Zum Schuljahr 2010/11 sind an den nordrhein-westfälischen Gymnasien gleichzeitig zwei Jahrgänge (G 8 und G 9) in die Oberstufe eingetreten, die 2013 die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Die Schulen, aber auch die Hochschulen und der Ausbildungsbereich, müssen auf die damit verbundenen Herausforderungen rechtzeitig vorbereitet sein. Im Hochschulbereich wird die Reduzierung der Schulzeit auf zwölf Jahre zu einer erhöhten Nachfrage nach Studienplätzen führen. Aber auch auf den Arbeitsmarkt wird zum fraglichen Zeitpunkt eine höhere Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern zukommen.
Die Landesregierung hat daher eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu den Auswirkungen der Schulzeitverkürzung an Gymnasien (IMAG) eingerichtet, die vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung geleitet wird und der alle betroffenen Fachministerien angehören. In der Arbeitsgruppe werden die erforderlichen Maßnahmen besprochen und koordiniert. Die IMAG tagt in regelmäßigen Zeitabständen.
Aufgrund der demographischen Entwicklung, der Aussetzung der Wehrpflicht und der Schulzeitverkürzung mit doppelten Abiturjahrgängen stehen vor allem die alten Bundesländer vor einem erheblichen Zuwachs an Schulabsolventen mit Hochschulzugangsberechtigung.
Nach den aktuellen Prognosen des Schulministeriums werden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013
mit Fachhochschulreife und Hochschulreife erwartet.
Das wäre gegenüber 2012 ein Plus von rd. 45.000 Studienberechtigten. Das zeigt, dass von einer Verdopplung des Abiturientenjahrgangs nicht gesprochen werden kann, weil die Schulzeitverkürzung nur die Gymnasien betrifft, nicht aber die Gesamtschulen und Berufskollegs.
Erfahrungsgemäß streben nicht alle Studienberechtigten ein Studium an, einige starten z.B. eine Berufsausbildung im dualen System. Auch beginnen nicht alle Studieninteressierten sofort nach dem Schulabschluss mit einem Studium, sondern entscheiden sich zunächst für einen Freiwilligendienst, ein Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt. Dies sind Gründe dafür, dass die Zahl der Studienberechtigten höher ist als die Zahl der Studienanfänger.
Die Planungen für den daraus resultierenden Aufwuchs an Studienanfängerplätzen orientieren sich im Rahmen des Hochschulpakts von Bund und Ländern an der Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK). Bisher stellt die Vorausberechnung aus dem Jahr 2009 die Planungsgrundlage dar. Sie geht für 2013 in Nordrhein-Westfalen von 111.000 Studienanfängerinnen und Studienanfängern aus. Die Finanzierung des Hochschulpakts ist an die KMK-Prognose gekoppelt. Nachdem die Studienanfängerzahl den Prognosewert bereits das zweite Jahr in Folge übertroffen hatte, wurde Anfang 2012 von der KMK eine neue Vorausberechnung vorgelegt. Laut dieser neuen Prognose wird die Zahl der zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger während der Laufzeit des Hochschulpakts II (2011 - 2015) deutlich höher liegen, als bisher erwartet. Für Nordrhein-Westfalen werden im Zeitraum von 2011 bis 2015 insgesamt ca. 157.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger gegenüber der Ausgangszahl aus 2005 erwartet. Bislang wurde von etwa 100.000 ausgegangen. Verglichen mit der Prognose aus dem Jahr 2009 erwartet die KMK somit pro Jahr weitere 10.000 bis 12.000 Studienanfängerinnen und Studienfänger mehr in Nordrhein-Westfalen als bisher.
Die Landesregierung hat die folgenden Maßnahmen initiiert.
Weitreichende Unterstützungs- und Informationsangebote für Schulen, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
Schülerinnen und Schüler des letzten neunjährigen und des ersten achtjährigen Bildungsgangs am Gymnasium können, ebenso wie Seiteneinsteiger aus anderen Schulformen, den "Doppeljahrgang" vom Schuljahr 2010/11 bis zum Abitur 2013 in weitgehend gleichen Strukturen und nach identischen Lehrplänen durchlaufen und die schriftlichen Prüfungen im Abitur mit gleichen Aufgaben ablegen.
Zur besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler des verkürzten Bildungsgangs sieht die Ausbildungsordnung in Nordrhein-Westfalen Vertiefungskurse vor. In bis zu 6 dieser Förderkurse können mögliche Defizite aufgearbeitet und die Vorbereitung auf die Abiturprüfungen unterstützt werden.
