Doppeljahrgang
1. Sind die Schülerinnen und Schüler des Doppeljahrgangs, die noch die sechsjährige Sekundarstufe I durchlaufen haben, auch schon von Änderungen betroffen?Ja, denn die Regelungen der Kultusministerkonferenz müssen für alle Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden, die 2011 in die Qualifikationsphase eintreten. Diese Schülergruppe ist von drei wesentlichen Änderungen betroffen, die auch für den verkürzten Bildungsgang gelten:
Zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache müssen unter den Abiturfächern sein.
Die in der gymnasialen Oberstufe neu einsetzende Fremdsprache kann nicht mehr Leistungskurs sein.
Die Berechnung der Gesamtqualifikation im Abitur ist geändert.
2. Wird es am Gymnasium im "Doppeljahrgang" wegen der
doppelten Schüleranzahl ein größeres Fächerangebot in der gymnasialen Oberstufe
geben?Dies ist nicht möglich, denn die Schule muss auf ein verlässliches, kontinuierliches Fächerangebot achten. Dies ist insbesondere für Rückgänger und Wiederholer wichtig.
3. Wird der "Doppeljahrgang" gemeinsam unterrichtet?In der Einführungsphase ist dies bis auf weiteres für die Kernfächer nicht zulässig, damit eventuelle Unterschiede im Lernstand zwischen den beiden Bildungsgängen in diesem Jahr noch angeglichen werden können. Ab der Qualifikationsphase ist gemeinsamer Unterricht in allen Fächern möglich. Im Jahr 2013 legen die beiden Jahrgänge gemeinsam einheitliche Abiturprüfungen ab.
Wochenstunden
4. Welcher Wochenstundenrahmen ist für die gymnasiale Oberstufe des verkürzten Bildungsgangs vorgesehen?Insgesamt sind 102 Wochenstunden für die drei Jahre der gymnasialen Oberstufe vorgesehen. Im Durchschnitt entfallen auf jede Jahrgangsstufe somit 34 Wochenstunden. Dabei soll eine Bandbreite von 32 - 36 Wochenstunden je Jahrgangsstufe eingehalten werden.
5. Wie wird der erhöhte Wochenstundenrahmen inhaltlich
gefüllt?Über die Belegung der Pflichtfächer hinaus können weitere Wahlfächer, ein Projektkurs oder Vertiefungsfächer belegt werden.
6. Inwieweit darf der Rahmen von insgesamt 102 Wochenstunden unter- oder überschritten werden?Eine Unterschreitung um bis zu 2 auf insgesamt 100 Wochenstunden kann die Schulleitung zulassen. Im Einzelfall kann der Wochenstundenrahmen mit Zustimmung der Eltern geringfügig überschritten werden, wenn
ein entsprechendes schulisches Angebot besteht,
die Blockung des Jahrgangs und damit die Stundenpläne der Mitschülerinnen und Mitschüler nicht beeinträchtigt werden und
der Fachunterricht eine angemessene Teilnehmerzahl nicht überschreitet.
7. Haben Oberstufenschüler bei 34 Wochenstunden Anspruch auf eine Mittagspause?In der Oberstufe wird eine Orientierung an den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes empfohlen (auch wenn es für den Schulbereich keine Geltung hat), d.h. bei mehr als sechs Zeitstunden Unterricht müssen Pausen im Umfang von insgesamt einer Zeitstunde eingeräumt werden. Die Entscheidung über die Rhythmisierung des Schultags in der Oberstufe mit den entsprechenden Pausen liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schule.
8. Ist eine Ganztagsoffensive mit entsprechenden Ressourcen auch für die Oberstufe geplant?Nein, denn die Oberstufenschüler sind nicht in demselben Maße auf Aufsicht und Betreuung angewiesen wie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Selbstverständlich stehen die im Rahmen der Ganztagsoffensive erstellten Einrichtungen wie z.B. eine Cafeteria auch den Oberstufenschülerinnen und -schülern zur Verfügung.
Struktur der gymnasialen Oberstufe
9. Wie ist der Weg zum Abitur organisiert?Die gymnasiale Oberstufe ist an allen Gymnasien und Gesamtschulen gleich gestaltet und beginnt mit der einjährigen Einführungsphase (Gymnasium: Klasse 10; Gesamtschule: Jahrgangsstufe 11). Hieran schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase an. Dies gilt entsprechend auch für die Berufsgymnasien.
