Abschlüsse
An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden.
Mit der Versetzung in Klasse 10 wird am Ende der Klasse 9 ohne zentrales
Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss erworben. Abhängig von den erbrachten
Leistungen besuchen die Schülerinnen und Schüler entweder die Klasse 10 Typ A
oder die Klasse 10 Typ B. Am Ende der Klasse 10 Typ A wird in einem zentralen
Abschlussverfahren der Haupts
chulabschluss nach Klasse 10 erworben. Am Ende der Klasse 10 Typ B steht nach erfolgreichem zentralen Abschlussverfahren der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Bei besonders guten Leistungen wird über den mittleren Schulabschluss hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt.
à Hauptschulabschluss
à
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
à
mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulreife, FOR)
Anmeldung
Nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse in Klasse 4 können Schülerinnen und
Schüler an der Hauptschule angemeldet werden. Zur Anmeldung kommen die
Schülerinnen und Schüler mit den Eltern und bringen das letzte Zeugnis und die
Empfehlung der Grundschule sowie den Anmeldeschein mit. Der Zeitraum des
Anmeldeverfahrens wird durch den Schulträger bekannt gegeben.
Ansprechpartner
Zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern gehört, bei Problemen
oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine
gemeinsame Linie zu finden. Bei Fragen, die einzelne Fächer betreffen, sind die
Fachlehrer oder die Fachlehrerin der oder die ersten Ansprechpartner, bei
Fragen, die über das einzelne Fach hinausgehen, der Klassenlehrer oder die
Klassenlehrerin und gegebenenfalls die Schulleitung. Bei Fragen, die an der
Schule nicht gelöst werden können, kann das zuständige Schulamt eingeschaltet
werden. Gelegenheit für solche Gespräche bieten Elternsprechtage,
Lehrersprechstunden und vereinbarte Gesprächstermine. Die Sitzungen der
Klassenpflegschaft bieten darüber hinaus Gelegenheit, Fragen von allgemeinem
Interesse anzusprechen.
Arbeitslehre
Der Lernbereich Arbeitslehre umfasst die Fächer Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft
und Technik. Der Lernbereich wird von Klasse 7 bis Klasse 10 unterrichtet. Der
Unterricht vermittelt den Jugendlichen grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und
Einsichten im technischen, wirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Bereich.
Der Lernbereich Arbeitslehre leistet insbesondere einen Beitrag zur
Berufsorientierung und unterstützt damit den Übergang von der Schule in die
weitere Ausbildung.
à Hauswirtschaft à Technik à Wirtschaftslehre
Arbeitsverhalten
Soziale Kompetenzen gehören heute neben fachbezogenen Kompetenzen zu den
Grundvoraussetzungen für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und
Berufswegs. Das Arbeitsverhalten wird neben dem Sozialverhalten seit dem
Schuljahr 2007/2008 in den Notenstufen "sehr gut", "gut", "befriedigend" und
"unbefriedigend" auf den Zeugnissen bewertet und, gegebenenfalls durch eine
ergänzende Beschreibung, auf den Zeugnissen dokumentiert. Im Bereich des
Arbeitsverhaltens werden die Kompetenzbereiche "Leistungsbereitschaft" und
"Zuverlässigkeit und Sorgfalt" bewertet.
à Sozialverhalten à Wirtschaftslehre
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I)
Das Ministerium regelt die Bildungsgänge der einzelnen Schulstufen und Schulformen
in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§ 52 SchulG). Die Bestimmungen für die
Hauptschule finden sich in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die
Sekundarstufe I (APO-S I).
Basiskompetenzen
Unter dem Begriff Basiskompetenzen versteht man grundlegende Fähigkeiten im Lesen,
Schreiben und Rechnen, ohne die eine selbständige Bewältigung des alltäglichen
Lebens nicht möglich ist. Die Förderung und der Ausbau der Fähigkeiten im Lesen,
Schreiben und Rechnen sind wichtige Bausteine der Hauptschule.
Bekenntnishauptschulen
In evangelischen oder katholischen Bekenntnishauptschulen werden Kinder nach den
Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses unterrichtet. An Bekenntnisschulen
werden Kinder aufgenommen, die dem entsprechenden Bekenntnis angehören oder
deren Eltern mit der Erziehung in dem entsprechenden Bekenntnis ausdrücklich
einverstanden sind.
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Überdurchschnittliche Leistungen beim Erwerb des mittleren Schulabschlusses
(Fachoberschulreife) führen zur Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe (am Gymnasium, an der Gesamtschule und an beruflichen Gymnasien). Sie
wird vergeben, wenn die Leistungen am Ende der Klasse 10 Typ B in allen Fächern
mindestens befriedigend sind. Eine ausreichende Leistung in einem Hauptfach
(Deutsch, Mathematik, Englisch) kann durch eine gute Leistung in einem anderen
Hauptfach ausgeglichen werden. Maximal drei ausreichende Leistungen in einem
anderen Fach oder zwei ausreichende und eine mangelhafte Leistung können durch
eine gleiche Anzahl guter Leistungen in den anderen Fächern ausgeglichen werden.
Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
In der Hauptschule erwerben ca. 30% der Schülerinnen und Schüler den mittleren
Schulabschluss, davon erreicht die Hälfte die Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe.
à Unterricht in der Herkunftssprache
Berufskolleg
Schülerinnen und Schüler, die nach dem Besuch der Hauptschule eine duale Ausbildung beginnen,
absolvieren einen Teil ihrer Ausbildung im Unterricht am Berufskolleg. Am
Berufskolleg können auch bislang nicht erworbene Schulabschlüsse nachgeholt
werden oder nach erfolgreichem Abschluss der Hauptschule höherwertige
Schulabschlüsse wie die Fachhochschulreife und das Abitur erworben werden.
Berufsorientierung
Berufsorientierung ist ein wichtiges Kennzeichen aller Hauptschulen. Spätestens
ab Klasse 7 werden die Schülerinnen und Schüler in angemessener Form an
unterschiedliche Berufe herangeführt, z. B. durch Betriebsbesichtigungen und
Kurzpraktika. Ziele der Berufsorientierung sind ein Überblick über
unterschiedliche Berufe und Kenntnisse für eine begründete Entscheidung für
einen Beruf oder ein Berufsfeld.
Berufswahlpass
Der "Berufswahlpass" unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei ihrer beruflichen
Orientierung. Er strukturiert die Angebote zur Berufsorientierung und
dokumentiert die Teilnahme an Maßnahmen, die im Rahmen der Berufsorientierung
ergriffen wurden. Er gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihr
eigenes Lernen zu organisieren und ihr Können kontinuierlich mit ihren
beruflichen Plänen abzugleichen.
Betrieb und Schule
Für Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist, gibt es an vielen
Hauptschulen das BuS-Projekt. Im 10. Schulbesuchsjahr können die Jugendlichen an
diesem Projekt teilnehmen und besuchen dann an drei Tagen in der Woche die
Schule, an zwei Tagen in der Woche arbeiten sie in einem Betrieb. Ziel ist es,
den Jugendlichen die Möglichkeit zu einem Übergang ins Berufsleben zu eröffnen.
