Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung zeigen unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen in den verschiedenen Entwicklungsbereichen. Sie benötigen besondere Hilfen bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Denken und Handeln sowie Unterstützung zur selbständigen Lebensführung und bei der Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit.
SchulpflichtEs besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht.
Organisation des UnterrichtsDie Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in der Regel eine Ganztagsschule (§ 9 Abs. 1 Schulgesetz SchulG). Die Schülerinnen und Schüler werden in den meisten Fällen mit Bussen oder Taxen zur Schule und wieder nach Hause gebracht. Die Kosten für die Fahrt zur nächstgelegenen Förderschule übernimmt der Schulträger, sofern das Kind in Nordrhein-Westfalen wohnt.
Das Lehrerkollegium an einer Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, setzt sich aus Fachkräften unterschiedlicher Berufsgruppen zusammen. Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik sowie Fachlehrerinnen und Fachlehrer mit einer heilpädagogischen Zusatzausbildung sind für die Erteilung des Unterrichts zuständig. Je nach Bedarf kann der Schulträger weitere Kräfte zur Verfügung stellen: Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Therapeutinnen und Therapeuten für Arbeits- und Beschäftigungstherapie (= Ergotherapie), Logopädinnen und Logopäden und Pflegekräfte.
Die Schule gliedert sich in fünf Stufen: Vorstufe, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Berufspraxisstufe. Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung durchläuft jede Schülerin und jeder Schüler in aller Regel alle Stufen. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt.
Im Durchschnitt bilden 10 Schülerinnen und Schüler eine Lerngruppe.
UnterrichtsinhalteIn der Vor- und Unterstufe liegt der pädagogische Schwerpunkt auf dem Sozialverhalten. Ausgehend von dem individuellen Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes wird zunächst eine Klassengemeinschaft mit engem Gruppenzusammenhalt angebahnt. Gemeinschaftliche Aktivitäten (Morgenkreis, Frühstück, Spiele, Lernangebote, usw.) werden besonders betont. Auch auf das Einhalten bestimmter Regeln, z.B. Waschen der Hände vor dem Essen, Aufräumen des eigenen Arbeitsplatzes wird besonderer Wert gelegt.
Weitere Kernbereiche des Unterrichts in Vor- und Unterstufe sind neben der Förderung der sprachlichen Kompetenz auch die Anbahnung der Schriftsprache und mathematischer Grundlagen, die Förderung der Selbständigkeit, das Verrichten alltäglicher Tätigkeiten (Tischdecken, Spülen, Aus- und Ankleiden usw.) und das Ansprechen aller Sinne im Unterricht.
Die Förderung der Selbständigkeit ist wesentliches Ziel des Unterrichts in der Mittelstufe. Darüber hinaus geht es um die Festigung der angebahnten und eingeübten Verhaltensweisen, die Einblicke in komplexere Zusammenhänge durch fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben und um die Förderung von Kenntnissen in den Kulturtechniken.
In der Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler stärker in die Planung und Gestaltung des Unterrichts einbezogen. Projektorientiertes Arbeiten und Lernen wird weiter ausgebaut. Ziele der Förderung sind Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit. Die Unterrichtsthemen werden aus der unmittelbaren Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler gewählt.
Die Berufspraxisstufe schafft die Grundlagen für die spätere berufliche Tätigkeit. Im Rahmen eines Betriebspraktikums erhalten die Jugendlichen u. a. Einblick in die Werkstatt für Behinderte oder eine ähnliche Einrichtung. Im Mittelpunkt des Unterrichts in der Berufspraxisstufe stehen
In manchen Schulen können diese Lernbereiche durch Einrichtungen wie Trainingswohnungen, Werkstätten, Gärtnerei, Bäckerei u. a. besonders effektiv erreicht werden.
SchulabschlüsseDie Schülerin oder der Schüler erhält am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.
Berufliche BildungEinige der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen treten nach der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Arbeitsverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt ein. Dabei handelt es sich in der Regel um Hilfstätigkeiten. Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Berufspraxisstufe der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfüllt.
Für die Mehrzahl der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen dient die Werkstatt für Behinderte der Eingliederung ins Arbeitsleben. Sie bietet Personen mit Behinderungen, die nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, einen Arbeitsplatz zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Sie steht allen behinderten Personen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung offen.
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