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Schulsystem Link zu: Pfeil rechts Schulformen Link zu: Pfeil rechts Förderschulen Link zu: Pfeil rechts FAQ Sonderpädagogischer Förderbedarf Link zu: Pfeil rechts Wie ist der Ablauf des Feststellungsverfahrens? 

Fragen und Antworten zum Sonderpädagogischen Förderbedarf

  • Wie ist der Ablauf des Feststellungsverfahrens?

    Hat die Schulaufsichtsbehörde das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs aufgrund der Anträge der Eltern oder der Schule eröffnet, beauftragt sie eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule als Gutacherinnen oder Gutachter. Zeitgleich erhält das Gesundheitsamt den Auftrag, eine schulärztliche Untersuchung durchzuführen.

    • Die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Schulamt oder Bezirksregierung) informiert die Eltern über die aufgrund des Gutachtens und Ergebnisses der schulärztlichen Untersuchung beabsichtigte Entscheidung und lädt sie zu einem Gespräch ein. In dem Gespräch sollen die Eltern über die Gründe der beabsichtigten Entscheidung informiert und möglichst Einvernehmen darüber hergestellt werden. Sind die Eltern mit der beabsichtigten Entscheidung einverstanden, kann das Gespräch mit der Schulaufsicht entfallen und  unmittelbar mit der Schulleitung der aufnehmenden Schule geführt werden.

    • Auf der Grundlage des Gutachtens und des Ergebnisses der schulärztlichen Untersuchung legt die Schulaufsichtsbehörde den sonderpädagogischen Fördebedarf und den Förderort oder die möglichen Förderorte fest.

    • Hat die Schulaufsichtsbehörde abschließend über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort oder die möglichen Förderorte entschieden, werden die Entscheidungen den Eltern schriftlich mitgeteilt und begründet. Die Eltern melden ihr Kind an einer der benannten Schulen an (Förderschule bzw. bei gemeinsamem Unterricht an der allgemeinen Schule).
    • Die Aufnahme in die Schule erfolgt in der Regel zu Beginn eines Schuljahres.
    • Die Schule überprüft jährlich, ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.

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