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Das Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I   (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/10 gibt es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang wird im Schuljahr 2012/2013 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer Schulzeit ablegen.

Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt:

  • Deutsch

  • Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde)

  • Mathematik

  • Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)

  • Englisch

  • Zweite , ggf. auch dritte Fremdsprache

  • Kunst, Musik

  • Religionslehre

  • Sport.

Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt. Die Schule kann ab Klasse 5 außerdem eine andere moderne Fremdsprache oder Latein anbieten. Ab der Klasse 6 wird eine zweite Fremdsprache unterrichtet; dies kann eine weitere moderne Fremdsprache oder Latein sein. In manchen Schulen besteht auch die Möglichkeit, bereits in Klasse 5 neben Englisch mit der zweiten Fremdsprache zu beginnen. Eine dritte Fremdsprache wird ab Klasse 8 zur Wahl gestellt.

Die Unterrichtsfächer in der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:

  • dem sprachlich-literarisch-künstlerischen
  • dem gesellschaftswissenschaftlichen
  • dem mathematisch-naturwissenschaftlichtechnischen Bereich.

Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen und die übrigen Pflichtbindungen ist eine gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler gesichert.

I. Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld
Deutsch, Englisch, Lateinisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch, Chinesisch, Spanisch, Griechisch, Türkisch, Niederländisch, Hebräisch, Neugriechisch, Portugiesisch, Kunst, Musik, Literatur

II. Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld
Geschichte, Sozialwissenschaften, Geographie, Philosophie, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Recht

III. Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld
Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Informatik, Technik, Ernährungslehre

Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an.

Als neue Bausteine gibt es darüber hinaus die Projektkurse und Vertiefungsfächer.

[Seitenanfang]Erprobungsstufe

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit: die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote des Gymnasiums heran. Sie beobachten und fördern die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, so wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungstermin angeboten. Auf Antrag der Eltern ist auch ein früherer Wechsel möglich, wenn dies im Interesse des Kindes geboten erscheint.

Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.

[Seitenanfang]Pflichtbereich, Wahlpflichtunterricht und Ergänzungsstunden

Die bisher erwähnten Fächer bilden den Pflichtbereich, der in den Klassen 5 bis 7 im Klassenverband unterrichtet wird. Für Fremdsprachen, Religionslehre und Sport oder bei differenzierter Förderung können Schülerinnen und Schüler aus Parallelklassen derselben Jahrgangsstufe in Gruppen zusammengefasst werden.

Individuelle Akzente können Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 im Wahlpflichtunterricht setzen, der zu dem Unterricht im Klassenverband hinzu kommt. Hier kann die Schule neben einer dritten Fremdsprache Fächer oder Fächerkombinationen im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlichen Schwerpunkt anbieten. Schulen mit einem künstlerischen Profil können außerdem Fächer oder Fächerkombinationen im künstlerischen Schwerpunkt anbieten. Jede Schülerin und jeder Schüler entscheidet sich für eines dieser Angebote.

Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind auch die Ergänzungsstunden. Das sind insgesamt 10 bis 12 Stunden in der Sekundarstufe I zur differenzierten Förderung. Fünf dieser Stunden sind der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Defiziten insbesondere in den Kernfächern vorbehalten.

[Seitenanfang]Abschlüsse

Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der 10. Klasse) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.

Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10)

Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden:

  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss

Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erworben.

Die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben.

Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase  erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium).

[Seitenanfang]Gymnasiale Oberstufe

Im verkürzten Bildungsgang gehen die Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung am Ende der Klasse 9in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufe 10) über, die mit der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und 12) fortgesetzt wird. Im 13- jährigen Bildungsgang umfasst die Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges sowie bestandener Abiturprüfung haben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife erworben.

Sie befähigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.

[Seitenanfang]Gebundene Ganztagsschule

Am 15.4.2008 hat die Landesregierung entschieden, bis zum 1.8.2010, jeweils beginnend in der fünften Klasse, zunächst 216 Gymnasien und Realschulen die Möglichkeit zu geben sich zu gebundenen Ganztagsschulen weiterzuentwickeln. Danach soll der Ausbau bedarfsgerecht fortgesetzt werden.

Mit Erlass vom 24.4.2009 hat das Schulministerium den inhaltlichen und finanziellen Rahmen des gebundenen Ganztags in der Sekundarstufe I definiert:

  • Die verpflichtende Anwesenheit für alle Schülerinnen und Schüler umfasst nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz an drei Tagen einen Mindestzeitrahmen von sieben Zeitstunden, also in der Regel von 8 bis 15 Uhr.

  • Darüber hinaus bietet die Schule für die Schülerinnen und Schüler, die nicht an selbst organisierten privaten Freizeitaktivitäten teilnehmen können, in freiwilligen Angeboten ausreichend neue Anregungen (von der Theatergruppe zur Schülerfirma).

  • Zusätzliche Förderangebote und Hausaufgabenbetreuung bieten wichtige Unterstützung, um Leistungsrückstände zu vermeiden und Belastungen außerhalb des schulischen Ganztags zu minimieren.

  • Da Hausaufgaben weitgehend in den Ganztag verlagert werden, bleibt genügend Zeit für eigene Freizeitaktivitäten außerhalb der Schule.

  • Die Schulen erhalten für den Ganztag einen 20% igen Lehrerstellenzuschlag, der bis zu einem  Drittel für die Mitwirkung außerschulischer Partner, beispielsweise aus Jugendhilfe, Kultur und Sport, aber auch für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer oder Schülertutorinnen und Schülertutoren verwandt werden kann.

[Seitenanfang]Pädagogische Übermittagbetreuung

An Gymnasien, die nicht im gebundenen Ganztag sind, wird aufgrund der schrittweisen Erhöhung der Stundentafel in der Sekundarstufe I an einzelnen Tagen Nachmittagsunterricht erforderlich. Durch entsprechende Erlasse zu Hausaufgaben, Umfang des Nachmittagsunterrichts und Pausen wird eine altersgemäße Gestaltung der Lernzeiten sichergestellt. Diese Erlasse regeln auch die erforderliche Beteiligung der Eltern an den Planungen und Entscheidungen zur Pausengestaltung und Unterrichtsverteilung auf die Wochentage.

Die entsprechenden Erlasse finden Sie hier: ("Pausen" 12 - 62 Nr. 1 und "Hausaufgaben" 12 - 31 Nr. 1)

Für die Schulen werden über die folgenden Programme notwendige Ressourcen für die pädagogische Übermittagbetreuung bereitgestellt:

  • Über das Programm "Geld oder Stelle" wurden die personellen Voraussetzungen für Aufsicht, Betreuung und Pausenangebote geschaffen.
  • Über das "1.000-Schulen-Programm" gibt es Landeszuschüsse für Baumaßnahmen und Ausstattung.

Insgesamt hat die Landesregierung für die Maßnahmen im Rahmen der Ganztagsoffensive für die Jahre 2009 und 2010 zusätzlich 175 Mio. Euro bereitgestellt. Hierzu gehören auch die Maßnahmen zur pädagogischen Übermittagbetreuung.

Aus dem sogenannten  Konjunkturpaket II stellt die Landesregierung darüber hinaus den Kommunen 2,38 Milliarden Euro zur Verfügung, die jetzt auch für Investitionen in Ganztagsschulen und pädagogische Übermittagbetreuung genutzt werden können.

 

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