Zudem kann der Hauptschulabschluss nach der Klasse 9 erworben werden.
Binnendifferenzierung
Schülerinnen und Schüler lernen alle unterschiedlich und auch in unterschiedlichem Tempo. Um
den Bedürfnissen aller gerecht zu werden, können Lehrerinnen und Lehrer
unterschiedliche Aufgaben und Materialen bereit stellen, so dass jeder nach
seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen lernen kann.
Biologie
Schülerinnen und Schüler lernen alle unterschiedlich und auch in
unterschiedlichem Tempo. Um den Bedürfnissen aller gerecht zu werden, können
Lehrerinnen und Lehrer unterschiedliche Aufgaben und Materialen bereit stellen,
so dass jeder nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen lernen kann.
à Naturwissenschaften à Chemie à Physik
Chemie
Chemie gehört
neben den Fächern Biologie und Physik zum Lernbereich Naturwissenschaften. Die
Schülerinnen und Schüler wachsen in einer Welt heran, die durch die vielfältigen
Produkte der chemischen Industrie geprägt ist, z. B. durch Farbstoffe,
Arzneimittel, Kosmetika, Kunststoffe, Klebstoffe, Duftstoffe und Aromastoffe
usw. Ein Leben ohne Chemie ist für uns alle unvorstellbar. Ein Leben mit Chemie
birgt aber auch Risiken und Probleme wie Allergien und Umweltzerstörung. Der
Chemieunterricht vermittelt ein gesichertes chemisches Grundwissen, ermöglicht
einen Einblick in chemisch-naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen und
gibt Orientierungshilfen im Zwiespalt zwischen Nutzen und Gefahren der Chemie.
à Naturwissenschaften à Biologie à Physik
Deutsch
Der Deutschunterricht in der Hauptschule hat die Aufgabe, die sprachlichen
Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, d. h. ihre Verstehens-, Ausdrucks- und
Verständigungsfähigkeit weiterzuentwickeln. Er baut auf den in der Grundschule
erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf und bereitet auf den Übergang in
weitere Ausbildungszusammenhänge vor.
Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der Sekundarstufe I in der Lage
sein, ihre Sprache schriftlich und mündlich bewusst und differenziert zu
gebrauchen. Sie sollen sach-, situations- und adressatengerecht sprechen und
schreiben und die Wirkung der Sprache einschätzen können.
Es ist eine wichtige Aufgabe des Deutschunterrichts, den Schülerinnen und
Schülern den Zugang zur Welt der Sach- und Gebrauchstexte, der Medien und der
Literatur zu eröffnen. Texte zu verstehen, ihnen Informationen zu entnehmen, die
Wirkungsweisen von Medien zu kennen und einzuschätzen, d. h. Lesekompetenz zu
entwickeln, ist für die Fortsetzung der Schullaufbahn oder für eine berufliche
Ausbildung von großer Bedeutung.
Der Deutschunterricht stellt das methodische Instrumentarium, die erforderlichen
Kenntnisse, Strategien und Arbeitstechniken zur Verfügung, um Texte zu
analysieren und Literatur zu verstehen.
Dem Deutschunterricht kommt für das sprachliche Lernen in allen Fächern
orientierende Funktion zu, indem Elemente sprachlichen Lernens und Sprachfragen
aus anderen Fächern aufgegriffen und genutzt werden können.
Im Fach Deutsch werden Klassenarbeiten geschrieben, in Klasse 8 findet eine
Lernstandserhebung statt, am Ende der Klasse 10 steht eine zentrale Prüfung.
Doppeljahrgangsstufen
Nach dem Konzept der Qualitätsoffensive Hauptschule ist der Bildungsgang Hauptschule
in die Doppeljahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10 gegliedert.
Doppeljahrgangsstufe 5/6
Eine standardorientierte Potenzialanalyse ist die Grundlage individueller
Förderkonzepte für jede Schülerin und jeden Schüler. In Portfolios werden
Entwicklungen dokumentiert und Fortschritte festgehalten. Über neue, kreative
und fächerübergreifende Ansätze des Lernens werden Defizite aufgearbeitet und
Stärken der Kinder entdeckt und gefördert.
Doppeljahrgangsstufe 7/8
In altersangemessener Form und auf Basis schulischer Praktikumskonzepte, die die
örtlichen Bedingungen der Schule berücksichtigen, machen die Schülerinnen und
Schüler erste Erfahrungen im beruflichen Alltag in möglichst verschiedenen
Berufsfeldern. Dabei sind die Praktikumsphasen immer mit einem an fachlichen
Standards orientierten Lernfortschritt unterrichtlich verbunden.
Doppeljahrgangsstufe 9/10
In den Fächern der zentralen Abschlussprüfungen wird der Unterricht in der Regel
durch äußere Differenzierung in Erweiterungskursen und Grundkursen auf
unterschiedlichem, dem jeweils angestrebten Schulabschluss entsprechenden
Anspruchsniveau, angeboten. Dabei ist es möglich, dass auch Jugendliche, die den
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 anstreben, am Unterricht eines
Erweiterungskurses teilnehmen und diesem Fach die Prüfung auf dem höheren Niveau
ablegen. Diese Prüfungsleistung wird auf dem Abschlusszeugnis entsprechend
vermerkt. Sollte z. B. aufgrund der Schülerzahlen keine äußere Differenzierung
in dieser Doppeljahrgangsstufe möglich sein, können die Schülerinnen und Schüler
auch im Rahmen der inneren Differenzierung auf unterschiedlichem Anspruchsniveau
unterrichtet und gefördert werden und die verschiedenen Abschlüsse erreichen.
Durchlässigkeit
à Wechsel der Schulform
Elternsprechtag
Elternsprechtage, zu denen die Schule einlädt, sind gute Gelegenheiten offen und
vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern zu sprechen.
Elternmitwirkung
Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in
jedem Halbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der
Klasse zu beraten. Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählen
sie auch den Vorsitz und die Stellvertretung, die die Interessen der Klasse
innerhalb der Schulpflegschaft vertreten und mit beratender Stimme an den
Klassenkonferenzen teilnehmen.
Auf Schulebene entsenden die Eltern ihre Vertreter in die Fachkonferenzen, in denen zum Beispiel über die Einführung von Schulbüchern und weiteren Lernmedien beraten wird.
In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind Eltern und Lehrer in gleicher Anzahl vertreten. Zu den Aufgaben der Schulkonferenz gehört z. B. die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters.
à Broschüre "Einfach mitwirken - Elternmitwirkung in der Schule"
Englisch
Englisch ist die Weltverkehrssprache. Dies macht es erforderlich, dass alle jungen Menschen
in Deutschland über gute Englischkenntnisse im Hören, Sprechen, Lesen und
Schreiben verfügen. Der Englischunterricht in der Hauptschule baut auf den in
der Grundschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf und entwickelt sie
fort.
Der Aufbau der kommunikativen Kompetenzen ist dabei immer auf konkrete
Verwendungssituationen im Alltag, in der Aus- und Weiterbildung und auf
Situationen der berufsorientierten Kommunikation bezogen.
