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Facharbeit und Besondere Lernleistung

[Seitenanfang]  Facharbeit

In der Jahrgangsstufe 12 wird eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt.

Die Facharbeit ist eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit von ca. 8 - 12 DIN A 4-Seiten, die selbstständig zu verfassen ist. Sie soll an einem Beispiel Kenntnisse darüber vermitteln, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie man eine wissenschaftliche Arbeit schreibt. Zur Leistung bei der Facharbeit gehören dementsprechend

  • die Themen- und Materialsuche,

  • die Arbeitsplanung,

  • das Ordnen der Materialien und

  • die Erstellung des endgültigen Textes in sprachlich angemessener schriftlicher Darstellung mit korrekten Zitaten der benutzten Quellen und einem Quellenverzeichnis

[Seitenanfang]  Besondere Lernleistung

Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl kann Schülerinnen und Schülern eine "Besondere Lernleistung" angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als besondere Lernleistung können zum Beispiel

  • ein umfassender Beitrag aus einem von den Bundesländern geförderten Wettbewerb oder
  • die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes gelten.

Die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 12 bei der Schule offiziell angemeldet werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektorin vorgesehen ist, darüber, ob die vorgesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Deshalb sollte möglichst frühzeitig eine entsprechende Beratung gesucht werden.

Die Schule informiert über die Möglichkeiten, eine "Besondere Lernleistung" zu erbringen, und die Bedingungen, die dabei zu erfüllen sind.

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