Anspruch auf Hausunterricht haben Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Krankheit länger als sechs Wochen ihre Schule nicht besuchen können. Dabei können mehrere Fehlzeiten während eines Schuljahres zusammen gerechnet werden, wenn sie jeweils mindestens zwei Wochen dauern. Auch Schülerinnen und Schüler, die wegen einer chronischen Erkrankung den Unterricht ihrer Schule an mindestens einem Tag in der Woche langfristig und regelmäßig versäumen müssen (z.B. Dialysepatienten), haben Anspruch auf Hausunterricht. Ebenso können schwangere Schülerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Hausunterricht erhalten.
Beim Hausunterricht kommt die Lehrerin oder der Lehrer zur kranken Schülerin oder zum kranken Schüler nach Hause und erteilt dort den Unterricht nach den Bestimmungen der AO-SF (§§ 38 bis 41). Für Eltern entstehen dabei keine Kosten. Dauert der Hausunterricht länger als ein Jahr, wird vom Schulamt geprüft, ob der Anspruch weiterhin besteht.
Für Hausunterricht ist in erster Linie die Herkunftsschule zuständig. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt können Eltern den Hausunterricht bei der bisher besuchten Schule ihres Kindes beantragen.
Der Hausunterricht beschränkt sich in der Regel auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen sowie auf die Fächer, die in der Schule wöchentlich mehr als drei Stunden unterrichtet werden oder Prüfungsfach sind.
Am Ende eines Schuljahres und bei Beendigung des Hausunterrichts geben die Lehrerinnen oder Lehrer, die den Hausunterricht erteilt haben, eine zusammenfassende Beurteilung über den Bildungsstand und die Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers ab. Kehren die Schülerinnen und Schüler in die Herkunftsschule zurück, so nehmen sie in der Regel probeweise bis zum nächsten Zeugnistermin am Unterricht der bisherigen Klasse teil. Beträgt die Frist weniger als ein halbes Jahr, verlängert sich der Probeunterricht bis zum darauf folgenden Zeugnistermin.
Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich dauernd daran gehindert sind, eine Schule zu besuchen, sollen durch den Hausunterricht so weit gefördert werden, dass sie den ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Schulabschluss erreichen können.
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