Der Englischunterricht entwickelt systematisch interkulturelle Kompetenzen, es
werden Lerngelegenheiten bereit gestellt, damit die Schülerinnen und Schüler
Verständnis für andere kulturspezifische Denk- und Lebensweisen, Werte, Normen
und Lebensbedingungen entwickeln. Sie vergleichen eigene Sichtweisen und
Wertvorstellungen tolerant und kritisch mit denen englischsprachiger
Kulturen.
Im Fach Englisch werden Klassenarbeiten geschrieben, in Klasse 8 findet eine
Lernstandserhebung statt, am Ende der Klasse 10 steht eine zentrale
Abschlussprüfung.
Englisch wird in Klasse 7 bis 9 in Grund- und Erweiterungskurse differenziert
unterrichtet. In Klasse 10 wird in 10A- und 10B-Lerngruppen differenziert.
Kleine Hauptschulen können auch gemeinsamen Unterricht mit Binnendifferenzierung
anbieten.
à Zentrale Prüfungen à Binnendifferenzierung à Fremdsprachen à Grundkurs à Erweiterungskurs à Lernstandserhebungen
Erdkunde
Erdkunde gehört neben Geschichte/Politik zum Lernbereich Gesellschaftslehre. Im Fach Erdkunde
werden natur- und gesellschaftsorientierte Fragestellungen auf einander bezogen.
Gegenstand des Erdkundeunterrichts ist der von Natur- und Sozialfaktoren
bestimmte Raum, in dem menschliche Aktivitäten wirksam werden, der begrenzt und
nicht beliebig verfügbar ist. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, im
Raum sachgemäß und verantwortungsvoll zu handeln. Das schließt ein, dass sie in
die Lage versetzt werden, an raumspezifischen Aufgaben teilzunehmen und sie zu
bewältigen.
à Gesellschaftslehre à Geschichte/Politik
Erprobungsstufe
Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule bilden die Erprobungsstufe. Sie dient der Einführung in
die Schulform Hauptschule und der Feststellung, ob die Kinder die für sie
passende Schulform besuchen. Zu jedem Halbjahr wird beraten, ob ein Wechsel der
Schulform für leistungsstärkere Schüler und Schülerinnen zur Realschule oder zum
Gymnasium sinnvoll ist.
Erweiterungskurs (E-Kurs)
In den Fächern Mathematik und Englisch findet der Unterricht in den Klassen 7 bis 9 auf zwei
Anspruchsebenen in Erweiterungskursen und Grundkursen statt. Im Erweiterungskurs
werden Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichen und anspruchsvolleren Aufgaben
mit Blick auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gefördert. Über
die Aufnahme in einen Grundkurs oder Erweiterungskurs entscheidet die
Klassenkonferenz. Sie prüft am Schuljahresende, in Einzelfällen auch am Ende
eines Schulhalbjahres, ob ein Wechsel des Kurses erforderlich ist. In kleinen
Hauptschulen kann auf eine Differenzierung in zwei Kursarten verzichtet werden.
Die Schülerinnen und Schüler werden dann in Binnendifferenzierung auf zwei
Anspruchsebenen gefördert.
à Grundkurs à Binnendifferenzierung
Evangelischer Religionsunterricht
Der evangelische Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Note ist
versetzungsrelevant. Eine Teilnahmepflicht besteht für alle Schülerinnen und
Schüler, die der Evangelischen Kirche angehören. Eine Abmeldung vom
Religionsunterricht ist möglich. Der evangelische Religionsunterricht wird in
Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Evangelischen Kirche
erteilt. Er hat die Aufgabe, die eigene Religion aber auch andere Religionen
kennen und verstehen zu lernen. Er bietet die Möglichkeit, die Botschaft des
christlichen Glaubens und die Lebenswirklichkeit sowie die Erfahrungen der
Schülerinnen und Schüler aufeinander zu beziehen und in Einklang zu bringen.
Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, das eigene Leben und die Welt mit dem
Zuspruch und dem Anspruch des christlichen Glaubens zu verstehen und zu
gestalten.
Fachoberschulreife (FOR)
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B erreichen mit erfolgreichem Abschluss dieser
Klasse den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, FOR).
Fachunterricht
Fachunterricht findet an der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Mathematik,
Englisch, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre,
Geschichte/Politik, Erdkunde, Biologie, Chemie, Physik, Kunst, Musik,
Textilgestaltung, Wirtschaftslehre, Technik, Hauswirtschaft und Sport statt.
Darüber hinaus machen die Schulen im Bereich des Wahlpflichtunterrichts
zusätzliche Angebote. Für Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht
Deutsch ist, kann zusätzlich Unterricht in der Herkunftssprache (muttersprachlicher
Unterricht) angeboten werden.
Förderung (individuelle)
Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des
Schulgesetzes. In der Hauptschule wird die individuelle Förderung in innerer
Differenzierung - Schülerinnen und Schüler erhalten unterschiedliche Projekte
und Aufgaben mit einem individuellen Zeitkonto - oder in äußerer Differenzierung
z. B. Erweiterungskurse, Grundkurse, Förderstunden oder Lernbegleitung und
Beratung umgesetzt. Wichtiges Merkmal der individuellen Förderung in der
Hauptschule ist die an den Stärken anknüpfende, ermutigende Förderung der
Schülerinnen und Schüler.
Förderkonzept
Ein Förderkonzept dient dazu, gezielt die Schwächen abzubauen und die Stärken zu
stärken. Dazu gehört zunächst eine individuelle Potenzialanalyse, damit für jede
Schülerin und jeden Schüler von den Lehrkräften ein Förderkonzept entwickelt
werden kann. Das Förderkonzept führt die unterschiedlichen Fördermaßnahmen im
Unterricht und in der Lernbegleitung und Beratung systematisch zusammen und
dokumentiert die Lernentwicklung.
Fremdsprachen
Alle Hauptschülerinnen und Hauptschüler lernen Englisch. Einige Hauptschulen bieten
im Rahmen eines Schulversuchs eine weitere Fremdsprache an (z. B. Türkisch,
Russisch, Französisch, Italienisch).
à Englisch
à Unterricht in der Herkunftssprache
Ganztagshauptschule
Fast die Hälfte
aller Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen sind Ganztagshauptschulen. An drei bis
fünf Wochentagen sind der Unterricht, die Förderstunden und zusätzliche
außerunterrichtliche Angebote auf den Vormittag und den Nachmittag verteilt. Die
Ganztagshauptschulen arbeiten in der Regel eng mit Einrichtungen der Jugendhilfe
und Jugendarbeit, der kulturellen Bildung, des Handwerks oder des Sports
zusammen. In der Mittagszeit gibt es eine mindestens 60-minütige Mittagspause,
in der die Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu Mittag essen können.
Gemeinsamer Unterricht (GU)
à sonderpädagogische Förderung
Gemeinschaftshauptschule
In Gemeinschaftshauptschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs-
und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere
religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.
Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt.
Geschichte/Politik
Geschichte/Politik gehört neben Erdkunde zum Lernbereich Gesellschaftslehre. Der
Unterricht im Fach Geschichte/Politik befasst sich mit der Geschichte der
Menschheit von ihren Ursprüngen an bis zur Gegenwart. Schülerinnen und Schüler
entwickeln ein historisches Bewusstsein und haben sich mit der Geschichte
auseinandergesetzt. Zudem lernen sie den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland
kennen. Sie kennen ihre Rechte und Pflichten als Staatsbürger und können
politische Prozesse beurteilen.