Die Broschüren "Das achtjährige Gymnasium in Nordrhein-Westfalen", "Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen", umfangreiche Informationen zu "häufig gestellten Fragen" im Bildungsportal Nordrhein-Westfalen sowie Power-Point-Präsentationen zur Beratung der Schulleitungen und Lehrkräfte sowie zur Beratung der Schülerinnen und Schüler und Eltern dienen der umfassenden und differenzierten Information aller Beteiligten.
Ein internetbasiertes Tool für die Laufbahnberatung in den Schulen und zur Berechnung der Gesamtqualifikation im Abitur, das auch Schülerinnen und Schülern zur persönlichen Planung zur Verfügung gestellt werden kann, steht zur Erleichterung der Organisation und zur Sicherung der Schülerlaufbahnen zur Verfügung. Entsprechende landesweite Schulungen haben im November/Dezember 2009 stattgefunden.
Handreichungen und im Unterricht erprobte Beispiele für neue Elemente der Ausbildungsordnung wie Vertiefungskurse, Projektkurse oder optionale mündliche Prüfungsanteile in fremdsprachlichen Klausuren stehen zur Verfügung. Zur Vorbereitung der zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase in Mathematik und Deutsch stehen Beispielaufgaben und weitere Informationen bereit.
Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2010/2011 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind, wurden am 09.07.2010 die Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Aufgaben im Abitur 2013 im Unterricht der Qualifikationsphase bekanntgegeben (ABl. NRW 09/10 S. 469). Bei den Vorgaben für 2013 wurde wiederum die grundsätzliche Struktur der Vorgaben der Vorjahre beibehalten. Nur in wenigen Fächern wurden geringfügige inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Dies betrifft die Fächer Deutsch, Evangelische Religionslehre, Jüdische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Kunst und Technik. Für das Fach Latein weisen die Vorgaben die inhaltlichen Schwerpunkte, Methoden und Medien für die Prüfung zum Erwerb des Latinums aus, die ab 2013 an die Stelle der Erweiterungsprüfung tritt. Mit den Änderungen wird folgenden Wünschen der Schulen Rechnung getragen:
Durch die frühe Lage der Osterferien 2013 bleiben nahezu drei vollständige Monate (April, Mai, Juni) zur Abwicklung des Abiturverfahrens. Dies reduziert den Zeitdruck für die Korrektur der doppelten Anzahl von Klausuren und für die mündlichen Prüfungen. Um den Schulen eine rechtzeitige Planung zu ermöglichen, wurden die Rahmen- und Fachprüfungstermine für das Abitur 2013 bereits am 22.02.2011 festgelegt und veröffentlicht (ABl.NRW.03/11 S. 139).
Beratungs- und Dialogprozess
Der Doppelte Abiturjahrgang befindet sich im Schuljahr 2012/2013 im zweiten Jahr (Qualifikationsphase Q2) der dreijährigen gymnasialen Oberstufe.
In Schulleiterdienstbesprechungen, einer Veranstaltung mit den 18 Gymnasien, die den achtjährigen Bildungsgang um ein Jahr vorgezogen haben, in Gesprächen mit den Schulleitervereinigungen, den Landeselternschaften der Gymnasien und Gesamtschulen und der LandesschülerInnenvertretung sowie in einem ständigen Austausch mit der oberen Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen wurde das Thema Doppeljahrgang erörtert. Neben der Intensivierung des Dialogs mit den genannten Akteuren sind im Schuljahr 2012/2013 auch Gespräche mit den Vorsitzenden der Lehrerverbände geplant.
Monitoring
Schülerinnen und Schüler des verkürzten Bildungsgangs haben aufgrund des neuen Prüfungsrechts erstmalig am Ende des Schuljahres 2010/2011 in Deutsch und Mathematik verpflichtend an zentralen Klausuren mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben teilgenommen. Den Gymnasien war es freigestellt, auch im parallelen G9-Bildungsgang die zentralen Klausuren zu schreiben. Von allen 626 Gymnasien wurden in 283 in Mathematik sowie in 176 in Deutsch zentrale Klausuren in beiden Bildungsgängen geschrieben. Mit einem Mittelwert der Prüfungsnote von 2,9 in beiden Fächern wurden keine Leistungsunterschiede zwischen den Bildungsgängen festgestellt. Dieser Befund deckt sich mit Notenvergleichen des Doppeljahrgangs anderer Bundesländer.
