Sprache und Bildung hängen eng miteinander zusammen.
Deshalb muss die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung möglichst früh beginnen. Wir wissen: Kindern, die Deutsch altersgemäß beherrschen, fällt das Lernen in der Schule leichter. Außerdem sind gute Kenntnisse in der deutschen Sprache Grundvoraussetzung für den späteren Erfolg in der Schule und im Beruf.
Sprache ist der Schlüssel für bessere Bildungschancen!
In Nordrhein-Westfalen wird deshalb gemäß §36 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) der Sprachstand aller Kinder bereits zwei Jahre vor der Einschulung in Verantwortung der staatlichen Schulämter festgestellt. Dazu werden in ganz Nordrhein-Westfalen die von der TU Dortmund (Frau Prof. Dr. L. Fried) entwickelten wissenschaftlichen Instrumentarien „Besuch im Zoo“ und „Besuch im Pfiffikus Haus“ im Verfahren Delfin4 eingesetzt. Auf Grund der Befunde dieser Sprachstandsfeststellung erhielt in den letzten Jahren etwa ein Viertel der Kinder eines Jahrgangs eine besondere Sprachförderung in den Kindertagesstätten und Familienzentren.
Alle Kinder eines Jahrgangs müssen bis zum 15. November eines Jahres zur Schule angemeldet werden, wenn sie im Folgejahr schulpflichtig werden. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können (§36 Abs. 3 SchG).
Das Gespräch mit den Eltern und mit dem Kind während der Anmeldung stellt eine erneute Gelegenheit dar, Eindrücke von der sprachlichen Kompetenz des Kindes zu gewinnen. Sollten sich dabei Anhaltspunkte ergeben, dass ein Kind die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht (§36 Abs. 3 SchG) und das Kind bislang nicht am Delfin 4 Verfahren teilgenommen hat, dann soll die Schule den Sprachstand mit einem Test ermitteln. Dafür steht mit Delfin 5 ein neues Verfahren zur Verfügung, das kompatibel zu Delfin 4 ist. Darüber hinaus gibt es vier weitere zugelassene Testverfahren:
"Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache erfassen"
"Fit in Deutsch"
"Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik für Ausländerkinder" (SFD)
"CITO Sprachtest".
Sämtliche fünf genannten Verfahren können nach Entscheidung der Schule bis auf Weiteres im Anmeldeverfahren zur Grundschule eingesetzt werden. Da Delfin 5 auf der gleichen sprachwissenschaftlichen Grundlage wie Delfin 4 und den Förderempfehlungen von Frau Prof. Fried basiert, wird der Einsatz von "Delfin 5 - Besuch im Weltall" empfohlen.
Die Verwendung von zwei unterschiedlichen Verfahren an einer Schule ist nicht zugelassen.
„Besuch im Weltall“: Ergebnisbogen und Handreichung zur Auswertung
Kinder, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse zur Schule angemeldet wurden und mit Erfolg an vorschulischen Sprachkursen teilgenommen haben, sind in der Regel in der Lage, im Unterricht mitzuarbeiten. Um einen nachhaltigen Lernerfolg zu sichern, ist es jedoch erforderlich, diese Kinder auch weiterhin gezielt in der deutschen Sprache zu fördern. Dazu entwickeln die Schulen standortbezogene Konzepte zur Sprachförderung. Im Landeshaushalt stehen dafür zweckgebundene Stellen zur Verfügung, die gemäß des Konzepts für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beantragt werden können (BASS 14-01 Nr. 4).
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