à Gesellschaftslehre à Erdkunde
Gesellschaftslehre
Zum Lernbereich
Gesellschaftslehre gehören die Fächer Geschichte/Politik und Erdkunde.
Der Unterricht im Lernbereich der Gesellschaftslehre erzieht Schülerinnen und
Schüler zu politisch mündigen und handlungsfähigen Bürgerinnen und Bürger einer
demokratisch verfassten Gesellschaft. Er orientiert sich am Wertesystem der
gegenwärtigen Gesellschaft und an ihren Erwartungen an die Zukunft. Er leistet
einen Beitrag zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von Aufgaben, die die
Grundlagen des menschlichen Lebens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens
betreffen.
à Geschichte/Politik à Erdkunde
Grundkurs (E-Kurs)
In den Fächern Mathematik und Englisch findet der Unterricht in den Klassen 7 bis 9 auf
zwei Anspruchsebenen in Erweiterungskursen und Grundkursen statt. Im Grundkurs
werden Schülerinnen und Schüler mit Blick auf den Hauptschulabschluss gefördert.
Über die Aufnahme in einen Grundkurs oder Erweiterungskurs entscheidet die
Klassenkonferenz. Sie prüft am Schuljahresende, in Einzelfällen auch am Ende
eines Schulhalbjahres, ob ein Wechsel des Kurses erforderlich ist. In kleinen
Hauptschulen kann auf eine Differenzierung in zwei Kursarten verzichtet werden.
Die Schülerinnen und Schüler werden dann in Binnendifferenzierung auf zwei
Anspruchsebenen gefördert.
à Erweiterungskurs à Binnendifferenzierung
Halbtagshauptschule
In einer Halbtagshauptschule findet der Unterricht fast ausschließlich am Vormittag
statt. Wenn (z. B. in Klasse 9 und 10) Unterricht am Nachmittag stattfinden
muss, wird eine Mittagspause mit Übermittagsbetreuung eingelegt.
Hausaufgaben
Hausaufgaben festigen das im Unterricht Gelernte und dienen der Übung und der
Vorbereitung auf den nächsten Unterricht. Hausaufgaben sollen in Klasse 5 und 6
einen Zeitumfang von 90 Minuten am Tag und in Klasse 7 bis 10 120 Minuten am Tag
nicht überschreiten. Auch in Ganztagsschulen sind in geringem Maße Hausaufgaben
erforderlich, z. B. für das Lernen von Vokabeln.
Hauptschulabschluss
Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 haben die Schülerinnen und
Schüler den Hauptschulabschluss erreicht. Dies wird auf dem Zeugnis vermerkt.
Dort wird auch vermerkt, ob die Schülerin oder Schüler den Unterricht in der
Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt. Der Hauptschulabschluss wird ohne
zentrales Prüfungsverfahren erworben.
à
Unterricht in der Herkunftssprache
à Klasse 10 Typ A
à Klasse 10 Typ B
Hauptschulabschluss
nach Klasse 10
Am Ende der Klasse 10 Typ A gibt es ein zentrales Prüfungsverfahren. Dazu gehören
Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Hinzugezogen
werden die Vornoten in den Prüfungsfächern und die Noten der anderen
Unterrichtsfächer. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 berechtigt zur
Aufnahme einer Ausbildung oder zum Besuch des Berufskollegs, um dort einen
höherwertigen Schulabschluss (mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife) zu
erwerben.
à Unterricht in der Herkunftssprache
Hauswirtschaft
Hauswirtschaft gehört neben den Fächern Wirtschaftslehre und Technik zum Lernbereich
Arbeitslehre. Allgemeines Ziel des Faches Hauswirtschaft ist es, Jungen und
Mädchen gleichermaßen auf die Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt zur
Lebenserhaltung und Lebensgestaltung vorzubereiten. Dabei geht es um die enge
Verbindung theoretischer und praktischer Kenntnisse sowie um Fertigkeiten in den
verschiedenen Aufgabenbereichen des Haushalts. Dazu gehören die Bereiche
Ernährung und Gesundheit, Konsumnachfrage, Umweltprobleme und Belastungen sowie
Sorge für die nachwachsende und die ältere Generation.
Herkunftssprachlicher Unterricht
à Unterricht in der Herkunftssprache
Informatik
Informatikunterricht kann im Bereich des Wahlpflichtunterrichts angeboten
werden. Schülerinnen und Schüler lernen dort den Umgang mit gängiger Software
und eine sinnvolle Nutzung des Internets. Aber auch in allen anderen Fächern
kann der Computer nach den Möglichkeiten der Schule genutzt werden.
Integrative Lerngruppen
à Sonderpädagogische Förderung
Islamkundlicher Unterricht
Für muslimische Schülerinnen und Schüler findet an einigen Hauptschulen in
Nordrhein-Westfalen islamkundlicher Unterricht in deutscher Sprache statt. Ziel
des Unterrichts ist es, den muslimischen Schülerinnen und Schülern die
islamische Tradition in ihrer Geschichte, Ethik und Religion zu vermitteln.
Katholischer Religionsunterricht
Der katholische Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Note ist versetzungsrelevant.
Eine Teilnahmepflicht besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die der
Katholischen Kirche angehören. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist
möglich. Der katholische Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit der
Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche erteilt. Er hat die Aufgabe,
die eigene Religion - aber auch andere Religionen - kennen und verstehen zu
lernen. Er bietet die Möglichkeit, die Botschaft des christlichen Glaubens und
die Lebenswirklichkeit sowie die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler
aufeinander zu beziehen und in Einklang zu bringen. Ihnen wird die Möglichkeit
eröffnet, das eigene Leben und die Welt mit dem Zuspruch und dem Anspruch des
christlichen Glaubens zu verstehen und zu gestalten.
Klasse 10 Typ A
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ A werden auf den Hauptschulabschluss nach Klasse
10 vorbereitet.
Klasse 10 Typ B
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B werden auf den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife) vorbereitet.
Klassenarbeiten
Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
geschrieben. Für die Zahl und Dauer in Unterrichtsstunden der schriftlichen
Klassenarbeiten gilt:
| Klasse | Deutsch | Englisch | Mathematik | |||
| Anzahl | Dauer | Anzahl | Dauer | Anzahl | Dauer | |
| 5 | 6 | 1 | 3* | bis zu 1 | 6 | bis zu 1 |
| 6 | 6 | 1 | 6 | bis zu 1 | 6 | bis zu 1 |
| 7 | 6 | 1-2 | 6 | bis zu 1 | 6 | bis zu 1 |
| 8 | 5 | 1-2 | 5 | 1-2 | 5 | 1-2 |
| 9 | 4-5 | 2-3 | 4-5 | 1-2 | 4-5 | 1-2 |
| 10 | 4-5 | 2-3 | 4-5 | 1-2 | 4-5 | 1-2 |
*beginnend mit dem 2. Schulhalbjahr
Klassenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in dieser Klasse
unterrichten. Die Elternvertreter (Klassenpflegschaftsvorsitzende oder
Klassenpflegschaftsvorsitzender und die Stellvertretung) nehmen regelmäßig an
den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Ab Klasse 7 nimmt auch der
Klassensprecher oder die Klassensprecherin an der Klassenkonferenz teil.