10. Worin unterscheiden sich Einführungsphase und Qualifikationsphase? In der Einführungsphase werden Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Hier erwerben sie alle inhaltlichen und methodischen Voraussetzungen, um den Anforderungen der Qualifikationsphase zu genügen, die die Kultusministerkonferenz verbindlich festgelegt hat und die in den Lehrplänen verankert sind. Am Ende der Einführungsphase steht die Versetzung in die Qualifikationsphase, in der sich die Schülerinnen und Schüler für die Abiturprüfung qualifizieren. Die hier erbrachten Leistungen gehen in die Gesamtbewertung für das Abitur ein. Zwischen den beiden Schuljahren der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzung.
Wiederholung/Nachprüfung
11. Gibt es bei Nichtversetzung am Ende der Einführungsphase die Möglichkeit einer Nachprüfung?Schülerinnen und Schüler können am Ende der Einführungsphase im Falle einer Nichtversetzung in einem Fach, in dem mangelhafte Leistungen erbracht wurden, eine Nachprüfung ablegen, wenn sie durch die Verbesserung dieser einen mangelhaften Leistung die Versetzungsbedingungen erfüllen. Bei der Wiederholung der Einführungsphase entfällt die Möglichkeit der Nachprüfung.
12. Kann in der Qualifikationsphase eine Wiederholung erfolgen?Zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr der Qualifikationsphase erfolgt keine Versetzung. Kann eine Schülerin oder ein Schüler in der Qualifikationsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten, besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag in die darunter liegende Jahrgangsstufe zurückzutreten. Die Entscheidung über eine Wiederholung trifft die Konferenz der Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten. Sollten die Leistungen am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr möglich machen, müssen je nach Zeitpunkt das erste Jahr oder das zweite und dritte Halbjahr der Qualifikationsphase wiederholt werden.
13. Kann die Abiturprüfung wiederholt werden?Die nicht bestandene Abiturprüfung kann unabhängig von der Höchstverweildauer an der Schule einmal wiederholt werden.
Kursformen/Belegverpflichtungen in der gymnasialen Oberstufe
14. Wie unterscheiden sich Grund- und Leistungskurse? Welche
Fächer müssen in der gymnasialen Oberstufe belegt werden?Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers findet in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer statt. Ergänzend steht den Schulen das internetbasierte Beratungsprogramm "LuPO" (Laufbahn- und Planungstool Oberstufe) zur Verfügung, (siehe Nr. 38.). Umfangreiche Informationen finden Sie zudem im Bildungsportal des Schulministeriums
- in den Broschüren zur gymnasialen Oberstufe:
2011/2012
(Die aktuelle Broschüre wird jeweils im Spätherbst an alle Schülerinnen und
Schüler ausgehändigt, die im darauf folgenden Schuljahr in die gymnasialen
Oberstufe eintreten.)
- im § 11 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe
gültig ab Schuljahr 2010/11 für G8 am Gymnasium, ab Schuljahr 2011/12 für Gesamtschulen
gültig ab Schuljahr 2010/11 für G9 am Gymnasium und für Gesamtschulen
- in den Power-Point-Präsentationen
Latinum/Kleines Latinum
15. Wann wird das
Latinum im G9-Bildungsgang erworben, wann im G8-Bildungsgang? Wann wird bei
Auslandsaufenthalt oder Vorversetzung in der Einführungsphase das Latinum
erworben? Wie erwerben Schülerinnen und Schüler das Kleine Latinum?Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter:
Merkblatt zum Latinum
Latinum
Übergänge in andere Schulformen
16. In welche Jahrgangsstufe gehen Schülerinnen und Schüler der Real-, Haupt- und Gesamtschulen über, wenn sie nach
sechsjähriger Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium eintreten?Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen ist einheitlich mit einjähriger Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase gestaltet. Die Einführungsphase beginnt also für die o.g. Schülergruppen an der Gesamtschule mit der Jahrgangsstufe 11, am Gymnasium mit der Jahrgangsstufe 10. Der Eintritt in die Einführungsphase eines Gymnasiums aus anderen Schulformen bedeutet keine Wiederholung der Jahrgangsstufe 10.
17. Können Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Bildungsgangs am Gymnasium am Ende der Sekundarstufe I
weiterhin in die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule wechseln?Ja, sie treten nach Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 11) ein. Ein Anspruch auf Schulwechsel ist grundsätzlich nicht gegeben.
18. Ist am Ende der Sekundarstufe I des Gymnasiums ein
Schulformwechsel möglich? Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium bei Versetzung am Ende der Sekundarstufe I verlassen möchten, können
in einen Bildungsgang des Berufskollegs wechseln. Sollte die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht worden sein,
so ist der Übergang in das Berufliche Gymnasium am Berufskolleg möglich. Sollte ein Ausbildungsvertrag vorliegen, so kann auch der
duale Ausbildungsweg eingeschlagen werden.
