderung benötigen. Zudem erhalten die Schulen mit diesen Stellen das Potential um ihre schulinternen Vertretungskonzepte zu optimieren und damit den vorgesehenen Unterricht und differenzierte Förderangebote zu realisieren. Die Stellen können Hauptschulen in Halbtagsform und in Ganztagsform zugewiesen werden.
Die Verwendung dieser Stellen bzw. von Stellenanteilen ist für zusätzlich zum Pflichtunterricht eingerichtete, in der Regel flexible, differenzierte und klassenübergreifende Förderangebote in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften zweckgebunden. Die Verbesserung des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen sind Bestandteil von Fördermaßnahmen.
Die Zuweisung kleiner Stellenanteile an eine Schule ist zu vermeiden (kein "Gießkannenprinzip"). Bei der Zuweisung sind alle vorhandenen Förderressourcen zu berücksichtigen (Zeitbudgetstellen zur Sprachförderung in den Klassen 5 und 6, Integrationshilfestellen, sozialpädagogische Fachkräfte, Ganztagszuschlag).
Für das Schuljahr 2009/2010 erhalten die Hauptschulen an den Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben einen Anteil von 5,44 Prozent der Grundstellen. Die Zuweisung wird bei sinkenden Schülerzahlen um 100 Stellen auf 620 Stellen erhöht.
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