Klassenlehrer/Klassenlehrerin
Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin ist die wichtigste Bezugsperson für
Schülerinnen und Schüler an der Hauptschule. In den meisten Hauptschulen werden
möglichst viele Fächer vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin übernommen. Er
oder sie ist auch der erste Ansprechpartner der Eltern in allen Dingen, die die
Schule betreffen.
Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie
beraten über alle Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den
Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen
der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten. Zusätzlich entsenden
sie Vertreterinnen und Vertreter in die Fachkonferenzen.
Kompetenzcheck
Viele Schulen bieten im Rahmen der Berufsorientierung einen Kompetenzcheck an. Dort
werden z. B. verschiedene handwerkliche Fähigkeiten getestet und es wird
beobachtet, wie sich Schülerinnen und Schüler in Diskussionen verhalten und wie
sie Lösungen zu Problemen entwickeln. Eine ausführliche Dokumentation der
Ergebnisse hilft bei der Selbsteinschätzung und der Berufsfindung.
Kooperationsklasse
An einigen Hauptschulen gibt es eine besonders intensive Form der Kooperation mit
den Berufskollegs in Form einer Kooperationsklasse. Dort können Schülerinnen und
Schüler mit schlechter Abschlussprognose in den Klassen 9 und 10 einen
Teilbildungsgang mit hohem praktischem Anteil besuchen. Der Unterricht findet
zum Teil an der Hauptschule und zum Teil am Berufskolleg statt, an dem die
Werkstätten und Fachräume genutzt werden, die Hauptschulen nicht zur Verfügung
stehen. Der Unterricht wird ergänzt durch Praktika. Der erfolgreiche Besuch
einer Kooperationsklasse wird mit dem Hauptschulabschluss abgeschlossen.
Kunst
Zusammen mit den Fächern Musik und Textilgestaltung bildet das Fach Kunst den
künstlerisch-musischen Lernbereich. Ziel des Kunstunterrichts ist der kreative
Umgang mit Farbe, Form und Raum. Der Unterricht hat einen hohen praktischen
Anteil. Es werden unterschiedliche Bildsorten und Skulpturen oder Objekte
geschaffen und analysiert.
Lehrpläne
Die Lehrpläne sind die verbindliche Grundlage für den Unterricht in den Fächern. Für
jedes Fach gibt es einen eigenen Lehrplan, in dem die Kompetenzerwartungen an
die Schüler und Schülerinnen, also das, was alle können sollen, dargestellt
sind. Eltern können sich in der Schule über die Inhalte der Lehrpläne
informieren.
Leistungsfeststellung/Leistungsbewertung
Grundlage der Leistungsbewertung sind die Festlegungen in der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I). Die Leistungsbewertung
orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und
Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle
Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Für den Unterricht bedeutet dies,
Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie auch zu ermöglichen und zu fordern.
Die Leistungsbewertung setzt sich aus allen Leistungen, die im Laufe des
Unterrichts erbracht worden sind, zusammen. Zu den Leistungen gehören
schriftliche und mündliche Beiträge, aber auch selbstgefertigte Werkstücke.
Lernstandserhebungen
Im Laufe der Klasse 8 finden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch an
drei Zentralterminen landesweite Lernstandserhebungen statt. Alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen erhalten die für die jeweilige Schulform identischen
Aufgaben zugestellt und führen die Lernstandserhebungen durch. Nach der
Auswertung erfahren die Lehrkräfte, welchen Lernstand die Lerngruppe als Ganzes
und die einzelnen Schülerinnen und Schüler haben und können dann Förderkonzepte
im Hinblick auf die Standards des angestrebten Abschlusses entwickeln. Wenn eine
Schülerin oder ein Schüler bei der folgenden Zeugnisvergabe zwischen zwei Noten
steht, können die Ergebnisse der Lernstandserhebung zur Notenfindung
hinzugezogen werden.
Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
Nicht alle Kinder lernen Lesen und Schreiben ohne Probleme. Für Kinder, bei denen
besondere Schwierigkeiten auftreten, sind besondere schulische Fördermaßnahmen
notwendig. Der Runderlass " Förderung von Schülerinnen und Schülern bei
besondern Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)" vom
19.07.1991 stellt die verbindliche Vorgabe für die Schulen der Primarstufe und
der Sekundarstufe I dar. Verbindlich insofern, als
Dies gilt ausdrücklich auch für Rechtschreibleistungen im Fremdsprachenunterricht.
Mathematik
Der Mathematikunterricht baut auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der Schülerinnen
und Schüler aus der Grundschule auf und entwickelt sie fort.
Die Hauptschule vermittelt eine mathematische Grundbildung. Sie umfasst die
Fähigkeit im Alltagsleben mathematisches Wissen situationsangemessen einzusetzen
und mathematische Probleme zu lösen. Die an der Hauptschule erworbene
mathematische Grundbildung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern am Ende der
Schulzeit die Aufnahme einer Ausbildung.
Im Fach Mathematik werden Klassenarbeiten geschrieben, in Klasse 8 findet eine
Lernstandserhebung statt, am Ende der Klasse 10 steht eine zentrale
Abschlussprüfung.
Mathematik wird in Klasse 7 bis 9 in Grund- und Erweiterungskurse differenziert
unterrichtet. In Klasse 10 wird in 10A- und 10B-Lerngruppen differenziert.
Kleine Hauptschulen können auch gemeinsamen Unterricht mit Binnendifferenzierung
anbieten.
à Zentrale Prüfungen à Binnendifferenzierung à Grundkurs à Erweiterungskurs à Lernstandserhebung
Mittagsfreizeit
Wenn Unterricht oder andere Angebote der Schule am Nachmittag stattfinden, gibt es im Regelfall
eine mindestens 60-minütige Mittagspause.
Mittlerer Schulabschluss
à Fachoberschulreife
à
Unterricht in der Herkunftssprache
Musik
Zusammen mit den Fächern Textilgestaltung und Kunst bildet Musik den künstlerisch-musischen
Lernbereich. Ziel des Musikunterrichts ist es, im Umgang mit Musik Freude zu
erhalten, zu fördern und neu zu entwickeln.
Muttersprachlicher Unterricht
à Unterricht in der Herkunftssprache
Naturwissenschaften
Zum Lernbereich Naturwissenschaften gehören die Fächer Biologie, Chemie und Physik. Die Schulen
können selbst entscheiden, ob in den Klassen 5 bis 8 Naturwissenschaften
zusammen oder nach Fächern getrennt unterrichtet werden. In den Klassen 9 und 10
findet Fachunterricht statt.
Die Fächer des naturwissenschaftlichen Lernbereichs haben die Aufgabe,
Schülerinnen und Schülern naturwissenschaftliche Bildung sowie Achtung und
Bewunderung für die Vielfalt und Komplexität der Natur zu vermitteln. Verbunden
damit ist auch die Einsicht in die Verletzbarkeit der Natur, eine Voraussetzung
für die Verantwortung eines jeden einzelnen im Umgang mit ihr.
