Pädagogische FrühförderungDie pädagogische Frühförderung von Kindern mit Sehschädigungen obliegt den Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen. Ziel der pädagogischen Frühförderung ist es, Kinder mit einer Sehschädigung so zu fördern, dass zu Beginn der Schulpflicht ein gemeinsames Lernen im Klassenverband möglich ist.
Je früher eine Sehschädigung erkannt wird, desto größer sind die Erfolge in der Frühförderung. Die Frühfördermaßnahmen finden für die Kinder unter 3 Jahren als Hausfrüherziehung, für die 3-6-jährigen Kinder im Förderschulkindergarten oder in einem allgemeinen Kindergarten mit sonderpädagogischer Unterstützung statt.
Hausfrüherziehung (bis 3 Jahre)Bis zum dritten Lebensjahr erfolgt die pädagogische Frühförderung hauptsächlich als Fördermaßnahme im Elternhaus. Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik kommt zur Familie und fördert das Kind im Elternhaus. Die Fachkraft fördert gemeinsam mit den Eltern das Kind vom frühestmöglichen Zeitpunkt an in seinem Sehverhalten bzw. in seiner Wahrnehmung, seiner Sprache und Kommunikation sowie in seiner sonstigen Entwicklung.
Die Hausfrüherziehung ist für die Eltern kostenlos. Sie können bei der nächstgelegenen Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen einen Antrag auf Frühförderung für ihr Kind stellen.
Kindergarten (3 - 6 Jahre)Mit dem dritten Lebensjahr endet die Hausfrüherziehung. Das Kind kann jetzt entweder in einen allgemeinen Kindergarten mit sonderpädagogischer Unterstützung, in einen Sonderkindergarten (Kindergarten für behinderte Kinder) oder einen Förderschulkindergarten gehen.
Informationen über Fördermöglichkeiten in einem allgemeinen Kindergarten oder Sonderkindergarten (Kindergarten für behinderte Kinder) erhält man bei den Trägern dieser Einrichtungen, z.B. den Städten und Gemeinden, Kirchen und Verbänden.
FörderschulkindergartenFörderschulkindergärten befinden sich an Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen. Hier werden nur sehgeschädigte Kinder von speziell ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern oder von Lehrkräften für Sonderpädagogik der jeweiligen Förderschule betreut. Mobilitätstraining und spezifische Bewegungsförderung stehen neben den allgemeinen Grundfertigkeiten im Vordergrund der Förderung.
Frühförderzentren für SehgeschädigteFür sehgeschädigte Kinder sind an allen Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen Frühförderzentren für Sehgeschädigte eingerichtet. Sie beraten Eltern z.B. bei der Entscheidung, in welchen Kindergarten das Kind gehen soll.
SchulpflichtEs besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht.
Neben dem Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und dem Unterricht in einer Integrativen Lerngruppe können Kinder mit einer Sehschädigung eine Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen besuchen.
Organisation des Unterrichts und UnterrichtsinhalteZu Beginn ihrer Schulzeit besuchen sehgeschädigte Kinder eine Eingangsklasse. Hier werden die Kinder auf die speziellen Methoden und Formen des Lernens als sehgeschädigtes Kind vorbereitet. So haben sehgeschädigte Kinder mehr Zeit und mehr Erfahrungsmöglichkeiten, um durch die Sehschädigung bedingte Entwicklungsverzögerungen aufzuarbeiten. An die Eingangsklasse schließt sich die Schuleingangsphase mit der Klasse 1 an.
Im Durchschnitt werden 11 Kinderh in einer Klasse durch besonders ausgebildete Lehrkräfte für Sonderpädagogik unterrichtet. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt.
Wenn von den Eltern kein Antrag auf Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen weiterführenden Schule in Nordrhein-Westfalen gestellt wird oder die Voraussetzungen zur Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht nicht vorhanden sind oder geschaffen werden können, bietet sich als nächstgelegene Möglichkeit einer weiterführenden speziellen Förderschule das Aufbaugymnasium (ab Klasse 5) der Carl-Strehl-Schule, Deutsche Blindenstudienanstalt in Marburg / Hessen an. Auskünfte über Aufnahmemöglichkeiten erhalten Interessierte von der Schule (Adresse: Blindenstudienanstalt Marburg, Carl-Strehl-Schule, Am Schlag 6a, 35037 Marburg,www.blista.de).
Hochgradig sehgeschädigte Kinder erlernen die Blindenschrift in ihren unterschiedlichen Versionen. Alle erhalten regelmäßig Unterricht im Schreiben am PC. Einzelne Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen beginnen damit auch schon in der Grundschule.
Fertigkeiten im Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmedien stellen eine große Chance zur Verbesserung der Integration in Alltag und Beruf dar.
SchulabschlüsseDer Unterricht in Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen führt zu den Abschlüssen der allgemeinen Schulen, des Förderschwerpunktes Lernen und des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung. Spezielle weiterführende Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen im Bereich der Realschule oder des Gymnasiums gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht.
An den Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen können folgende Schulabschlüsse erworben werden:
Berufliche BildungDie Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg mit voll- und teilzeitschulischen Bildungsgängen und die gymnasiale Oberstufe.
Die Fachhochschulreife sowie die allgemeine Hochschulreife können erworben werden
Ferner gibt es folgende Einrichtungen zur beruflichen Bildung von Jugendlichen mit einer Sehschädigung:
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