Von den 18 Gymnasien mit vorgezogener Schulzeitverkürzung liegen erste Ergebnisse zum Abitur 2012 vor. Danach gibt es bei den Abiturdurchschnittsnoten im Vergleich zwischen G8 und G9 keine signifikanten Unterschiede, die G8-Schülerinnen und Schüler schneiden sogar minimal besser ab. Auf der Grundlage der Rückmeldungen und ersten Auswertungen ist davon auszugehen, dass auch in Nordrhein-Westfalen wie bereits in den meisten anderen Bundesländern keine qualitativen Leistungsunterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern des Doppeljahrgangs festzustellen sind.
Auf der Grundlage der bisherigen Datenerhebung werden auch im kommenden Jahr die Abiturleistungen der G8- und G9-Schülerinnen und - Schüler vergleichend analysiert.
Schuljahr 2012/2013 und Abitur 2013
Durch geeignete Maßnahmen wird ein reibungsloser Ablauf des Abiturs 2013 gewährleistet . Die Beratungslehrerinnen und -lehrer sind flächendeckend auf Veränderungen des Prüfungsrechts im Abiturbereich vorbereitet worden, Merkblätter und ein angepasstes Computerprogramm unterstützen die Schulen bei der Berechnung der Gesamtqualifikation für die Abiturzulassung. Der Abiturerlass vom 18.06.2012 sieht als besonderes Zugeständnis an die extreme Organisationsbelastung der Schulen durch die doppelte Zahl der Prüflinge zwei Erleichterungen vor, nämlich den Wegfall der externen Zweitkorrektur bei Prüfungsarbeiten sowie großzügige Möglichkeiten für die Schule, in Eigenverantwortung angemessene Prüfungszeiträume für die große Zahl mündlicher Prüfungen zur Verfügung zu stellen.
| Monitoring und Beratung der Hochschulen beim Aufbau von Aufnahmekapazitäten in den verschiedenen Lehreinheiten |
Seit dem Jahr 2011 werden die Hochschulen mit einem Monitoringverfahren bei der Umsetzung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen durch das MIWF begleitet. Dieses Verfahren wurde im Frühjahr 2012 grundlegend neu gestaltet.
Die Hochschulen sind hinsichtlich des Ausbaus ihres Lehrangebots sehr gut aufgestellt. Die Aufnahmeziele, die mit den Hochschulen für das Jahr 2011 vereinbart wurden, wurden mit 136,3% deutlich übererfüllt. Die Hochschulen werden die mit ihnen im Hochschulpakt vereinbarten Ziele zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger aller Voraussicht nach auch für die Jahre 2012 - 2015 erfüllen. Viele Hochschulen planen sogar den Aufbau von weiteren zusätzlichen Studienmöglichkeiten (insgesamt für 2011 - 2015 8,6%, für 2013 6,3% über der vereinbarten Zahl).
Der geplante Aufwuchs bei den Studienmöglichkeiten erfolgt in etwa analog zur bisherigen Aufnahmestruktur, wobei die Zunahme der zusätzlichen Studienmöglichkeiten in den so genannten "MINT-Fächern" (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) insgesamt etwas überproportional erfolgt. Das entspricht einem erklärten Ziel des Hochschulpakts 2020. Es zeigt auch, dass es sich die Hochschulen beim Ausbau nicht "leicht" machen. Sie erweitern das Studienangebot auch in Bereichen, in denen die Ausbildung kostenintensiv ist.
Die Hochschulen haben in den letzten Jahren ihr Lehrpersonal deutlich aufgestockt und werden dies in den folgenden Jahren noch einmal verstärken. Weiterhin ist viel Geld in die Verbesserung der Raumsituation an den Hochschulen geflossen, z. B. durch vielfältige Neubaumaßnahmen und Anmietungen. Im Monitoringverfahren haben sich jedoch an vielen Orten Handlungsnotwendigkeiten bei der sozialen Infrastruktur ergeben: Neben organisatorischen Verbesserungen (bei Mensen, z. B. Verlängerung von Öffnungszeiten, Entzerrung von Pausenzeiten) wird an einigen Standorten in diesem Bereich auch die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten und Angebote durch die Hochschulen und Studentenwerke erforderlich sein. Darüber hinaus sind Institutionen übergreifende Kooperationen (z. B. über lokale "Runde Tische") unerlässlich, um etwa zusätzlichen privaten Wohnraum für Studierende akquirieren zu können.
