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Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

[Seitenanfang]Pädagogische Frühförderung

Je früher eine Hörschädigung erkannt wird, desto größere Erfolge sind zu erwarten. Deshalb führen die Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation die pädagogische Frühförderung durch. Ziel ist es, Kinder mit einer Hörschädigung so zu fördern, dass zu Beginn der Schulpflicht ein gemeinsames Lernen im Klassenverband möglich ist.

Für Kinder bis 3 Jahren finden diese Förderung als Hausfrüherziehung statt, für die 3-6-jährigen Kinder im Förderschulkindergarten oder in einem allgemeinen Kindergarten mit sonderpädagogischer Unterstützung.

[Seitenanfang]Hausfrüherziehung (bis 3 Jahre)

Bis zum dritten Lebensjahr erfolgt die pädagogische Frühförderung hauptsächlich als Fördermaßnahme im Elternhaus oder in einer Frühförderstelle. Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik kommt zur Familie und fördert das Kind im Elternhaus. Die Fachkraft fördert gemeinsam mit den Eltern das Kind vom frühestmöglichen Zeitpunkt an in seinem Hörverhalten bzw. in seiner Wahrnehmung, seiner Sprache und Kommunikation sowie in seiner sonstigen Entwicklung.

Die Hausfrüherziehung ist für die Eltern kostenlos. Sie können bei der nächstgelegenen Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einen Antrag auf Frühförderung für ihr Kind stellen.

[Seitenanfang]Kindergarten ( 3 - 6 Jahre)

Mit dem dritten Lebensjahr endet die Hausfrüherziehung. Das Kind kann jetzt entweder in einen allgemeinen Kindergarten, in einen Sonderkindergarten (Kindergarten für behinderte Kinder) oder einen Förderschulkindergarten gehen.

Informationen über Fördermöglichkeiten in einem allgemeinen Kindergarten oder Sonderkindergarten (Kindergarten für behinderte Kinder) erhält man bei den Trägern dieser Einrichtungen, z.B. den Städten und Gemeinden, Kirchen und Verbänden.

[Seitenanfang]Förderschulkindergarten

Förderschulkindergärten befinden sich an den Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Hier werden hörgeschädigte Kinder von speziell ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern oder Lehrkräften für Sonderpädagogik der jeweiligen Förderschule betreut.

[Seitenanfang]Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen

Für hörgeschädigte Kinder sind an allen Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen eingerichtet. Sie beraten Eltern z.B. bei der Entscheidung, in welchen Kindergarten das Kind gehen soll oder bei der Beschaffung und praktischen Anwendung von Hörhilfen.

[Seitenanfang] Schulpflicht

Neben dem Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und dem Unterricht in einer Integrativen Lerngruppe können Kinder mit einer Hörschädigung eine Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besuchen.

Es besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht.

[Seitenanfang]Organisation des Unterrichts und Unterrichtsinhalte

Zu Beginn ihrer Schulzeit besuchen schwerhörige und gehörlose Kinder eine Eingangsklasse. Hier werden die Kinder auf die speziellen Methoden und Formen des Lernens als gehörloses bzw. schwerhöriges Kind vorbereitet. So haben hörgeschädigte Kinder mehr Zeit und mehr Erfahrungsmöglichkeiten, um durch die Hörschädigung bedingte Entwicklungsverzögerungen aufzuarbeiten. An die Eingangsklasse schließt sich die Schuleingangsphase mit der Klasse 1 an.

Im Durchschnitt lernen 10 Kinder (Gehörlose) bzw. 11 Kinder (Schwerhörige) in einer Klasse an der Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Sie werden von Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik (Schwerhörigen- bzw. Gehörlosenpädagogik) unterrichtet. Die Klassenräume sind mit den technischen Einrichtungen für Höranlagen ausgestattet.

Ein Schwerpunkt der Arbeit in der Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation liegt in der Hör- und Spracherziehung, der Förderung des kommunikativen Verhaltens und des sprachlichen Handelns. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt.

Die Kinder werden in der Regel in der Lautsprache unterrichtet, wobei gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler durch lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) und - sofern die Lehrkräfte dazu befähigt sind - durch die Deutsche Gebärdensprache (DGS) unterstützt werden.

Der Lautspracherwerb ist für die Lebensbewältigung anzustreben, da ein gehörloser Mensch in einer Welt der Hörenden lebt. In dieser Welt sollte er sich möglichst ohne fremde Hilfe verständigen können.

Die Gebärdensprache ermöglicht gehörlosen Menschen eine differenzierte und entspanntere Kommunikation mit anderen Gehörlosen. Beide Kommunikationsformen überschneiden sich in der täglichen Praxis. Es sind gleichberechtigte Kommunikationsformen in der Schule.

[Seitenanfang] Schulabschlüsse

An den Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation können folgende Schulabschlüsse erworben werden:

  • Hauptschulabschluss
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen
  • Abschlusszeugnis im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

[Seitenanfang]Sekundarstufe II / Berufliche Bildung

Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg mit voll- und teilzeitschulischen Bildungsgängen und die gymnasiale Oberstufe.

Spezielle schulische und berufliche Bildungsmöglichkeiten gibt es im Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg für Hörgeschädigte - Förderschule im berufsbildenden Bereich - in Essen, Kerckhoffstraße 100, 45144 Essen, Tel.: 0201-8767-0. Schülerinnen und Schüler aus allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland und dem benachbarten Ausland besuchen diese Schule.

Neben den berufsbezogenen Bildungsgängen besteht in Essen auch die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erreichen. Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg für Hörgeschädigte -Förderschule im berufsbildenden Bereich- in Essen umfasst einen

  • naturwissenschaftlichen,
  • erziehungswissenschaftlichen und
  • sozialwissenschaftlichen Zweig.

Es können folgende Abschlüsse erreicht werden:

  • Fachhochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife

[Seitenanfang]Taubblinde Schülerinnen und Schüler

Taubblinde Kinder und Jugendliche werden in Hannover- Kirchrode gefördert. Diese Schule ist eine bundesweite Einrichtung. Sie verfügt über ein Internat. Hochspezialisierte Erzieherinnen und Erzieher und sonderpädagogische Lehrkräfte übernehmen die Förderung dieser Kinder. Informationen erhalten Interessierte bei den Förderschulen, Förderschwerpunkt  Hören und Kommunikation oder der Schule für Taubblinde in Hannover, Albert-Schweitzer-Hof 27, 30559 Hannover, Tel.: 0511-5100813.

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