Ein Übergang in die Klassen 9 oder 10 einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule ist nicht möglich.
Abschlüsse (G8)
19. Wann erwerben Gymnasiasten den Mittleren Schulabschluss?Am Ende der Einführungsphase, i. d. R. mit Versetzung in die Qualifikationsphase, ggf. auch unter den Bedingungen eines "gleichwertigen Abschlusses" (siehe Nr. 20.)
20. Wie erwerben Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium nicht in die Einführungsphase versetzt werden,
ihren Mittleren Schulabschluss?Diesen Schülerinnen und Schülern steht, wenn sie von der Möglichkeit der Wiederholung oder des "gleichwertigen Abschlusses" keinen Gebrauch machen möchten, der Übergang in einen entsprechenden Bildungsgang des Berufskollegs offen, wo sie den Mittleren Schulabschluss erwerben können.
21. Welchen Abschluss haben nicht versetzte Gymnasiasten am
Ende der Einführungsphase?Es werden "gleichwertige Abschlüsse" verliehen: Sofern die Versetzungsbedingungen der Realschule erfüllt werden, wird der Mittlere Schulabschluss verliehen, ansonsten - nach Maßgabe der Bestimmungen für den Hauptschulabschluss Klasse 10 - ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss. Der einfache Hauptschulabschluss wurde schon nach Klasse 9 erworben (nach den Versetzungsbestimmungen der Hauptschule).
22. Wann wird der schulische Teil der Fachhochschulreife
erworben? An Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs wird der schulische Teil der Fachhochschulreife frühestens nach zwei aufsteigenden Halbjahren der Qualifikationsphase erworben.
Auslaufend können Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 nach zehn Schuljahren in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten, den schulischen Teil der Fachhochschulreife mit Versetzung in die Qualifikationsphase erwerben.
In Verbindung mit einem praktischen Teil erwerben Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule.
Alle Details finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter:
Merkblatt zur Fachhochschulreife
Auslandsaufenthalt
23. Sind Auslandsaufenthalte weiterhin möglich?Die derzeitigen Regelungen hinsichtlich des Auslandsaufenthalts sind auf den verkürzten Bildungsgang übertragen worden. Auf dieser Grundlage bietet sich ein Auslandsjahr im Anschluss an die Sekundarstufe I während der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an (Klasse 10). Die Entscheidung, ob nach Rückkehr der Eintritt in die Qualifikationsphase erfolgen kann oder die Einführungsphase durchlaufen werden muss, ist gemäß § 4 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung (APO-GOSt) abhängig vom Leistungsbild vor Weggang. Die Entscheidung über die Beurlaubung trifft im Rahmen dieser Vorgaben die Schulleitung. Alle Details auch zu ggf. anderen möglichen Zeitpunkten des Auslandsaufenthaltes finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter:
Merkblatt zum Auslandsaufenthalt
24. Wann erwirbt ein Gymnasiast, der in der Einführungsphase für ein Jahr ins Ausland gehen möchte und anschließend unmittelbar in die Qualifikationsphase
übertritt, den Mittleren Schulabschluss?Nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase.
Zentrale Prüfungen 10
25. Müssen in der Einführungsphase des verkürzten Bildungsgangs am Gymnasium noch zentrale Prüfungen 10 geschrieben
werden?Da am Ende der Klasse 9 am Gymnasium kein mittlerer Schulabschluss vergeben wird, entfallen dort die entsprechenden Prüfungen (ZP 10). Im Schuljahr 2010/11 nehmen die Schülerinnen und Schüler des ersten verkürzten Jahrgangs, ab 2011/12 alle Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen stattdessen an zentralen Vergleichsklausuren am Ende der Einführungsphase teil (siehe Nr. 26). Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Real und Gesamtschulen sowie die Abendrealschülerinnen und -schüler nehmen weiterhin an den Zentralen Prüfungen (ZP 10) teil.
Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase
26. Zu welchem Zweck werden zentrale Klausuren am Ende der
Einführungsphase geschrieben?Die Klausuren dienen der Standardsicherung am Ende der Einführungsphase und geben im Hinblick auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase wertvolle Rückmeldungen hinsichtlich des erreichten Kompetenzniveaus. Alle Details finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zur-uebersicht/zentrale-klausuren-s-ii/zentrale-klausuren.html
27. In welchen Fächern werden die zentralen Klausuren
geschrieben?In den Fächern Deutsch und Mathematik. Da in den modernen Fremdsprachen die Möglichkeit, eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung zu ersetzen, gefördert werden soll, ist zunächst keine zentrale Klausur in den Fremdsprachen vorgesehen. Alle Details finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zur-uebersicht/zentrale-klausuren-s-ii/zentrale-klausuren.html
28. Wieso müssen Haupt-, Real- und Gesamtschüler auch an den
zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase teilnehmen (Doppelbelastung)?Diese Klausuren sind nicht vergleichbar mit den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10, die sich auf den Mittleren Abschluss am Ende der Sekundarstufe I beziehen, sondern dienen der Vergewisserung über die erforderlichen Kompetenzen für einen erfolgreichen Durchgang durch die Qualifikationsphase bis zum Abitur. Sie unterscheiden sich daher von den zentralen Prüfungen am Ende der Sekundarstufe I. Sie ersetzen eine Klausur und gehen wie eine "normale" Klausur in die Bewertung ein. Mündliche "Abweichungsprüfungen" entfallen. Nicht nur für Schülerinnen und Schüler des verkürzten Bildungsgangs, sondern auch für diejenigen, die aus anderen Schulformen in die Oberstufe wechseln, ist dies eine wichtige Vergewisserung über den erreichten Lernstand und ggf. noch aufzuholende Defizite.
Facharbeit
29. Bleibt es dabei, dass alle Schülerinnen und Schüler eine
Facharbeit schreiben?In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses. Eine zusätzliche, freiwillige Erstellung der Facharbeit kann zugelassen werden, wenn die Schule dies vorsieht.
Vertiefungsfächer
30. Was sind Vertiefungsfächer?Vertiefungsunterricht dient der Sicherung und fachlichen Vertiefung der in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und fortgeführten Fremdsprachen zu vermittelnden Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler, die zur Angleichung von Lernvoraussetzungen oder zum Ausgleich von Defiziten individuell gefördert werden müssen. Details finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/vertiefungsfaecher-sii905/vksii-angebot-home/vksii-vertiefungsfaecher.html
31. Müssen die Schulen Vertiefungsunterricht anbieten?Die Vertiefungsfächer sind als integraler Bestandteil des Unterrichtsangebotes einzurichten. In Umfang und Ausgestaltung orientieren sie sich an Möglichkeiten und Bedarfen der Schule.
32. Welche Voraussetzungen gibt es für die Teilnahme am
Vertiefungsunterricht?Vertiefungskurse dienen ausschließlich dem Ausgleich von Defiziten, die ggf. die Schullaufbahn gefährden können. Die Schule kann vor diesem Hintergrund Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme ausschließen oder die Teilnahme dringend nahelegen. Die Entscheidung trifft letztlich die Schulleitung.
33. Dürfen Vertiefungsfächer eingerichtet werden, um besonders
begabte Schülerinnen und Schüler im Kernfachbereich in ihren Begabungen weiter
zu fördern?Nein, Vertiefungsunterricht ist der Angleichung bei Leistungsdefiziten vorbehalten.
34. Dürfen Schülerinnen und Schüler des Doppeljahrgangs, die
noch die sechsjährige Sekundarstufe I durchlaufen haben, auch Vertiefungsfächer
wählen?Dieser Baustein steht mit absoluter Priorität in der Übergangsphase dem verkürzten Bildungsgang mit der höheren Wochenstundenzahl (34 WST je Jahrgangsstufe) zur Verfügung. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Projektkurse
35. Was sind Projektkurse?Projektkurse sind neben den Vertiefungsfächern der zweite neue Baustein der gymnasialen Oberstufe. Der thematische Schwerpunkt bezieht sich auf ein oder zwei Fächer, die in der Qualifikationsphase als Grund- oder Leistungskurs, ggf. auch als Zusatzkurs in den Fächern Sozialwissenschaften und Geschichte zeitgleich oder im Vorfeld belegt werden (Referenzfächer). Projektkurse sollen selbstständiges, strukturiertes und kooperatives Arbeiten sowie Darstellungskompetenz in individuellen Schwerpunkten fördern und Exzellenz in diesen Wahlbereichen ermöglichen. Sie werden im Umfang von zwei Grundkursen auf die Belegung angerechnet. Entsprechend kann die Abschlussnote in doppelter Wertung in die Berechnung der Gesamtqualifikation des Abiturs einfließen. Alternativ können Projektkurse auch als besondere Lernleistung in das Abitur eingebracht werden. Alle Details zu Projektkursen finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums unter: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/projektkurse_sii/angebot-home_sii/angebot-home.html
Abiturprüfung
36. Was ist bei der Wahl der Abiturfächer zu beachten?Die vier Abiturfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken (sprachlich-literarisch-künstlerisches, gesellschaftswissenschaftliches,
mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld). Kunst und Musik decken das erste Aufgabenfeld nicht ab. Sport und
Religion sind keinem Ausgabenfeld zugeordnet.