Zur Steigerung des Handlungsspielraums wird die Landesregierung den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2013 aus dem Hochschulpakt insgesamt ca. 820 Mio. Euro leistungsbezogen zur Verfügung stellen, etwa ein Drittel mehr als bisher kalkuliert. Dies wird den finanziellen Handlungsspielraum der Hochschulen im Jahr des doppelten Abiturjahrgangs erheblich steigern.
Aussetzung der Wehrpflicht
Die zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die aus der Aussetzung der Wehrpflicht resultieren, haben sich zum größten Teil bereits im Studienjahr 2011/12 an den Hochschulen des Landes eingeschrieben. Sie betreffen in NRW somit nicht den doppelten Abiturjahrgang. Zur Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgabe hat die Landesregierung den Hochschulen 2012 33,25 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Neu- und Ausbau der Fachhochschulen
Bereits im Jahr 2008 hat die Landesregierung beschlossen, vier neue Fachhochschulen zu gründen und acht Fachhochschulen an festgelegten Standorten auszubauen. Bei der Auswahlentscheidung lag ein besonderes Augenmerk auf der Steigerung des Anteils "dualer Studiengänge", bei denen zeitgleich und aufeinander abgestimmt Studium und Berufsausbildung absolviert werden können. Der Ausbau der Fachhochschullandschaft in NRW schafft insgesamt
- 11.000 zusätzliche flächenbezogene Studienplätze,
davon 2.500 durch die Ausbaumaßnahme an den acht bestehenden Fachhochschulen und 8.500 flächenbezogene Studienplätze durch die Fachhochschul-Neugründungen. Bis 2020 werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro bereit gestellt.
Der Studienbetrieb an den neuen Fachhochschulen hat bereits im Jahr 2009 begonnen. Das zusätzliche Studienangebot aufgrund des Neu- und Ausbaus der Fachhochschulen steht somit auch dem doppelten Abiturjahrgang zur Verfügung.
Einbeziehung der privaten Hochschulen in den Hochschulpakt
Die Landesregierung hat den Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft angeboten, am Hochschulpakt II zu partizipieren. Eine Finanzierung wird - gekoppelt an den doppelten Abiturjahrgang - ab dem Jahr 2013 erfolgen. Für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger 2013 und 2014 stellt die Landesregierung insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung, die leistungsbezogen an die beteiligten Hochschulen ausgezahlt werden.
Erweiterung der Medizinkapazitäten
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat schon frühzeitig 50 Mio. Euro aus Mitteln des Hochschulpakts II für die Erweiterung der Medizinkapazitäten reserviert. Damit sollen auch den Studienbewerbern in der Medizin annähernd gleiche Chancen auf einen Medizinstudienplatz eingeräumt werden. Im Rahmen eines landeseigenen Programms werden
- 935 zusätzliche Medizin-Studienplätze
geschaffen. Auf diese Weise erhöht die Landesregierung die Zahl der Studienanfänger in der Humanmedizin für fünf Studienjahre um jeweils 10 %, das sind 187 Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Jahr zusätzlich. Das Zusatzprogramm, das am 5. Mai 2011 mit der Rektorin der Universität Münster und den Rektoren der RWTH Aachen sowie der Universitäten Bochum, Düsseldorf, Duisburg-Essen und Köln vereinbart wurde, startet zum Wintersemester 2011/12 und dauert an bis zum Jahr 2016.
Im Jahr 2011 haben die Medizinischen Einrichtungen die vereinbarte Aufnahme von zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester bereits leicht übertroffen (103%).
Erhöhung des Zuschusses für die Studentenwerke
Im Hinblick auf die in den nächsten Jahren steigenden Studierendenzahlen sind bereits für 2011 und erneut in 2012 die Mittel für die Studentenwerke erheblich gesteigert worden. Dadurch wird den Studentenwerken die Finanzierung eines zusätzlichen Investitionsvolumens von über 125 Mio. Euro für Wohnheime und Mensen ermöglicht. Zusätzlich erhalten sie aus dem Konjunkturprogramm II in den Jahren 2010 und 2011 120 Mio. Euro für die energetische Sanierung von Wohnanlagen.