Orthodoxer Religionsunterricht
Der orthodoxe Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Note ist
versetzungsrelevant. Eine Teilnahmepflicht besteht für alle Schülerinnen und
Schüler, die einer der in der Kommission der Orthodoxen Kirche vertretenen
Diözesen angehören. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist möglich. Der
orthodoxe Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit der Lehre und den
Grundsätzen der Kommission der Orthodoxen Kirche erteilt. Er hat die Aufgabe,
die eigene Religion - aber auch andere Religionen - kennen und verstehen zu
lernen. Er bietet die Möglichkeit, die Botschaft des christlichen Glaubens und
die Lebenswirklichkeit sowie die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler
aufeinander zu beziehen und in Einklang zu bringen. Ihnen wird die Möglichkeit
eröffnet, das eigene Leben und die Welt mit dem Zuspruch und dem Anspruch des
christlichen Glaubens zu verstehen und zu gestalten.
Physik
Physik gehört neben Biologie und Chemie zum Lernbereich Naturwissenschaften. Physik ist die
grundlegende Naturwissenschaft, denn die Gesetze der Physik beschreiben alle
Phänomene der Natur. Der Physikunterricht teilt sich auf in experimentellen
Unterricht und theoretische Herleitung der Experimente und ihrer Ergebnisse.
Teilbereiche der Physik sind unter anderem Mechanik, Elektronik, Optik und
Akustik.
à Naturwissenschaften à Biologie à Chemie
Praktikum
Praktika dienen dazu, Schülerinnen und Schüler an die Arbeitswelt heranzuführen. Hier kann jeder
Erfahrungen im Betrieb machen, Arbeitsabläufe kennenlernen und erste eigene
Arbeiten übernehmen. Die Schulen organisieren ihre Praktika selbst. Die Modelle
reichen von Tagespraktika über Wochenpraktika bis zu Langzeitpraktika, in denen
Schülerinnen und Schüler für ein halbes Jahr an einem Tag in der Woche im
Betrieb sind und sonst in der Schule.
Qualitätsoffensive Hauptschule
Um den Hauptschulen die Unterstützung zu geben, die sie benötigen, um ihre
besonderen pädagogischen Herausforderungen zu bewältigen und Schülerinnen und
Schüler noch besser individuell zu fördern, hat die Landesregierung am 15.
Januar 2008 die Qualitätsoffensive Hauptschule beschlossen. Im Zentrum der
Qualitätsoffensive steht - neben der Umwandlung von Hauptschulen in
Ganztagsschulen - die Weiterentwicklung des Bildungsgangs der Hauptschule. Dazu
gehören u.a. die Stärkung von Lebensplanung und Berufsorientierung, die
Einrichtung von Kooperationsklassen mit Berufskollegs oder das Angebot einer
zweiten Fremdsprache vor allem mit Blick auf Schülerinnen und Schüler mit
Zuwanderungsgeschichte.
Die einzelnen Maßnahmen der Qualitätsoffensive sind am 10.12.2008 veröffentlicht worden.
à Qualitätsoffensive Hauptschule vom 10.12.2008
Rechenstörung (Dyskalkulie)
Jede Schule hat gemäß § 1 des Schulgesetzes den Auftrag, Schülerinnen und Schüler
individuell zu fördern - unabhängig von den möglichen Lernschwierigkeiten, die
ein Kind zeigt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Rechenstörungen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesonderte Regelung - ähnlich wie für Kinder, die beim Erlernen des Lesens und Schreibens Schwierigkeiten haben - für Kinder mit Rechenstörungen.
Die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) hat mit Beschluss vom 15.11.2007 die "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" neu gefasst.
Dabei wurden in den Grundsätzen auch Entwicklungen und Entscheidungen zu "Rechenstörungen" berücksichtigt. Die Grundsätze sind auf der Internetseite der KMK veröffentlicht.
Richtlinien
Die Richtlinien sind der allgemeine Teil der Lehrpläne. Dort ist der Bildungsauftrag der
Hauptschule festgelegt.
Schulaufsicht
Die fachliche Schulaufsicht über die Hauptschulen liegt bei den staatlichen Schulämtern in den
53 Kreisen und kreisfreien Städten. Die dienstliche Schulaufsicht liegt bei den
fünf Bezirksregierungen.
à Adressen
Schulgesetz
à
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Das_neue_Schulgesetz/index.html
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die
gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die
Schulleiterin oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine
Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören z. B. das Schulprogramm
oder in Abstimmung mit den anderen Schulen im Ort die beweglichen Ferientage.
Schulleitung
Jede Schule hat einen Schulleiter oder eine Schulleiterin, der oder die zugleich Lehrer oder
Lehrerin ist. Er oder sie leitet die Schule und vertritt sie nach außen.
Schulordnung
Wenn viele Kinder und Erwachsene täglich miteinander umgehen, sind gewisse Regeln sinnvoll,
die dafür sorgen, dass das Schulleben ruhig und für alle zufrieden stellend
abläuft. Daher geben sich viele Schulen eine Schulordnung, über die die
Schulkonferenz entscheidet.
Schulpflegschaft
Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Die Schulpflegschaft wählt die
Elternvertretung für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern
auf Schulebene.
Schulpflicht
Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I
(Vollzeitschulpflicht) dauert zehn Jahre. Sie ist mit dem Besuch der Grundschule
und der Hauptschule bis zum Hauptschulabschluss Klasse 10 erfüllt. Die
Regeldauer der Ausbildung in der Hauptschule beträgt sechs Jahre und kann um
zwei Jahre überschritten werden. Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr
Kind am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule
regelmäßig teilnimmt.
Ist ein Schüler oder Schülerin durch Krankheit oder aus anderen nicht
vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, benachrichtigen die
Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das
Schulversäumnis mit (Entschuldigung).
Schulprogramm
Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen
und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen
Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort. Es
bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung.
Schulschiedsstellen
Haben sich Schülerinnen oder Schüler im schulischen Umfeld nicht an die geltenden
Regeln gehalten, kann die Schule darauf mit einer erzieherischen Einwirkung oder
mit einer Ordnungsmaßnahme reagieren. Ziel ist es, die geordnete Unterrichts-
und Erziehungsarbeit der Schule wiederherzustellen (§ 53 SchulG).
Die Schule hat auch die Möglichkeit, eine solche Regelverletzung an die Schulschiedsstelle ihres Schulamtsbezirkes zu überweisen. Dort sprechen drei Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Schulformen in einem ritualisierten Verfahren mit dem Betroffenen über das Fehlverhalten, nehmen dazu Stellung und verhängen eine Sanktion. Sanktionen sind u.a. Sozialstunden, Entschädigung, Handyverbot oder das Ausarbeiten eines Referates o.Ä. zu einem mit dem Fehlverhalten zusammenhängenden Thema. Sie treten an die Stelle einer erzieherischen Einwirkung oder Ordnungsmaßnahme der Schule. Die Verhandlung findet im Schulamt statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Fachkraft für Sozialarbeit berät das Schülerteam.
