SCHULMINISTERIUM.NRW.DE
Das Bildungsportal
Anmeldung  |  Kontakt  |  Impressum        
Schulsystem Link zu: Pfeil rechts Schulformen Link zu: Pfeil rechts Förderschulen Link zu: Pfeil rechts Körperliche und motorische Entwicklung 

Förderschulen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Körperliche und motorische Beeinträchtigungen können sich unmittelbar auf viele Entwicklungsbereiche auswirken, z.B. auf die Sicherheit in der Körperkontrolle, bewusste Körperkenntnis und Steuerung des Körpergefühls, Körperorientierung und den Aufbau von Bewegungsmustern. Als Begleiterscheinungen zeigen sich häufig eine Einschränkung der Mobilität und der Möglichkeit, Entfernungen zu überwinden, Hemmnisse bei alltäglichen Verrichtungen, ein erschwerter Aufbau des Selbstwertgefühls und Schwierigkeiten in der sozialen Integration.

[Seitenanfang]Schulpflicht

Es besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht.

[Seitenanfang]Organisation des Unterrichts

Die Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung ist in der Regel eine Ganztagsschule (§ 9 Abs. 1 Schulgesetz - SchulG). Unterricht, Therapie und Pausen können im jeweils richtigen Verhältnis auf den Tag und die Woche verteilt werden.

Die Kinder besuchen im ersten Schulbesuchsjahr eine Eingangsklasse. Hier werden die Kinder auf die speziellen Methoden und Formen des Lernens im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung vorbereitet. Daran schließt sich die Klasse 1 an. Lehrkräfte für Sonderpädagogik, Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie Therapeutinnen und Therapeuten und Pflegekräfte entwickeln im Team für jedes Kind einen individuellen Förderplan. Aufgabe dieses Teams ist es, sich der individuellen Fähigkeiten und Grenzen des Kindes zu vergewissern. So können sie angemessene Forderungen an das Kind stellen und dabei Überforderungen vermeiden.

Im Durchschnitt werden 10 Kinder in einer Klasse unterrichtet.

[Seitenanfang]Unterrichtsinhalte

Zu Beginn des schulischen Lernens gilt es, wichtige Lernvoraussetzungen für das Lesen, Schreiben und Rechnen aufzubauen:

Eine bewusste Planung und das Training von Bewegungsabläufen (z.B. Treppen steigen, Betätigen von Schaltern, Schuhe binden oder Knöpfe schließen) sind wichtige Bestandteile der Förderung. Einzelne Kinder brauchen intensives Training mit speziellen Hilfsmitteln (z.B. Stehständer, Spezialfahrrad, Bauchliegebrett). Andere lernen, sich mehr zuzutrauen und ihre Umgebung zu erforschen.

Pädagogische und therapeutische Arbeit greifen ineinander. Oft arbeiten Krankengymnastinnen und Krankengymnasten im Klassenraum mit. Die Gestaltung des Klassenraums oder die Möbelausstattung sind auf die besonderen Bedürfnisse abgestimmt. Speziell auf das Kind bezogene Übungen verhelfen ihm zu einer besseren Körperhaltung, so kann es selbstständiger und eigenaktiver werden. Zusätzlich können Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie) oder Logopädie (Sprachheilförderung) für Kinder mit Wahrnehmungsstörungen oder Sprachstörungen angeboten werden.

Die Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besuchen Kinder mit sehr unterschiedlichen Förderbedürfnissen. Daher hält die Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung die Schullaufbahn für jedes Kind offen. Innerhalb dieser Förderschule lernt jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten.

[Seitenanfang]Schulabschlüsse

Folgende Abschlüsse können erreicht werden:

  • Hauptschulabschluss

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

  • Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

  • Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen

  • Fachhochschulreife

  • Allgemeine Hochschulreife.

[Seitenanfang]Sekundarstufe II

Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg mit voll- und teilzeitschulischen Bildungsgängen und die gymnasiale Oberstufe.

[Seitenanfang]Gymnasiale Oberstufe

Eine gymnasiale Oberstufe für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung gibt es in Köln (Anna-Freud-Schule). Die Schule verfügt über ein Internat. Aufnahmevoraussetzung ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses/Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Sie schließt ab mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12 bzw. mit dem Abitur nach Jahrgangsstufe 13.

[Seitenanfang]Berufliche Bildung

In Berufsbildungswerken können Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung eine Berufsausbildung aufnehmen. Während der Berufsausbildung besuchen sie eine speziell ausgestaltete Berufsschule. Insgesamt machen Berufsbildungswerke folgende Ausbildungsangebote:

  • allgemeiner Ausbildungsberuf
    Die Ausbildung dauert - je nach Beruf - in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Sie führt zum Berufsabschluss Facharbeiterin/Facharbeiter, Gesellin/Geselle bzw. Gehilfin/Gehilfe. Von der für jeden Beruf festgelegten Ausbildungsordnung kann für Menschen mit einer Körperbehinderung abgewichen werden.

  • spezieller Ausbildungsberuf für Behinderte (Behinderten-Ausbildungsberuf)
    Die Ausbildung ist in einer Reihe unterschiedlicher Berufe möglich. Sie dauert in der Regel drei Jahre und führt zu einem Berufsabschluss als Bearbeiterin oder Bearbeiter.

Für Jugendliche, die keine berufliche Schule besuchen und auch kein Ausbildungsverhältnis beginnen können, werden Lehrgänge angeboten.

In einjährigen Förderlehrgängen erhalten Jugendliche mit einer Körperbehinderung eine besondere Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder Arbeitsstelle. Auskünfte erteilt die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

[Seitenanfang]Werkstatt für Behinderte

Für die Mehrzahl der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen erfolgt die Eingliederung ins Arbeitsleben durch die Werkstatt für Behinderte. Sie bietet Menschen mit Behinderungen, die nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, einen Arbeitsplatz zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Sie steht allen Behinderten - unabhängig von Art und Schwere der Behinderung - offen.

[Seitenanfang]

© 2006 - 2012 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen