Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen. Die Landesregierung hat daher mit einer gezielten vorschulischen Sprachförderung begonnen, um eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder zu legen und den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg zu verringern. Deshalb wird bei allen Kindern zwei Jahre vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Damit soll erreicht werden, dass noch mindestens zwei Jahre Zeit für eine gezielte Förderung im Elementarbereich bleibt. Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens sind die Schulämter bei den Kreisen bzw. kreisfreien Städten, die auch als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Verfahren:
Umfangreiche Fachinformationen für Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte
Hier finden Sie die im Verfahren eingesetzten Materialien:
Die Spiele "Besuch im Zoo" und "Besuch im Pfiffikus-Haus"
Das Protokollheft zur 1.Stufe und das Protokollheft zur 2. Stufe
Die Entscheidungsmatrix der 1. Stufe und der 2. Stufe
Die Ergebnisbögen zur 1.Stufe und zur 2. Stufe als Information an die Eltern.
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