Über die Arbeit der Schulschiedsstellen und die Orte, in denen sie eingerichtet sind, finden sich weitere Informationen unter: http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/1862/flyer_schulschiedsstelle_-_druckfassung.pdf
Schulsozialarbeit
An vielen Hauptschulen sind Schulsozialarbeiter oder Schulsozialarbeiterinnen tätig. Sie
sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler bei Problemen allgemeiner Art,
die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben. Schulsozialarbeit ist eine
eigenständige, im Schulalltag verankerte Institution, die verschiedene
Leistungen der Jugendhilfe wie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischen
Kinder- und Jugendschutz, sowie die Förderung der Kinder in Familien miteinander
verbindet. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet die Schulsozialarbeit
neue Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe und erweitert deren
präventive, integrative und kurative Handlungsmöglichkeiten.
Schwimmen
Schwimmen können hat unter Umständen lebensrettende Bedeutung, deshalb wird im
Rahmen des Sportunterrichts auch Schwimmunterricht erteilt. Alle Schülerinnen
und Schüler sind zur Teilnahme am Schwimmunterricht verpflichtet.
Sekundarstufe
Als Sekundarstufe I bezeichnet man die Klassen 5 bis 10.
Sekundarstufe II
Der Sekundarstufe II wird nicht nur die gymnasiale Oberstufe an den Gymnasien und
Gesamtschulen zugerechnet, an deren Ende das Abitur steht, sondern auch die
Berufsschule oder ein anderer Bildungsgang des Berufskollegs.
Sexualerziehung
Aus Jungen und Mädchen werden einmal Männer und Frauen. Lehrerinnen und Lehrer beziehen deshalb
Themen zur Sexualerziehung in den Unterricht ein. Sie beantworten Fragen und
geben Hilfen wie Jungen und Mädchen unverkrampft miteinander umgehen können.
Welche Themen im Unterricht behandelt werden und wie dies geschieht, hängt vom
Alter der Schülerinnen und Schüler ab. Die Lehrkräfte informieren darüber
rechtzeitig in der Klassenpflegschaft.
Sonderpädagogische Förderung
Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können in
allgemeinen Schulen - dazu zählt auch die Hauptschule - oder in Förderschulen
unterrichtet werden (§ 20 Abs. 1 SchulG). Bei den meisten Schülerinnen und
Schülern ist der sonderpädagogische Förderbedarf bereits vor dem Wechsel zur
weiterführenden Schule festgestellt worden. In Einzelfällen kann aber auch in
den Klassen 5 und 6 durch die Schule oder durch die Eltern ein Verfahren zur
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden.
Eltern können für ihre Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und die nach dem Bildungsgang der Hauptschule lernen, einen Antrag auf Gemeinsamen Unterricht in der Hauptschule stellen. Dieses kann bei den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung der Fall sein.
Schülerinnen und Schüler, die nach den Bildungsgängen der Förderschwerpunkte Lernen oder Geistige Entwicklung lernen, können in der Hauptschule (wie in den anderen Schulformen der Sekundarstufe I) in Integrativen Lerngruppen unterrichtet werden. Auch für diese Beschulung ist ein Antrag der Eltern erforderlich. In Integrativen Lerngruppen sollen in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden.
Das Schulamt entscheidet über die Anträge auf Gemeinsamen Unterricht und die Aufnahme in eine Integrative Lerngruppe. Für diese Entscheidung werden unterschiedliche Faktoren zugrunde gelegt; sie wird durch die Schulaufsicht stets im Hinblick auf eine möglichst gute Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers getroffen. Dabei kann es also auch sein, dass für Schülerinnen und Schüler trotz Anträge der Eltern auf einen integrativen Unterricht eine Förderschule als schulischer Förderort festgesetzt wird.
Die einzelne Schule der Sekundarstufe I beschreibt in einem Konzept oder in ihrem Schulprogramm die Grundlagen und die Organisation der sonderpädagogischen Förderung.
à
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf
à
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/Integrative_Lerngruppen.pdf
Soziales Lernen
Wenn viele Menschen zusammen lehren und lernen, muss man sich in eine Gruppe
einordnen und miteinander auskommen können. Viele Hauptschulen bauen deswegen in
den Fachunterricht Einheiten zum Sozialen Lernen ein. Schülerinnen und Schüler
lernen die Integration in eine Gruppe, lernen eigene Bedürfnisse zu erkennen und
auszudrücken und die Bedürfnisse der anderen zu respektieren.
Sozialverhalten
Soziale Kompetenzen gehören heute neben den fachbezogenen Kompetenzen zu den
Grundvoraussetzungen für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und
Berufswegs. Das Sozialverhalten wird neben dem Arbeitsverhalten seit dem
Schuljahr 2007/2008 in den Notenstufen "sehr gut", "gut", "befriedigend" und
"unbefriedigend" auf den Zeugnissen bewertet und, gegebenenfalls durch eine
ergänzende Beschreibung, auf den Zeugnissen dokumentiert.
à Arbeitsverhalten à Zeugnisse
Sport
Bewegung, Sport und Spiel machen Spaß und fördern die Gesundheit. Der Sportunterricht
unterstützt den Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler und führt sie an
verschiedene Einzel- und Mannschaftssportarten heran. Viele Schulen haben
Schulmannschaften und nehmen an Wettkämpfen mit Mannschaften anderer Schulen
teil.
Streitschlichtung
Wo viele Kinder und Jugendliche miteinander lernen, leben und spielen, kommt es
auch mal zu Meinungsverschiedenheiten und Streit. Als "Streitschlichter" lernen
Schülerinnen und Schüler die Streitigkeiten von Mitschülern untereinander als
Moderatoren selbst zu lösen, ohne dabei zu Mitteln der Gewalt zu greifen. Dazu
werden sie vorher ausgebildet.
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Der syrisch-orthodoxe Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Note ist
versetzungsrelevant. Eine Teilnahmepflicht besteht für alle Schülerinnen und
Schüler, die der Syrischen-orthodoxen Kirche angehören. Eine Abmeldung vom
Religionsunterricht ist möglich.
Der syrisch-orthodoxe Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Syrisch-orthodoxen Kirche erteilt.
Der syrisch-orthodoxe Religionsunterricht hat die Aufgabe die eigene Religion - aber auch andere Religionen - kennen und verstehen zu lernen. Er bietet die Möglichkeit, die Botschaft des christlichen Glaubens und die Lebenswirklichkeit sowie die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufeinander zu beziehen und miteinander in Einklang zu bringen. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, das eigene Leben und ihre Lebenswelt auf der Grundlage des christlichen Glaubens zu verstehen und zu gestalten.
Technik
Das Fach Technik gehört zusammen mit den Fächern Wirtschaftslehre und Hauswirtschaft zum
Lernbereich Arbeitslehre. Ziel des Fachs Technik ist, dass die Schülerinnen und
Schüler technische Berufe und ihre Arbeitsfelder kennenlernen und Auswirkungen
und Einfluss von Technik auf das tägliche Leben erkennen. Technik hat einen
hohen praktischen Anteil, dadurch erwerben die Schülerinnen und
Schülergrundlegende Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen.
