Das Oberstufen-Kolleg ist Versuchsschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Seine Bildungsgänge führen in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur. Es erprobt dabei neue Lehr- und Lernformen sowie neue Lerninhalte und bereitet in besonderer Weise auf den Übergang an die Hochschulen vor. Die zentralen Unterschiede zur herkömmlichen Oberstufe sind einerseits das umfangreiche Fächerangebot (das größte in NRW) und die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte zu setzen. Unterschiedliche schulische Voraussetzungen werden dabei berücksichtigt:
Das Oberstufen-Kolleg legt besonderen Wert darauf, auf ein anschließendes Studium vorzubereiten. Es arbeitet eng mit den Fakultäten der Universität Bielefeld zusammen. Dadurch können voraussichtlich bereits während der Kollegzeit Kurse der Universität besucht oder Studienleistungen, die am Kolleg erbracht werden, später auf das Studium anrechnet werden.
Bewerberinnen und Bewerber benötigen:
Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich,
Das Oberstufen-Kolleg nimmt also Schülerinnen und Schüler auf, die die 10. Klasse von Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen oder eine Berufsabschlussklasse bestanden haben. Außerdem bietet es sich als Zweiter Bildungsweg für Berufstätige und Arbeitslose unter 25 Jahren an. Günstig sind dabei die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowie erwachsenengerechte Lernformen und Lerninhalte. Eine Besonderheit des Oberstufen-Kollegs ist, dass es entsprechend motivierten Bewerberinnen und Bewerbern auch ohne Qualifikationsvermerk für die Sekundarstufe II die Möglichkeit gibt, das Abitur zu machen. Eine Eingangsdiagnose vor Beginn der Ausbildung gibt Rückmeldung über eventuelle Ausbildungsdefizite im Bereich der basalen Fähigkeiten (Deutsch, Englisch, Mathematik). Für den Ausgleich werden im Eingangsjahr eigens dafür entwickelte Brückenkurse angeboten.
Für die Ausbildung sind in allen Fächern gute Kenntnisse der deutschen Sprache wichtig. Bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne deutschen Schulabschluss überprüft das Oberstufen-Kolleg daher vor der Aufnahme die deutschen Sprachkenntnisse. Bewerberinnen und Bewerber ohne deutschen Schulabschluss müssen sich frühzeitig darum bemühen, dass ihr Schulabschluss als gleichwertig mit einem entsprechenden deutschen Schulabschluss anerkannt wird. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür die Bezirksregierung in Köln zuständig.
Lesen Sie mehr: Homepage des Oberstufenkollegs des Landes NRW an der Universität Bielefeld
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