Das erste Leistungskursfach muss eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft
oder Deutsch sein.
Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein.
Religion und Sport können nicht gleichzeitig als Abiturfächer gewählt werden. Religion kann als Fach der Abiturprüfung das
gesellschaftliche Aufgabenfeld vertreten.
Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers findet in der Schule durch die Beratungslehrerin oder
den Beratungslehrer statt. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Wahrnehmung aller Beratungsangebote verpflichtet.
Umfangreiche Informationen finden Sie auch im Bildungsportal des Schulministeriums
- in den Broschüren zur gymnasialen Oberstufe:
2010/11 für G8 und G9
(Die aktuelle Broschüre wird jeweils im Spätherbst an alle Schülerinnen und
Schüler ausgehändigt, die im darauf folgenden Schuljahr in die gymnasiale
Oberstufe eintreten.)
- im § 11 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die gymnasiale Oberstufe
gültig ab Schuljahr 2010/11 für G8 am Gymnasium, ab Schuljahr 2011/12 für Gesamtschulen
gültig ab Schuljahr 2010/11 für G9 am Gymnasium und für Gesamtschulen
- in den Power-Point-Präsentationen
Sonstige Fragen
37. Gibt es für den verkürzten Bildungsgang neue Lehrpläne?Für die Sekundarstufe I liegen sie vor. Da sich an der Struktur der Oberstufe im Grundsatz nichts ändert, haben hier die "alten" Lehrpläne Sek. II weiterhin Bestand. Lehrpläne können kostenpflichtig bestellt werden unter: http://www.schul-welt.de/produktdetail.asp?sessionid=5616-5451583-872216&ID=GO
38. Gibt es Hilfen bei der Laufbahnberatung?Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers erfolgt in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer. Zusätzlich prüfen die Oberstufenkoordinatorin oder der Oberstufenkoordinator die Richtigkeit der Schullaufbahn. In problematischen Einzelfällen ist das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen. Einzelfallentscheidungen in besonders begründeten Fällen trifft die jeweils zuständige obere Schulaufsicht bei der Bezirksregierung nach Beratung mit der Schulleitung.
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Anschrift |
Tel. / Fax |
Mail / Internet |
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Bezirksregierung |
Tel.: 02931-82- 0 |
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Fax: 02931/82-2520 |
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Bezirksregierung |
Tel.: 05231-71- 0 |
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Fax:05231-71-1295 Fax: 05231-71-1297 |
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Bezirksregierung Düsseldorf Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf |
Tel.: 0211-475- 0 |
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Fax: 0211-475-2671 |
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Bezirksregierung |
Tel.: 0221-147- 0 |
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Fax: 0221-147 3185 |
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Bezirksregierung Münster |
Tel.: 0251-41- 10 |
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Fax: 0251-411-2525 |
Die Broschüren zur gymnasialen Oberstufe geben konkrete Erläuterungen und Laufbahnbeispiele:
2010/11 für G8 und G9
(Die aktuelle Broschüre wird jeweils im Spätherbst an alle Schülerinnen und
Schüler ausgehändigt, die im darauf folgenden Schuljahr in die gymnasiale
Oberstufe eintreten.)
Den Schulen steht zudem "LuPO" (Laufbahn- und Planungstool
Oberstufe) zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein internetbasiertes
Beratungsprogramm, das in erster Linie die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie die Beratungslehrerinnen und -lehrer bei
der Planung und Organisation der
gymnasialen Oberstufe an ihrer Schule unterstützt. Um mit dem Programm arbeiten zu können, ist es notwendig, dass jede Schule individuell die für sie geltenden Laufbahndaten eingibt, z. B. das Fächerangebot der Schule, mögliche Leistungskursangebote, usw. Das Tool hat den Vorteil, dass Planungsfehler sofort angezeigt und erläutert sowie fehlende
Daten eingefordert werden. Schülerinnen und Schülern kann ihre Schule das
Planungstool zur Verfügung stellen, um ggf. mit den Eltern erste individuelle
Planungsüberlegungen anzustellen. Dies ersetzt aber in keinem Fall die
allgemeine und individuelle Beratung in der Schule, für die neben der
Schulleitung die Beratungslehrerinnen und -lehrer sowie die
Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren zuständig sind.![[Seitenanfang]](../../../../../_system/hoch.gif)
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