Die
Schulaufsichtsbehörde, in deren Gebiet die Schülerin oder der Schüler die
allgemeine Schule besucht, entscheidet sowohl über die Eröffnung des Verfahrens
als auch abschließend darüber, ob die Schülerin oder der Schüler sonderpädagogische
Förderung braucht und wo die Förderung stattfinden soll.
Die Schulaufsichtsbehörde kann entscheiden, dass die sonderpädagogische
Förderung probeweise bis zu sechs Monaten dauert.
Die abschließende Entscheidung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.