Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet ( dies bestimmt den "Förderort") und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den "Förderschwerpunkt").
Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:
Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst.
Darüber hinaus gibt es sonderpädagogische Förderungin der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonderpädagogische Förderung stattfinden kann
in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
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