Erschließung räumlicher Reserven an den Hochschulen
Die Aufnahme der erwarteten zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger stellt erhebliche räumliche Anforderungen an die Hochschulen. Es müssen kurzfristig und zumindest für einen vorübergehenden Zeitraum zusätzliche räumliche Kapazitäten bereitgestellt werden. Beispielsweise durch:
Ferner sind auch dauerhafte Neubauten aus Eigenmitteln der Hochschulen, auch aus Hochschulpaktmitteln, entstanden.
Hochschulmodernisierungsprogramm (HMoP)
Zur Sanierung und Modernisierung von Hochschulgebäuden hat die Landesregierung das Hochschulmodernisierungsprogramm aufgelegt. Davon profitieren auch die zusätzlichen Studierenden aus dem doppelten Abiturjahrgang, da damit die Studienbedingungen in baulicher Hinsicht in den nächsten Jahren verbessert werden. Die erste Stufe des HMoP läuft bis zum Jahre 2015 mit einem Gesamtbudget in Höhe von fünf Milliarden Euro.
Neues Hochschulzulassungsverfahren
Zum Wintersemester 2012/2013 verständigten sich das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit allen Universitäten und Fachhochschulen über einem koordinierten Versand von Zulassungsbescheiden für die Bachelorstudiengänge. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten so zu einem frühen Zeitpunkt Kenntnis über ihre Studienmöglichkeiten. Sie können besser entscheiden, welches der vorliegenden Studienangebote sie annehmen wollen. Das Verfahren zur Vergabe der Studienplätze ist damit effizienter geworden.
Servicestellen für den doppelten Abiturjahrgang an nordrhein-westfälischen Hochschulen
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung fördert mit dem Programm "Servicestellen für den doppelten Abiturjahrgang an den NRW-Hochschulen" den Ausbau der Studienberatung an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Servicestellen, die individuelle und persönliche Beratung für Studieninteressierte sowie Informationenveranstaltungen an Schulen und Hochschulen anbieten.
Je nach Hochschulgröße stellt das Land bis zu 50.000 Euro jährlich über drei Jahre zur Verfügung. Der Förderzeitraum geht von 2012 bis 2014 und deckt damit die Phase besonders hoher Studiennachfrage ab, in der die Studieninteressierten des doppelten Abiturjahrgangs an den Hochschulen erwartet werden.
Rahmenvereinbarung Studienorientierung
Ziel der Rahmenvereinbarung "Studienorientierung" (zwischen den Landesrektorenkonferenzen der Universitäten und Fachhochschulen sowie der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung) ist die Verzahnung der Beratungsangebote von Hochschulen und Bundesagentur für Arbeit in den jeweiligen Regionen, um mehr Transparenz und Übersichtlichkeit für die Studieninteressierten zu schaffen. Für die Beraterinnen und Berater der Arbeitsagenturen und der Hochschulen werden jährliche Fachkongresse durchgeführt. Der Umgang mit den Anforderungen durch die doppelten Abiturjahrgänge wird hier fachlich und praxisnah besprochen.
StudiFinder
Mit dem StudiFinder steht eine online-basierte Entscheidungshilfe für Studieninteressierte zur Verfügung. Sie bietet die Möglichkeit, sich im vielfältigen Studienangebot der Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Den Nutzern werden ausgehend von der Erfassung ihrer persönlichen intellektuellen Fähigkeiten, fachlichen Neigungen, beruflichen Interessen und Arbeitshaltungen Hinweise gegeben, welche Studiengänge besonders zu ihnen passen. Die Ergebnisse sind mit den jeweiligen hochschulspezifischen Informationen direkt verlinkt. Als Grundlage für persönliche Beratungsgespräche oder weitere Recherchen erstellt der "StudiFinder" ein umfangreiches Feedback zu den individuellen Ergebnissen. Der StudiFinder ist ein gemeinsames Angebot der Universitäten und Fachhochschulen des Landes NRW mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Er wurde von der Ruhr-Universität Bochum entwickelt und wird vom Land finanziert.
Alle Maßnahmen im Hochschulbereich wurden wie vorgesehen umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Dadurch soll erreicht werden, dass auch für die studierwilligen und geeigneten Studienberechtigten des Doppeljahrgangs 2013 ausreichend und qualitativ hochwertige Studienplätze zur Verfügung stehen - wenn auch nicht immer im Wunschfach oder am Wunschstudienort. |
Aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs wird in NRW die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Markt des Dualen Berufsbildungssystems in 2013
zunehmen. Die Abiturientinnen und Abiturienten werden dabei kaum Absolventinnen und Absolventen anderer Schulformen auf dem Ausbildungsmarkt verdrängen, da dieser traditionell stark segmentiert ist. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass der Ausbildungsmarkt die zusätzlichen Absolventinnen und Absolventen aufgenommen hat. Es war weder ein Mangel an Ausbildungsplätzen noch ein Verdrängungswettbewerb zu verzeichnen.