Textilgestaltung
Das Fach Textilgestaltung bildet zusammen mit den Fächern Musik und Kunst den
künstlerisch-musischen Teil der Schulausbildung mit einem hohen Anteil an
praktischem Tun. Schülerinnen und Schüler schulen dabei inspiriert von Fantasie
und Kreativität ihre motorischen Fähigkeiten. Sie gestalten selbst kleinere und
größere Objekte aus textilen Bestandteilen, aufbauend auf dem Unterricht in der
Grundschule. Hinzu kommen theoretische Kenntnisse, z. B. über Stoffe und ihre
Pflege.
Unterricht in der Herkunftssprache
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können am
Unterricht in der Herkunftssprache (muttersprachlicher Unterricht) teilnehmen,
wenn ein solcher angeboten wird. Der Unterricht in der Herkunftssprache ist ein
Angebot, das die Stundentafel ergänzt. Unterricht in der Herkunftssprache trägt
dazu bei, dass in Nordrhein-Westfalen junge Menschen heranwachsen, die neben
Deutsch die Sprache ihrer Familie beherrschen, zum sprachlichen Reichtum im Land
beitragen und ihre Berufschancen durch ihre Zweisprachigkeit erhöhen.
Am Ende des Bildungsgangs legen die Teilnehmer am Unterricht in der Herkunftssprache eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Das Ergebnis wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Eine mindestens gute Leistung in der Prüfung kann eine mangelhafte Leistung in Englisch ausgleichen.
à
Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe
à Hauptschulabschluss
à
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
à Mittlerer Schulabschluss
In einem Schulversuch wird seit dem Schuljahr 2009/2010 in einigen Hauptschulen der Unterricht in der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache als eigenständiges Unterrichtsfach erprobt.
Verkehrs- und Mobilitätserziehung
Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist Aufgabe aller Schulen. Ziel ist es,
Kenntnisse zu vermitteln sowie Fähigkeiten und Haltungen zu fördern, die für
eine verantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind.
In der Hauptschule werden sowohl die altersspezifische Teilnahme am Straßenverkehr als auch die Interessen an sozialen, ökologischen, ökonomischen und technischen Fragestellungen berücksichtigt. Eine sichere und verantwortungsbewusste Nutzung von Fahrrad und Mofa sowie eine begründete Auswahl der Verkehrsmittel und Verkehrswege stehen im Vordergrund.
Versetzung
In der Erprobungsstufe gibt es keine Versetzung, alle Schülerinnen und Schüler gehen in
Klasse 6 über. Ab Klasse 6 gibt es eine Versetzung. Versetzt wird, wer in allen
Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbringt. Genaueres regeln § 20, § 21
und § 24 der APO-SI.
Durch besondere individuelle Förderung und Programme wie "Komm mit" arbeiten die
Schulen an der Reduzierung der Zahl der "Sitzenbleiber" um möglichst vielen
Schülerinnen und Schülern eine Fortsetzung der Schullaufbahn in der vertrauten
Lerngruppe zu ermöglichen. Dies ist auch ein wichtiger Bestandteil der
Qualitätsoffensive Hauptschule.
à http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI-07-08.pdf
Versicherung
Alle Schülerinnen und Schüler sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt
sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, auf den Schulweg
und auf alle Veranstaltungen der Schule wie Ausflüge, Klassenfahrten und
Sportfeste. Wenn ein Unfall in der Schule passiert, erfahren Lehrerinnen und
Lehrer meist sofort davon. In anderen Fällen, zum Beispiel bei einem Unfall auf
dem Schulweg, muss die Schule so schnell wie möglich benachrichtigt werden.
Wahlfach
In Klasse 9 und
10 können die Schülerinnen und Schüler jeweils zu Beginn des Schuljahres wählen,
welches Fach im Bereich der musisch-künstlerischen Fächer sie besuchen möchten.
Zur Auswahl stehen die Fächer Kunst, Musik und Textilgestaltung.
Wahlpflichtunterricht
Wahlpflichtunterricht gibt es in den Klassen 7 bis 10 mit jeweils zwei Stunden
pro Woche. Die Schule macht den Schülerinnen und Schülern in diesem Bereich ein
erweitertes Lernangebot in den Lernbereichen Naturwissenschaften, Arbeitslehre,
Kunst und Musik. Im Rahmen eines Schulversuchs kann dort auch eine zweite
Fremdsprache angeboten werden.
Wechsel der Schulform
In den Klassen 5 und 6 wird in jedem Halbjahr, in den Klassen 7 und 8 wird am Schuljahresende
darüber beraten, ob eine Schülerin oder ein Schüler auf die Realschule oder auf
das Gymnasium wechseln kann. Insbesondere wenn eine Schülerin oder ein Schüler
in den Fächern mit Klassenarbeiten einen Notendurchschnitt von 2,0 erreicht hat,
berät die Schule die Eltern im Hinblick auf einen Wechsel. Auch am Ende der
Klasse 10 gibt es zahlreiche Anschlussmöglichkeiten. Neben einer
Berufsausbildung können sich die verschiedenen Bildungsgänge des Berufskollegs
oder z.B. nach einem guten mittleren Schulabschluss der Besuch der gymnasialen
Oberstufe anbieten.
Wirtschaftslehre
Wirtschaftslehre ist neben Technik und Hauswirtschaft ein Fach im Lernbereich
Arbeitslehre und wird von Klasse 7 bis 10 unterrichtet. In Wirtschaftslehre
erhalten die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse über das
Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsleben und über soziale Strukturen der
Gesellschaft. Zudem leistet der Unterricht in Wirtschaftslehre einen wichtigen
Beitrag zur Berufsorientierung.
Zeugnisse
Die Zeugnisse enthalten Noten für die Fächer sowie für das Arbeits- und
Sozialverhalten. Die Schulkonferenz kann entscheiden, die Noten für das Arbeits-
und Sozialverhalten durch Beschreibungen zu ergänzen. Auf den Zeugnissen ist
vermerkt, auf welchem Kursniveau die Leistungen in Englisch und Mathematik in
den Klassen 7 bis 9 erbracht wurden. Die Zeugnisse am Schuljahresende enthalten
ab Klasse 6 einen Vermerk über die Versetzung oder die Nichtversetzung.
Zentrale Prüfungen
Zentrale Prüfungen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch am
Ende der Klasse 10 durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben werden vom Ministerium
entwickelt. In der Klasse 10 Typ A entsprechen die Anforderungen der Prüfungen
dem Niveau des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10, in der Klasse 10 Typ B
liegen die Anforderungen auf dem Niveau des mittleren Schulabschlusses
(Fachoberschulreife). Die zentralen Prüfungen sind nur ein Teil des
Schulabschlusses. Sie werden ergänzt durch die Vornoten in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch und durch die Noten in den anderen Unterrichtsfächern.
Zweite Fremdsprache
In einem Schulversuch wird ab dem Schuljahr 2009/2010 der Unterricht in der
Herkunftssprache als zweite Fremdsprache an Hauptschulen als eigenständiges
Unterrichtsfach erprobt. Der Schulversuch beginnt mit den Sprachen Türkisch und
Russisch. Im weiteren Verlauf können auch andere Sprachen als zweite
Fremdsprache eingeführt werden, sofern die personellen und sächlichen
Voraussetzungen gegeben sind.
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