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Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Abiturprüfungen

Die Änderungsverordnung für die APO-GOSt sieht für das Abitur 2007 erstmals schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben vor. Damit sich die Schulen angemessen auf diese Prüfungen vorbereiten können, sind inhaltliche Vorgaben für alle Fächer erarbeitet worden.

Prüfungsaufgaben müssen auch in zentralen Verfahren auf möglichst konkrete Inhalte Bezug nehmen. Hierzu enthalten die vorhandenen Lehrpläne nicht die notwendigen Angaben, da sie angesichts der bisher dezentralen Prüfungsverfahren Inhalte und Themen weitgehend in die Verantwortung der Unterrichtenden gestellt haben. Vor diesem Hintergrund müssen mit Blick auf zentral gestellte Prüfungsaufgaben inhaltliche Festlegungen für den Unterricht in der Qualifikationsphase getroffen werden, die allen Prüflingen gleichermaßen als Grundlage für eine angemessene Auseinandersetzung mit zentralen Inhalten des jeweiligen Fachs dienen. Für das Abitur 2007 wurden deshalb für alle Fächer inhaltliche Vorgaben entwickelt, die als Basis für die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen im Abitur 2007 dienen.

Die Vorgaben basieren auf den Lehrplänen für die gymnasiale Oberstufe, die unverändert gelten. Sie beschränken sich ausschließlich auf konkretisierende inhaltliche Schwerpunkte ggf. bis hin zu genau bezeichneten Medien und Materialien, soweit dies erforderlich ist, um den Unterrichtenden einen Orientierungsrahmen zu geben und Schülerinnen und Schülern die vertiefte Bearbeitung von Fragestellungen entsprechend den in den Lehrplänen geforderten Anforderungsebenen zu ermöglichen. Mit dieser inhaltlichen Beschränkung lassen sie zugleich Raum für individuelle curriculare Entscheidungen der Lehrkräfte bei der Umsetzung der Vorgaben der Lehrpläne in ihrer Gesamtheit.

Die inhaltlichen Schwerpunkte stellen Setzungen dar, für die auf der Basis der Lehrpläne auch legitime Alternativen denkbar sind. Eine dauerhafte Kanonisierung ist deshalb insbesondere auch bezogen auf die vorgegebenen Medien und Materialien nicht vorgesehen.

Auch bei zentral gestellten Aufgaben muss Raum bleiben für individuelle Schwerpunkte von Schülerinnen und Schülern. Auswahlmöglichkeiten bei den Prüfungsaufgaben werden deshalb mindestens im Umfang der Vorgaben der Lehrpläne erhalten bleiben oder sogar darüber hinausgehen. Wo es in Einzelfällen fachlich geboten ist, wird darüber hinaus eine Vorauswahl durch die Lehrerinnen und Lehrer ermöglicht.

Lehrerinnen und Lehrer hatten Gelegenheit, zu den Entwürfen für die inhaltlichen Vorgaben bis zum 24. Januar 2004 Stellung zu nehmen. Bis zu diesem Termin sind annähernd 2300 Rückmeldungen eingegangen. Die Vorgaben sind darauf hin aus der Sicht der Praxis nochmals überprüft und angepasst worden. Die Neufassungen der inhaltlichen Vorgaben 2009, 2010 und 2011 zu den möglichen Prüfungsfächern liegen auf dem Standardsicherungsserver unter dem Menüpunkt "Zentralabitur NRW" zum Herunterladen bereit.

Hinweis: Der durch neue Einheitliche Prüfungsanforderungen der KMK ermöglichte Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher wurde in die Vorgaben für die zentral gestellten Prüfungsaufgaben 2007 im Abitur der fremdsprachlichen Fächer aufgenommen.

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