Um allen Jugendlichen eine berufliche Ausbildung und damit einen erfolgreichen Start in das Erwerbsleben zu ermöglichen und so auch den Fachkräftebedarf in der Wirtschaft zu sichern, haben die Landesregierung und ihre Partner am 18.11.2011 (Ausbildungskonsens) sich auf Maßnahmen verständigt, die erste Wirkungen ab 2012/13 entfalten werden.
Die Partner im Ausbildungskonsens NRW tragen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen dazu bei,
| Der Ausbildungskonsens gibt eine klare, verbindliche Ausbildungsperspektive für ausbildungsreife Jugendliche des Doppeljahrgangs, die eine Ausbildung anstreben. |
Im Zusammenhang mit dem Doppelten Abiturjahrgang sind darüber hinaus folgende Punkte zu nennen:
Schrittweise werden alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 8 eine systematische Berufs- und Studienorientierung erhalten. Dazu gehören gezielte Praktika in Betrieben oder bei Bildungsträgern, um gemäß den Fähigkeiten der Jugendlichen branchenrelevante Berufe kennen zu lernen. Damit können die vorhandenen Kapazitäten effektiver genutzt werden, da Abbrüche seltener werden, die Zahl der tatsächlich genutzten Ausbildungsplätze wird entsprechend steigen.
Die Wirtschaftspartner verweisen auf den teilweise bereits existierenden oder sich abzeichnenden Mangel an hochqualifiziertem Fachkräftenachwuchs im berufsbildenden Bereich. Deshalb soll eine gemeinsame Strategie entwickelt werden, um die Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen. Auf dieser Basis können jungen Menschen konkrete Karriere-Perspektiven von dualer Ausbildung dargestellt und vermittelt werden und so auch für Schulabsolventinnen und -absolventen mit Hochschulzugangsberechtigung zusätzliche, attraktive Qualifizierungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Jugendfreiwilligendienste
Für junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht neben der Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung auch die Möglichkeit im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) zu absolvieren. Die Jugendfreiwilligendienste können daher auch im Blick auf den doppelten Abiturjahrgang im Jahr 2013 einen Beitrag leisten, jungen Menschen eine Bildungsperspektive zu eröffnen.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass mit dem doppelten Abiturjahrgang im Jahr 2013 auch eine erhöhte Nachfrage nach Plätzen im FSJ und FÖJ verbunden sein wird. Die erhöhte Nachfrage wird sich erfahrungsgemäß allerdings auf nur ein oder zwei Jahre nach dem doppelten Abiturjahrgang beschränken. Die Landesregierung unterstützt das FSJ und das FÖJ und wird die Anzahl der Plätze im FÖJ auf der Basis des Jahres 2010 verdoppeln.
Vor diesem Hintergrund wurde in den Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein- Westfalen eine neue Förderposition "Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit" aufgenommen, die dazu dient, insbesondere für benachteiligte junge Menschen die Integrationschancen zu verbessern. Mit diesem Ansatz wird u. a. auch darauf geachtet werden können, dass im Kontext des doppelten Abiturjahrgangs kein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der benachteiligten jungen Menschen erfolgen wird.
Darüber hinaus wurde im Kinder- und Jugendförderplan - u. a. auch vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrgangs - der Mittelansatz für das FÖJ verdoppelt, um die geförderten 150 FÖJ-Plätze schrittweise zu erhöhen. Im Bildungsjahr 2011/2012 erfolgte bereits die erste Erhöhung um 50 auf 200 Plätze. In den nächsten beiden Bildungsjahren sollen dann jeweils weitere 50 Plätze eingerichtet werden, so dass zum Bildungsjahr 2013/2014 insgesamt 300 Plätze zur Verfügung stehen werden. Diese Anzahl von Plätzen dürfte ausreichen, um einer erhöhten Nachfrage im FÖJ im Jahr 2013 Rechnung zu tragen.
Weitere Informationen zum Thema Doppeljahrgang 2013 finden auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums NRW: http://www.wissenschaft.nrw.de/studium/informieren/abi-2013/
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