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Förderschulen, Förderschwerpunkt Sprache

Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich Sprache sind in ihrer Kommunikation beeinträchtigt. Oft fällt es ihnen schwer, mit anderen sprachlichen Kontakt aufzunehmen, ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Die Beeinträchtigungen im sprachlichen Bereich können auch Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung, das schulische Lernen und das individuelle Erleben haben.

[Seitenanfang]Schulpflicht

Es besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht.

[Seitenanfang]Organisation des Unterrichts

Die Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache umfasst in Nordrhein-Westfalen den Primarbereich und den Bildungsbereich der Sekundarstufe I.

Wird ein Kind in der Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache eingeschult, so besucht es zunächst eine Eingangsklasse. Im Anschluss an die Eingangsklasse besucht das Kind die Klasse 1.

Im Durchschnitt lernen 11 Kinder gemeinsam in einer Klasse.

[Seitenanfang]Unterrichtsinhalte

Ziel der Eingangsklasse ist es, Entwicklungsrückstände in allen grundlegenden Bereichen, die zur Sprachentwicklung beitragen, aufzuholen. Zu diesen Bereichen gehören vor allen Dingen Bewegung, Wahrnehmung, Konzentration, Arbeits- und Lernverhalten. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt.

Der Unterricht in den Klassen 1 bis 4 ist vor allem auf die Sprachförderung ausgerichtet. Ziel ist es, die Freude am Lernen zu erhalten und Misserfolge zu vermeiden. Besonders wichtig ist der Erwerb der Schriftsprache in Verbindung mit rhythmisch-musikalischer Erziehung, mit darstellenden Spielformen und durch die Verbindung von Bewegung, Handeln und Sprache.

In Ergänzung zum Unterricht wird in Einzelförderung oder in kleinen Gruppen Sprachförderung erteilt, zu der u. a. auch spezielle Hörschulungen, Atem- und Entspannungsübungen gehören. Durch das Zusammenspiel von Sprach- und Sprechübung und entsprechendem Unterricht können über die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler nach dem zweiten Schuljahr (3. Schulbesuchsjahr) in die Grundschule zurückgeführt werden. Am Ende der Grundschulzeit können die meisten der übrigen Schülerinnen und Schüler in eine Hauptschule oder eine andere weiterführende Schule der Sekundarstufe I gehen.

In die Sekundarstufe I der Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache wechseln die Schülerinnen und Schüler, deren Sprache noch so schwerwiegend beeinträchtigt ist, dass sie ohne intensive sonderpädagogische Förderung nicht in einer allgemeinen weiterführenden Schule lernen können. Die Rückführung in die allgemeine Schule ist auch in dieser Schulstufe noch ein wichtiges Ziel. Die spezielle Förderung der kommunikativen Fähigkeiten steht deshalb in allen Bereichen im Vordergrund.

[Seitenanfang]Schulabschlüsse

An den Förderschulen, Förderschwerpunkt Sprache können die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • Hauptschulabschluss
  • Ein dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen

(Informationen darüber, für welche Schülerinnen und Schüler dieser Abschluss in Frage kommt, erhalten Sie bei der Schule Ihres Kindes oder beim Schulamt)

  • Hauptschulabschluss (nach Klasse 10)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)

[Seitenanfang]Berufliche Bildung

Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an die Schule nicht in ein reguläres Ausbildungsverhältnis eintreten können, werden von der Schule in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in berufsvorbereitende Maßnahmen oder Sonderausbildungsmaßnahmen vermittelt.

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